Ärztiche Bescheinigung für FOS

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  • Olek
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  • Ärztiche Bescheinigung für FOS

    Hallo Leute,
    hat jemand erfahrung mit der Anmeldung an einer Fachoberschule???
    Möchte mich dort anmelden und muss zum Arzt für eine Ärztliche Bescheigung, würde sehr gern wissen, wonach die kucken, ob die vielleicht Blutabzapfen oder Urinprobe nehmen???? Ich brauche das damit ich mich an eine FOS anmelden kann!!! Wäre super wenn mir jemand helfen könnte!!!

    MfG
    Olek

    P.S: Auf dem Zettel steht noch etwas mit "Untersuchung gemäß § 57 NSchG und in Anlehnung an § 32 Jugendarbeiterschutzgesetz" *G*
  • Komisch. Ich ahtte mich auch ma fürs FOS beworben, benötigte aber keine ärztliche Untersuchung. Die ist whrscheinlich für den Praktikumgeber. Ich kann mir nicht vorstellen das man dich groß untersuchen wird. also mach dir mal keine Sorgen
  • Ich musste mich damals auch nicht untersuchen lassen für die FOS.

    Aber schau mal da nach, vielleicht steht da was genaueres

    mfg
    Werner
    [SIZE=2]
    Seit ich denken kann hasse ich nichts mehr, als wenn jemand meint er sei Gott und somit unfehlbar.
    Aber auch die werden, wenn sie ins Gras beissen von den Würmern gefressen [/SIZE]
  • Als ich das machen lassen hab, hat der mich nur auf irgendwelche Schäden am Körper (Knie Kreuz Arme) und dann hat er mich noch abgehört und noch Blut für die Allgemein Untersuchung abgenommen. Ich hoffe das es dir was bringt aber ich glaube des kommt ganz auf den arzt auch drauf ankommt wie der bock hat. ;)
  • Also für die Anmeldung für die FOS brauchst du sicher keine Untersuchung.

    WEshalb auch? Welche körperlichen Voraussetzungen brauchst du denn, um in die Schule zu gehen. Meinst du, die nehmen dich nicht, wenn du körperlich nicht ganz okay bist?


    Sind da sonst irgendwelche Zwangspunkte?
  • Äh Mc da muss ich doch mal wiedersprechen.

    Jugendarbeitschutzgesetz §32 schrieb:

    (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn

    1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden

    ist (Erstuntersuchung) und

    2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

    (2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.


    Da er ein Praktikum in der FOS macht kommt das scheinbar zum tragen.
    Das ganze Gesetz

    Ja und dann hatte ich weiter oben ja schon auf § 57 NSchG (Niedersächsisches Schulgesetz) hingelinkt. Und da steht auch klar drin daß eine ärtztliche Untersuchung erforderlich ist.

    Warum wir nicht untersucht wurden? - vieleicht anderes Bundesland, oder schon 18. Bei mir traf beides zu.

    Aber das beantwortet ja leider nicht die Frage was alles untersucht wird.
    Ich vermute mal daß er nicht möchte daß der Genuss von bestimmten Sächelchen entdeckt wird dabei.
    Bei vielen geht das noch Wochen danach.

    Mein Tipp: SAUBER BLEIBEN :bä:

    mfg
    Werner
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    Seit ich denken kann hasse ich nichts mehr, als wenn jemand meint er sei Gott und somit unfehlbar.
    Aber auch die werden, wenn sie ins Gras beissen von den Würmern gefressen [/SIZE]