Bei Zuverdiensten gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht einen pauschalen Grundfreibetrag bei Hinzuverdiensten von 100 Euro vor. Das heißt, die ersten 100 Euro jedes zusätzlichen Einkommens bleiben auf jeden Fall in der eigenen Tasche. Ab dem 101. Euro bis zu 800 Euro brutto sollen Arbeitslose künftig 20 Prozent zusätzlich zum ALG II behalten. Wer mehr als 800 Euro verdient, bekommt zehn Prozent. Die Obergrenze für Arbeitslose ohne Kinder liegt bei 1.200 Euro, für Arbeitslose mit Kindern bei 1.500 Euro. Bislang gilt eine generelle Grenze von 1.500 Euro. Der Freibetrag beträgt derzeit rund 45 Euro.
Wie findet ihr die höheren Zuverdienstmöglichkeiten?
Ich persönlich finde es eine gute Sache für Arbeitslose, dass sie sich noch Geld dazuverrdienen können, jedoch gibt mir zu bedenken, dass dann in Gewissen Betrieben eher Arbeitlose beschäftigt werden, als dass neue Arbeitskräfte bei einem viel höheren Gehalt eingestellt werden.