Aufhebungsvertrag vs. Kündigung geschlossen 

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Hudson

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Hallo,

ich suche einen "Arbeitsrechtler" oder jemand der das schomal durchgemacht hat und mir bei der Aufklärung bissl helfen kann.

Ausgangszustand:
Jetzt kommt der Chef und bietet 2 Alternativen:
- Aufhebungsvertrag
- Halbtagsstelle

Aufhebungsvertrag deshalb, weil sobald Projekte wieder da sind (Zeitfenster ~2-4Monate) wird man wieder eingestellt. Diese Form ist angeblich besser wegen des Arbeitslosengeldes, weil dies höher ausfällt, als eine 20h Woche.
Stimmt das? Was müsste man der A-Agentur sagen, dass man diese Sperrzeiten (google: #1, #2, #3) nicht erhält, dafür aber für die Zeit der Nichtbeschäftigung sein Arbeitslosengeld. Was muss man vorlegen/nachweisen (siehe #1, 2ter Unterpunkt)?
Oder geht das überhaupt nicht und ist eigentlich unrechtmäßig?
Wenn die Agentur eine Frist von 3 Monaten vor Kündigungsende verlangt, wie kann man die einhalten, wenn man kurzfristig so einen Vertrag vorgelegt bekommt. Das ganze erfolgt ja ohne Abfindung und stellt keine eigentliche Kündigung dar (Option/Wille zur Wiedereinstellung sobald möglich)?
Diese beiden Optionen, sollen eine betriebsbedingte Kündigung vermeiden (wäre ja sogar noch Probezeit). Kann man auch statt sonem überbrückten Ausstand oder Halbtagsjob auch eine ordentliche Kündigung verlangen, als 3te Option?!?
Oder gilt dies gleich als eigene Kündigung?
Denn bei eigener Kündigung, darf man alle Fortbildungen selber bezahlen!!!

Aus Arbeitgebersicht ist es schon klar:
Er investiert ne Menge Kohle und verliert sein Inverst bei ner Kündigung. Also versucht er sein Potential (er weiß ja was er ausgebildet hat...besser als den Prozess einer neuen Stellenneuausschreibung etc. auszulösen) zu halten. Aber ist das rechtens?
Wie oft sollte man so ein Spiel mitmachen? Man ist doch kein Leih/Zeitarbeiter? Was wenn in unregelmäßigen Abständen (?~alle 6-9?) so eine Entscheidung gefällt werden muss? Da ist man doch nicht Fisch nicht Fleisch.

Gibt es eine Möglichkeit (A-rechtlich) ohne Streit (klar, ein freundliches Gespräch mitm Chef) sich aus solchen Fängen zu lösen?

Bei meiner Suche in diesem Bürokratiejungle fühle ich mich manchmal sowie bei Asterix erobert Rom - Passierschein A38 (ab 1:01min)

Danke für Hilfe :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Frage ist doch eigentlich nicht was du willst, sondern dein Chef ... er bietet dir eine Halbtagsstelle an (damit du nicht auf der Straße stehst) oder alternativ einen Auflösungsvertrag (damit du keine Sperrfrist bekommst, wenn du die Halbtagsstelle nicht annimmst) ...

egal wie du dich entscheiden willst (Halbtagsstelle annehmen oder nicht) kann er dich, weil du ja noch Probezeit hast, jederzeit ohne Angaben von Gründen ausstellen.

So wie ich das sehe, versucht er so viel Personal wie möglich zu halten, allerdings kann er halt nur soviele beschäftigen wie es seine Liquidität zulässt, weil er sonst Insolvenz anmelden muss und damit alle den Job verlieren.

Die Entscheidung ist doch schon längst gefallen, halbtags ist für ihn noch finanzierbar, ganztags gehst du ...

Und wegen der 3 Monate vorher ist es doch so, daß du ab Kentnis von der bevorstehenden Kündigung bei der Agentur vorstellig werden musst ... nicht jedem wird 3 Monate vorher schon mitgeteilt, daß der Betrieb zumacht ...
 
aus eigener erfahrung kann ich sagen das wenn du einen aufhebungsvertrag unterschreibst, deine 12 wochen sperre vom arbeitsamt bekommst. das ist wie selber kündigen. ich würde lieber die halbtagsstelle nehmen
 
Ich kann mich nur Engelskrieger anschließen, bei einem Aufhebungsvertrag, wirst du von der AA eine Sperre bekommen. Das habe ich schon einmal an mir persönlich Erleben dürfen. Ein Halbtagsjob ist besser als ne Sperre. ;)
 
Nimm die Halbtagsstelle. Auch wenn du weniger verdienst wenn du sie annimmst hat sie einen entscheidenden Vorteil, du bleibst bei der Firma, bleibst sozussagen im "Stoff" was Arbeit, Kunden und Aufträge angeht und du gerätst nicht in Vergessenheit wärend der Monate der Abwesenheit. Und wenn wieder Leute gebraucht werden, was meinst du wer da als erstes wieder voll einsteigen darf? Na sicher diejenigen die nicht erst wieder eingearbeitet und neu eingewiesen werden müssen.

Und bei einem Aufhebungsvertrag wirst du um eine Leistungssperre vom Arbeitsamt wohl nicht rumkommen. Für die heisst das nur, das du ja zugestimmt hast, also einverstanden damit warst arbeitslos zu werden, an deiner Arbeitslosigkeit sozusagen selber Schuld hast.
Also wenn du lieber Arbeitslosengeld haben willst, dann sag deinem Chef das du eine betriebsbedingte Kündigung brauchst (in der um Gottes Willen nichts von "In gegenseitigem Einvernehmen" stehen darf) um beim Arbeitsamt keine Probleme zu bekommen.

Um ganz Sicher zu gehen kannst du dich natürlich auch mal ans Arbeitsamt wenden und dich da beraten lassen. Die werden dir dann schon genau sagen was geht und was nicht. Besser als sich nachher in die Nesseln zu setzen.
 
Danke euch allen!

Na klar, wenn man nix unterstellt (Aussagen früherer Mitarbeiter sind ja meist subjektiv belastet), ist die Einstellung des Arbeitgebers eine löbliche.

Aber wenn man mehrer Jobangebot hat und sich für die Alternative entscheidet, die interessantere Perspektiven und abwechslungsreichere, anspruchsvolle Tätigkeiten bietet, jedoch abhängig von der Auftragslage ist, dann kann man sich doch mal Gedanken machen, ob die Zukunft in solchen Zuständen weiter gehen soll. Daher ja die Frage, wie oft man so ein Spiel mitmachen soll.
Wenn man also unzufrieden über solche Schwebezustände ist, aber bei eigener Kündigung hohe Kosten warten, während vom A-Geber keine vollständige Trennung angeboten wird, welche Alternativen bleiben da?

Deswegen, wenn er sich die Vollzeitstelle nicht leisten kann, man selber aber nur Vollzeit arbeiten möchte, dann sollte doch die Möglichkeit zu einem anderen A-Geber, der Vollzeit bietet, zu wechseln möglich sein (ohne Pönalen).
Es gibt doch bestimmt genug Menschen, die gerne nur 3Tage die Woche arbeiten möchten? Nagut, man braucht schon ein gewisses Ausbildungsniveau, schließlich gehts hier nicht ums Zeitung austragen ;)

Aber ich denke, von der Halbtagsstelle wird man nicht glücklich.
Klar die momentanen Umstände (blabla) verschulden schon so einiges, was die Zukunft eventuell nicht bietet, aber wenn man Alternativen hat, dann würde man die doch gerne wahrnehmen?
Vielleicht war dieser A-Geber die falsche Entscheidung, aber ohne Kosten kommt man da ja nicht mehr weg? Und wenn alle anderen Züge abgefahren sind, kommt dann die endgültige Kündigung? Das wär ein schönes Szenario :rolleyes:
 
Mal abgesehen von problematischen Details (konkrete Dauer der Beschäftigung, Form und Inahlt der Rückzahlungsklausel,...) hängt die Frage, "was besser ist" primär davon ab, was du möchtest:
1. Du bist derzeit in einem recht jungen Arbeitsverhältnis, möglicherweise zur Probe. Du hast Ausbildung & Weiterbildung durch den AG erlangt. Grundsätzlich ist es nun so, dass der AG dich zumindest nicht mehr in Vollzeit beschäftigen will
2. Kündigung durch den AG (von Kündigungen wegen Fehlverhalten deinerseits mal abgesehen) ist zwar möglich, würde beim AG aber zum Verlust des Rückzahlungsanspruchs der Weiterbildungskosten führen [sofern denn die Rückzahlungsklausel überhaupt wirksam wäre; ist oftmals nicht der Fall, da hieran strenge Anforderungen gestellt werden]. Daher wird der AG von sich aus keine Kündigung vornehmen.
3. Das Angebot zur Teilzeit würde bedeuten, dass du, auch mit weniger Einkommen, im Unternehmen verbleibst und grundsätzlich deinen Arbeitsplatz behälst.
4. Bei einem Aufhebungsvertrag würde das Arbeitsverhältnis durch gemeinsames Übereinkommen aufgehoben werden. D.h. mit Abschluss des Vertrages hättest du keinen Job mehr. Problematisch ist hierbei, wie auch schon angesprochen, die mögliche Sperrung des Arbeitslosengeldes. Allerdings gibt es inzwischen aufgrund rechtlicher Änderungen durchaus Chancen, NICHT gesperrt zu werden. Kriterien sind z. B. die Einhaltung einer sich sonst ergebenden Kündigungsfrist und die Zahlung einer Abfindung. Ob dies im Detail vorliegt, könnte ein Anwalt mit Einblick in deine Unterlagen klären.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass es ja nicht zwangsläufig zu einem Einkommensausfall aufgrund der Sperre kommen muss. Wenn man z. B. schon einen neuen Job hat, ist es kein Problem, für einen Aufhebungsvertrag 12 Wochen beim ALG gesperrt zu werden, wenn nahtlos ein Einkommen vom neuen AG gezahlt wird.
Auch ist bei einem Aufhebungsvertrag denkbar, dass es zu keiner Rückzahlungspflicht kommt, wenn denn nicht der Aufhebungsvertrag in der Rückzahlungsklausel erwähnt wird.

Auf das Versprechen des Arbeitgebers, dich in wirtschaftlich gefestigteren Zeiten wiedereinzustellen, würde ich nicht allzu sehr vertrauen. Sofern du den Aufhebungsvertrag geschlossen hast, bist du den Arbeitsplatz los und einen wirklichen Anspruch auf Wiedereinstellung würde man nur aufgrund mündlicher Andeutungen wohl kaum herleiten können. Im Zweifel wärest du dann arbeitslos und würdest zumindest dort nicht wieder eine Anstellung finden können.
Die Chancen, in naher Zukunft wieder in eine Vollzeitbeschäftigung zu gelangen, sind von hieraus betrachtet besser, wenn du vorrübergehend halbtags arbeitest.

Ich würde jedenfalls raten, nichts voreilig zu unterschreiben. Der Gang zu einem Anwalt für Arbeitsrecht wäre hier wohl ratsam, um deine eigene Position abzusichern, da es hier um deine Beschäftigung geht UND um die möglicherweise hohe Rückzahlungssumme für die Weiterbildung.
 
Danke krassdaniel,

scheinst Dich ja gut auszukennen :)

Weißt Du zufällig, ob die Rückzahlung immer verplichtend ist?
Ich sollte den Vertrag wohl nochmal studieren, nicht dass eine eigentlich unzulässige Forderung mit einer Unterschrift wirksam gemacht wurde :rolleyes:

Angenommen, es steht sowas drin, wie "...erklärt sich damit Einverstanden, dass bei Kündigung von Seiten des AN (ohne trifftige Gründe) sämtliche bezogene Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen zurückzuerstatten sind...".
Wenn einem diese Klausel nicht explizit vorgestellt wurde, kann man dann eine Unterschrift nichtig machen?
Oder trifft hier mal wieder zu: Unwissenheit schützt vor... NICHT!
Jaja, das Kleingedruckte lesen :depp:

Momentan hält nur diese Unsumme von Fortbildungskosten das Band zwischen AG und AN...

Danke
 
Ja ich kenne mich ein wenig damit aus :)

Grundsätzlich ist die Rückzahlung NICHT verpflichtend, d. h. sofern der AG hier keinerlei Absprachen getroffen hat, sei es im Arbeisvertrag oder einer Zusatzvereinbarung o.ä., besteht auch kein Anspruch.

Wirksam wird eine Klausel, wie im Kern von dir beschrieben, aufgrund des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (§§ 305 ff. BGB) nur unter engen Voraussetzungen, z. B. müssen die Klauseln wirksam vereinbart (rechtlich: "einbezogen") worden sein und es darf nicht gegen gewisse Grundsätze und Regeln verstoßen.

Ob und wie das im konkreten Fall aussieht, vermag ich ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts nicht zu sagen.

Die Rechtsprechung jedenfalls würde sich am "sämtlich" aus deiner Bsp-Formulierung wohl stören; hier ist erforderlich, dass mit einer gewissen Zeit die "Zahllast" reduziert wird. Dies muss sich über die gesamte Bindungsfrist verteilen, die wiederum abhängig ist von der Dauer der Aus- und/oder Fortbildung: Folge ist, dass es gestaffelte Rückzahlungsbeträge gibt, je nachdem, wie lange du nach der Bildungsmaßnahme beim AG bleibst. Aber wie oben schon gesagt: Gründe für die Unwirksamkeit der Klausel gibt es viele (arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung), konkret kann ich dir aber nicht helfen.
 
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