The sum of all fears...

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  • Tarsonis
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    Auf ner Website wo es auch Artikel zu Onlinerecht gibt findet sich folgender Textauszug:

    Allerdings zeichnete sich in der Rechtsprechung in jüngerer Vergangenheit eine Tendenz ab, wonach Access-Provider zu einer Drittauskunft über die Daten von potentiellen Raubkopierern verpflichtet sind. Zu nennen sind dabei insbesondere die beiden im Jahre 2004 ergangenen Entscheidungen der Landgerichte Hamburg (Az. 308 O 264/04 - Urt. v. 07.07.2004) und Köln (Az. 28 O 301/04 - Urt. v. 28.07.2004). Beide Gerichte haben einen Auskunftsanspruch gegenüber einem Access-Provider (jedenfalls) unter einer analogen (entsprechende) Anwendung des § 101a Urhebergesetz (UrhG) bejaht.


    Die Seite findet jeder schnell der Google benutzen kann. :D

    Sehr schön wie der abgeändert würde. Die Datumsangaben wurden angepasst und aus dem Accessprovider der Forenbetreiber. Bissel beiarbeiten und fertig ists.