Bestattungskosten: Recht führt zu Unrecht !

  • Diskussion

  • sebavampir
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  • Bestattungskosten: Recht führt zu Unrecht !

    Hallo leute,

    habe gestern einen Bericht gesehen, indem es um eine Frau im mittleren Alter ging, die aufgefordert wurde die Bestatungskosten ihres Vaters zu übernehmen !

    Soweit nichts besonders ungewöhnliches !

    Doch hier kommt nun hinzu, dass sie in einer Pflegefamilie aufgezogen wurde und ihren Vater nie gekannt hatte !
    Doch dies ist den Behörden wie immer egal !
    Sie soll trotzdem die Kosten übernehemen !

    Das ist doch total ungerecht !
    Wieder typisch Deutschland !
    Was sagt ihr dazu ?

    Also ich finde es eine Frechheit !

    mfG sebavampir
  • Erstmal wähle doch einen aussagekräftigen Titel! (angepasst).

    Dann ist es bei den Bestattungskosten immer so, dass die direkten Anverwandten berappen dürfen. Selbst, wenn Eltern und Kinder völig entzweit sind und auch keine Pflegekosten übernommen werden müssen, bei der Bestattung ist das deutsche Recht wirklich antiquiert. Die Kommunen wollen sich aber halt nicht zusätzliche Kosten aufbürden und begründen das ganze mit der familiären Verpflichtung.

    Bei einem Kind aus einer Pflegefamilie natürlich Nonsens! Lang leben die Bürokraten!
  • es scheint zwar auf den ersten blick ungerecht zu sein, ist es aber mit ein paar hintergrundinfos nicht ganz. :P
    zuerst muss laut gesetz der-/diejenige die bestattungskosten übernehmen, der/die von dem toten erbt. normalerweise werden diese kosten aus dem erbe beglichen. jeder hat allerdings das recht, ein erbe (ob's was zu holen gibt oder nur schulden da sind) auszuschlagen und damit auch von den beerdigungskosten befreit zu sein.[/COLOR][/FONT][/SIZE]


    vielste grüße
    ---> mayok

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    wer's nicht ab und zu mal auf die spitze treibt,
    .............der stumpft allmählich ab!
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    // EDIT by Doc Lion:
    KEINE Vollzitate eines Vorgängerbeitrags! Wozu soll das gut sein? Niemand hat Lust, den selben Text mehrfach zu lesen. Zitate nur auf Kernaussagen beschränken oder
    @ xyz
    verwenden. Siehe dazu die Forumregeln. Bitte beachten und künftig daran halten - danke!
    [SIZE=4]ooops, i did it again ...[/SIZE]
  • @ mayok

    Danke mayok, Du bringst es auf den Punkt!

    Und noch eins: Ist es denn gerechter, wenn die Bestattung von den Kommunen bezahlt wird? Die zahlen das doch aus Steuergeldern! Warum soll denn mit allem die Gemeinschaft belastet werden?! Wenn die Hinterbliebenen genug Geld haben, müssen sie eben für die Kosten aufkommen. Wenn keine Mittel da sind bei den Verwandten, zahlen halt wir alle.

    Im besagten Fall kann die Frau mittleren Alters also das Erbe ausschlagen und wird dann auch nicht zur Kasse gebeten. Wenn ihr leiblicher Vater jedoch genug finanzielle Mittel hinterlassen hat, dann kann sie doch wohl auch löhnen, oder?!

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    // EDIT by Doc Lion:
    KEINE Vollzitate eines Vorgängerbeitrags! Wozu soll das gut sein? Niemand hat Lust, den selben Text mehrfach zu lesen. Zitate nur auf Kernaussagen beschränken oder
    @ xyz
    verwenden. Siehe dazu die Forumregeln. Bitte beachten und künftig daran halten - danke!
    Merkt ihr nicht, was das für eine Unsitte ist?? :confused:
  • @ mayok:
    Das stimmt so natürlich nicht. Auch ohne dass es etwas zu erben gibt, MUSS man die Bestattungskosten übernehmen! Die Verpflichtung hat mit dem Erben nicht viel gemeinsam.
  • Beerdigungskosten

    :hy: nochmal!

    @ doc lion:

    okay, du hast zu 99% recht.
    aber in meinem freundeskreis gab's vor einiger zeit so ein problem und derjenige musste die beerdigungskosten wg. erbausschlagung nicht übernehmen.
    ich habe noch von damals einen guten link zu einem anderen forum
    (ich hoffe, ich darf diesen hier so posten, ist ja keine konkurrenz ;) ):

    Bestattungskosten-Diskussion bei www.jurathek.de



    vielste grüße
    ---> mayok

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  • Aber eigentlich ist es doch auch ganz gut das man sie übernehmen muss, weil sonst würde ja jeder sagen können das er seinen Vater nie kannte. Dann noch ein paar Freunde einweihen sodass es nicht richtig nachgeprüft werden kann und schon hat sich die Sache. Eigentlich ist es in Ordnung aber vielleicht sollten der Staat mehr nachprüfen, was allerdings dazu führt das sie wieder tiefer in unsere jetzt schon zu kleine Privatsphäre eingreift.
  • @ mayok:
    Es kann durchaus sein, dass manche Kommunen da ihre eigenen Verordnungen haben, generell gesehen gibt es aber genügend Urteile, wo selbst Hinterbliebene ohne Mittel zur Zahlung verpflichtet wurden.

    ICECRUSHER schrieb:

    ... weil sonst würde ja jeder sagen können das er seinen Vater nie kannte. ...

    In dem geschilderten Fall lässt sich die Pflegschaft durch Pflegeeltern sicher amtlich nachweisen.
  • Bestattungskosten für Kinder/Eltern müssen auch

    bei schlechtem Verhältnis bezahlt werden!

    Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

    Az.: 8 ME 76/03

    Beschluss vom 19.05.2003

    Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Nahe Verwandte müssen die Kosten für die Beerdigung eines Angehörigen immer übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn das Verhältnis zu dem Verstorbenen zerrüttet war.

    Sachverhalt: Eine Mutter wollte die Kosten für die Bestattung ihres Sohnes nicht übernehmen. Die Stadt Celle hatte diese in Höhe von ca. 1.000 € verauslagt und verlangte nun von Ihr die Erstattung. Die Mutter brachte vor, dass ihr Verhältnis zu ihrem Sohn zerrüttet gewesen sei, weil dieser ihr Anfang der 70er-Jahre 4.000 DM gestohlen habe. Seither habe auch kein Kontakt mehr zu ihm bestanden.

    Entscheidungsgründe: Eltern und Kinder sind jeweils immer verpflichtet, im Todesfall für die Bestattung ihrer Kinder bzw. ihrer Eltern zu sorgen, selbst wenn sie nicht zu den Erben gehören. Ein zerrüttetes Verhältnis oder eine Kontaktunterbrechung ändert hieran nichts. Kommen die Eltern bzw. Kinder ihrer Pflicht nicht nach, so sind die jeweiligen Ordnungsbehörden verpflichtet, die Bestattung zu übernehmen. Die für die Bestattung aufgewendeten Kosten kann die Behörde als Aufwendungsersatz von den Eltern bzw. Kindern verlangen.


    Da gibt es eine Menge Urteile. Nahe Verwandte müssen immer zahlen. Nur wenn sie selber bedürftig sind, dann kann das Sozialamt die Kosten übernehmen.

    Grundsätzlich müssen zunächst die Angehörigen, insbesondere die Erben des Verstorbenen, für die Kosten der Beerdigung aufkommen. Wenn diese ebenfalls nur über geringes Einkommen verfügen oder Sozialhilfe beziehen, muss das Sozialamt die Beerdigungskosten übernehmen. Zuständig ist das Sozialamt, das bis zum Tode des Hilfeempfängers Sozialhilfe gewährte.

    In anderen Fällen ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort (nicht Bestattungsort) liegt. Da das Sozialamt die Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe übernimmt, sollten Antrag und Kostenübernahme in jedem Fall geklärt sein, bevor ein Beerdigungsunternehmen beauftragt wird.

    Beihilfen für Trauerkleidung werden nicht mehr gewährt. Es reicht das Vorhandensein normaler gedeckter Kleidung. Falls diese nicht vorhanden ist, kann ggf. ein Vorschuss auf die Bekleidungspauschale beantragt werden (jedoch nur wenn die Person älter als 16 Jahre ist!).
  • ichfind, dass echt zu krass, wie manche menschen mit ihren eltern umgehen. es sind immernoch eure eltern -.-
    ist wdoch total wurscht ob man die person gekannt hat, man kann doch zu mindest die kosten fuer die beerdigung bezahlen - das ist dcoh moralisch total ok. ungerecht waere, wenn der steuerzahler diese betraege begleichen muesste.
    zumal ist so ein begraebnis nicht sehr kostenintentiv!
  • Ich finde es auch unmöglich da es ja denke ich zwar ihr leiblicher Vater war aber sie ja keinen Bezug zu ihm hatte . . . .
    Ich denke das ist mal wieder ein Paragraph im Gesetz der nicht genau genug ist und geändert werden müsste weil man sowas einfach weiter definieren müsste
  • Ja das ist mal wieder so eine typische gesetzeslücke.Wenn man für eine Person die Bestattung zahlt obwohl man sie/ihn nicht gekannt hat.Auch wenn es der eigene Vater oder Verwandten sind.Sie hatte mit ihm ja nichts zu tuhen gehabt.Aber wenn es um kosten geht ist man immer voll dabei.Ich finde es unmöglich !!!
  • naja, das i deutsches recht, und man kann es auch von der anderen seite sehen, wieso sollten die leibliche kinder es nicht zahlen ?

    ich mein, wenn die pflegefamilie stirbt, muss sie (normalerweise) das nicht bezahlen, sondern der (evtl. vorhandene Sohn), zumindest ist das meinens Wissens so geregelt...

    somit gleicht sich das wieder aus

    mfg
    abso
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  • sebavampir schrieb:

    ... sie in einer Pflegefamilie aufgezogen wurde und ihren Vater nie gekannt hatte !


    Das heist fuer mich das sie eventuell wusste das sie nur Ziehkind war aber ihre Eltern bzw. ihren Vater nie gekannt hat. In meine Augen ist somit keine Verwandschaft mehr vorhanden. Naja was zum Erben wirds wohl nicht geben sonst wuerden die Behoerden nicht versuchen von ihr Geld fuer die Beerdigung einzutreiben.

    @sebavampier
    Schade das du keine Link zu ner Site hast um das mal weiterzuverfolgen.

    Gruss Schinderhannes
    Erst wenn der letzte FTP Server kostenpflichtig, der letzte GNU-Sourcecode
    verkauft, der letzte Algorithmus patentiert, der letzte Netzknoten
    verkommerzialisert ist, werdet Ihr merken, dass Geld nicht von alleine
    programmiert.
  • Canafly schrieb:

    ...es sind immer noch eure eltern ...

    Was schreibst du da nur? Wenn ein leiblicher Vater es NIEMALS für nötig erachtet hat, sein eigenes Kind kennenzulernen und es statt dessen unbegrenzt bei der Pflegefamilie ließ, dann ist da keinerlei Beziehung vorhanden und schon gar keine moralische Verpflichtung zu irgendwas.

    Weshalb diese Eltern ihr Kind nicht zur Adoption fregegeben hatten, ist leider unbekannt. Wenn man sich aber um sein Kind nie kümmert, wäre es wirklich das Beste gewesen.

    Aus solch einer Nicht-Beziehung zu den Eltern lässt sich m.E. keinerlei moralische Verpflichtung ableiten. Für solche Grenzfälle sollten sich Gesetzgeber und Behörden passende Regelungen überlegen bei Kostenverpflichtungen!
  • ich dachte immer, dass man selbst entscheiden kann, ob man das vermächtnisvon einem verstorbenen verwandten animmt? (egal ob schulden oder halt geld) darunter würde doch dann auch die bezahlung der bestattungskosten fallen? naja, ich bin noch in der schule und hatte nur 1 jahr wirtschaft, vielleicht hab ich da auch was falsch verstanden
  • @24fan
    Das was du meinst ist das Erbe. Erbschaft und Beerdigung sind aber 2 verschiedene paar Schuhe.

    @DocLion
    Meines Erachtens sollte sich in dem Fall ein Gericht der Sache annehmen um der Sache genau auf den Grund zu gehen.

    Gruss Schinderhannes
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  • @schinderhannes: aso! danke für die kleine information, da hab ich mich wohl getäuscht.

    also ich finde, dass dann in diesem fall die tochter nicht für die bestattungskosten aufkommen sollte, da sie ja keinen kontakt zu ihrem vater hatte - ihn nicht einmal kannte.
  • Wenn sie Auch keinen Kontakt zu ihm hatte, so ist sie dennoch seine Tochter.
    Und da sie warscheinlich etwas geerbt hat von ihrem Vater(mind. Pflichtteil) so kann sie auch sehrwohl für die bestattung aufkommen, zumal es auch sehr billige bestattungen gibt: z.b. Verbrennen, etc
  • Ich finde, die Kosten sollten diejenigen tragen, welche guten kontakt hatten mit dem Vater. Und nicht seine Tochter, welche ihn noch nie gesehen hat! sie hat bestimmt keinen guten Kontakt zu ihm und dann sollte sie noch die Kosten tragen?!?!?
    das ist ein Witz... :(
  • ripper02 schrieb:


    Und da sie warscheinlich etwas geerbt hat von ihrem Vater...

    Scheinbar gabs wohl nichts zu erben sonst wuerden wohl die Behoerden nicht auf die Frau zukommen. In dem Fall haetten sie die Beerdigungskosten von der Erbschaft schon abgezogen.

    ripper02 schrieb:

    Wenn sie Auch keinen Kontakt zu ihm hatte, so ist sie dennoch seine Tochter.

    Das sollte erstmal juristisch zu klaeren sein. Siehe Link von mayok. Man ist nicht unbedingt Verwand nur weil man genetischen Ursprungs ist.

    Gruss Schinderhannes
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  • sebavampir schrieb:

    [...]
    Doch hier kommt nun hinzu, dass sie in einer Pflegefamilie aufgezogen wurde und ihren Vater nie gekannt hatte !
    Doch dies ist den Behörden wie immer egal !
    Sie soll trotzdem die Kosten übernehemen !
    Das ist doch total ungerecht !
    [...]

    Natürlich ist das vollkommener Schwachsinn, aber so kennen wir die deutschen Beamten: Realitätsfremd. Sie halten sich nur an ihre Paragraphen und denken nicht über die Situation der betreffenden Personen im Einzelnen nach.
    Allerdings bräuchte man dafür (um soetwas zu verhindern) eine Gesetzesänderung und die wird es wohl nicht geben.

    Palad
  • Ich würde nicht unbedingt sagen:" Hey typisch Deutschland.", da ich auch glaube, dass das in anderen Staaten nicht anders ist.

    Aber sowas ist wirklich eine Frechheit.
    Dagegen würde ich irgendwie was unternehmen!