Egal, welche Paragraphen hier gewälzt werden...
Du kannst davon ausgehen, dass er nicht zahlt. Ebay wird wegen solcher (in deren Augen) "Bagatellen" nicht einschreiten, das kenne ich aus eigener Erfahrung. Du kannst nur das Angebot wiedereinstellen und die Gutschrift der VK-Gebühren beantragen...