AU-Plaketten werden zum Jahreswechsel abgeschafft geschlossen 

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quo_vadis1

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Hallo Leute,

ich weiss, etwas spät, aber trotzdem vielleicht für den einen oder anderen interessant.

Abgasuntersuchung wird 2010 in die Hauptuntersuchung integriert/On-Board-Diagnosesysteme überwachen Emissionswerte permanent/Regelung für AU bei Oldtimern vereinheitlichen und vereinfachen


Quelle : Allinaz Autowelt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, schon gelesen. Und bei der Gelegenheit wird das Ganze natürlich auch mal wieder teurer.
Im April darf ich auch wieder zum TÜV müssen...
 
tja, wie sagt man so schön... zum TÜV ... das ist die HU

du kannst auch zu anderen Prüfinstitutionen fahren.

Die Änderung ist fürn Arsch
 
Abgasuntersuchung bleibt,
AU-Plakette verschwindet

Bonn. Seit fast 25 Jahren gehört die AU-Plakette in Deutschland zum vorderen Nummernschild. Ab 1. Januar 2010 verschwindet sie Zug um Zug wieder. Der Grund: Die Abgasuntersuchung ist ab diesem Zeitpunkt ein Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sie darf maximal einen Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden und kann wie bisher im Kfz-Meisterbetrieb erfolgen. Der Vorteil: hier lassen sich auch gleich eventuelle Einstellungen oder Reparaturen durchführen.

Neu ist jedoch der Nachweis. Für eine erfolgreiche Abgasuntersuchung gilt ab 2010 ein Siegel, das auf den Prüfnachweis aufgeklebt und durch eine Prägezange mit dem Kernteil der AU-Kontrollnummer des Betriebs beglaubigt wird. Diese Maßnahmen sollen den Missbrauch erschweren. Eine AU-Plakette für das vordere Nummernschild gibt es dagegen nicht mehr. Die alte wird entfernt. Wenn dabei unschöne Kratzer entstehen, überklebt die Fachwerkstatt die Stelle auf dem Nummernschild mit einer speziell dafür geschaffenen Folie. Sie ist weiß und gleich reflektierend wie das Schild.

Auch wenn die AU-Plakette ausgedient hat, wird sie noch bis zum Dezember 2012 im Straßenverkehr zu sehen sein. Bis zum Jahresende 2009 wird sie schließlich noch geklebt. Und ein im Dezember erstmals zugelassenes Auto muss nach drei Jahren erstmals zur Abgas- und Hauptuntersuchung. Ein früheres Abkratzen der vorderen Plakette in Eigenregie ist jedoch nicht erlaubt.

Quelle: www;kfzgewerbe.de
 
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