Original von Stefan Kurtzhals
[...] bei Cracks und Keygens werden die gleichen Methoden zum Verschlüsseln und Patchen angewendet wie bei Malware.
Solche Meldungen in Cracks und Keygens werden von uns allerdings nicht als Fehlalarm betrachtet und nicht behoben, da der Einsatz dieser Art von Software nicht legal ist.
Zudem ist ein grosser Teil von Cracks/Keygens, welche man von diversen Webseiten oder aus P2P-Netzen herunter laden kann wirklich Malware. Eine Veränderung der Erkennung um den Fehlalarm zu vermeiden hätte eine deutliche Reduzierung der Erkennungsleistung bei echter Malware zur Folge.