eber
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Beamtin erhällt Gehalt ohne zu arbeiten
Der Streit beim Wecheln der Gemeinde Giersleben
aus der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Hecklingen (S-A)
in die Verbandsgemeinde Saale-Wipper
zum Jahresanfang brachte es an den Tag:
Die Stadt Hecklingen leistet sich seit Januar 2005
eine Beamtin, die gemäß der gesetzlichen Regelung
bezahlt wird aber keine Minute mehr im Rathaus geabeitet hat.
Die Frau wurde per Ratsbeschluss in den
einstweiligen Ruhestand vesetzt.
Nicht aus Altersgründen, sondern weil
keine ihrer Qualifikation und Besoldungsgruppe
entsprechende Aufgaben in der neuen
Verwaltung vorhanden seien.
(...)
Verwaltungsstelle mit dieser Eingruppierung
erhalten zw. 1.500 - 2.600 Euro.
(...)
Die 61-jährige Beamtin will sich zu dieser
Situation nicht äussern. Nach MZ-Informationen
würde sie gern wieder arbeiten, aber nur,
wenn auch eine ihrer Qualifikation entsprechende
Planstelle zu besetzen ist.
(...)
Quelle: Detlef Valtink/ MZ/ 12.02.10/ S.3
-------------------------------------------------
Und nun zur Diskussion:
Ist dies möglicherweise eine Art von Sozialschmarotzertum auf Staatskosten ?
Quasi staatlich legalisiert und somit voll in Ordnung.
Bei Hatz-IV-Beziehern scheint die Antwort schon im Ansatz klar zu sein:
Zum Arbeiten zu faul und für jegliche Arbeiten absolut tauglich ?!
BG
eber
Der Streit beim Wecheln der Gemeinde Giersleben
aus der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Hecklingen (S-A)
in die Verbandsgemeinde Saale-Wipper
zum Jahresanfang brachte es an den Tag:
Die Stadt Hecklingen leistet sich seit Januar 2005
eine Beamtin, die gemäß der gesetzlichen Regelung
bezahlt wird aber keine Minute mehr im Rathaus geabeitet hat.
Die Frau wurde per Ratsbeschluss in den
einstweiligen Ruhestand vesetzt.
Nicht aus Altersgründen, sondern weil
keine ihrer Qualifikation und Besoldungsgruppe
entsprechende Aufgaben in der neuen
Verwaltung vorhanden seien.
(...)
Verwaltungsstelle mit dieser Eingruppierung
erhalten zw. 1.500 - 2.600 Euro.
(...)
Die 61-jährige Beamtin will sich zu dieser
Situation nicht äussern. Nach MZ-Informationen
würde sie gern wieder arbeiten, aber nur,
wenn auch eine ihrer Qualifikation entsprechende
Planstelle zu besetzen ist.
(...)
Quelle: Detlef Valtink/ MZ/ 12.02.10/ S.3
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Und nun zur Diskussion:
Ist dies möglicherweise eine Art von Sozialschmarotzertum auf Staatskosten ?
Quasi staatlich legalisiert und somit voll in Ordnung.
Bei Hatz-IV-Beziehern scheint die Antwort schon im Ansatz klar zu sein:
Zum Arbeiten zu faul und für jegliche Arbeiten absolut tauglich ?!
BG
eber
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