eBay Kontakt zu anonymen Bietern ? geschlossen 

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KingstonTown

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Moin moin,

habe da mal eine Frage.

Erstmal kurz ne Schilderung des Falles:

Ich habe etwas bei eBay gesehen, was ich schnell haben wollte, so habe ich dem Verkäufer ein Sofort-Kauf angeboten, er stimmte auch ein, wollte jedoch erst viel zu viel Kohle dafür.

Nach dem wir hin und her verhandelt haben, und ich ihm mein ANgebot geschickt hatte, kam zum Schluss nichts mehr von ihm

Somit dachte ich, der hat halt kein Bock drauf und gut.
Also habe ich mitgeboten und siehe da, habe die Auktion gewonnen,
und dass für etwas über 100€ weniger, als wie ich ihm als SOFORT-KAUF angeboten hatte.

Denn schaue ich in mein Postfach und KURZ VOR ENDE DER AUKTION (Glaube waren ca. 10min) hatte er auf meinen Sofort-Kauf-Preis reagiert und meinte ich könnte ihn zu dem Preis haben.

ER HATTE ABER AUKTION ECT. NICHT BEENDET GEHABT, GARNICHTS.

Da es spät Abends war, habe ich die E-Mail auch erst am nächsten Tag gesehen, genau so, dass ich die Auktion halt gewonnen habe.

So, ich habe ihm das Geld gleich per PayPal überwiesen.

Doch auf einmal kommt eine E-Mail in der steht halt, Zahlung wie vereinbart,
(also NICHT den Auktionspreis, sondern dass was ich ihm angeboten hatte, wo er erst kurz vor Auktion drauf reagiert hat), ich habe ihm jedoch den Auktionspreis überwiesen, da ich den Artikel ja nun erstigert habe.

So, nun hat er mir das Geld zurück überwiesen und will vom Kauf zurücktreten, ich bin natürlich dagegen, da dass ein extremes Schnäppchen war....logischerweise....

Werde die Sache auch am Montag meinem Anwalt übergeben, damit er sich da drum kümmert.

Achja, Kommentar vom Verkäufer, Preis ist ihm zuwenig, von daher verschickt er nicht.

So, habe nun gesehen, dass eine andere Auktion von ihm auch für wenig Geld weg gegangen ist.

Nun wollte ich da mit der Käufer Kontakt aufnehmen, um zu erfahren, ob er da genau dass selbe Spiel spielt, oder ob er meint, dass kann er nur mit mir machen.

Für mich ist klar, dem Sofort-Kauf stimmte er erst kurz vorher vor, da er gesehen hatte, dass sich dort nichts mehr tut.

Evtl. hat ja wer noch ne Idee, was man für Chancen hat, und was man noch machen kann.

Achja, er meinte noch die Sache an seinen "Bekannten" zu geben, welcher ja FACHANWALT ist, und will dann 1/3 des Kaufpreises + Anwaltskosten :D

Dass ich nicht lachen

ICH will ja nicht zurücktreten :D will ihn ja ZU DEM PREIS, WIE ICH IHN ERSTEIGERT HABE.

Und davon mal ab, wenn sein "Bekannter" Fachanwalt ist, wird ihm auch sagen, dass die Auktion der vorrangige Vertrag ist, da er per Sofort-Kauf außerhalb der Auktion nicht verkaufen darf.
Und er nun in den sauren Apfel beißen muss und verkaufen muss.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
morgen!!!

also da ich auch sehr viel kaufe und verkaufe auf ebay...

für mich stellt sich die frage...

wenn der verkäufer doch einen sofort kauf preis angeboten hat...und du hast verhandelt...und der verkäufer beendet die verhandlung...iss ja nachweisbar...dann gilt diese mündliche vereinbarung nicht mehr...denke ich..

als dann müsste er ja auch die versteigerung seinerseits beenden, da ja ein sofortkauf zustandekam, was ja nicht passiert ist, denn du sagtest die versteigerung wurde zuende geführt...

also ist es für mich ganz eindeutig...naja für mich...;);)

sofortkaufpreis...nein
offizieller versteigerungspreis bei ende der auktion....ja

ich denke dein anwalt wird in etwa das gleiche sagen...

iss trotzdem ärgerlich...ich hatte auch schon solche fälle...

also wünsche ich dir das dein artikel bald ankommt...zum billigsten preis natürlich...

schönes wochenende!!!

grüsse

Gismo

p.s....und ich sehe grad wie ich nochmal durchgelesen habe...er bot ja gar keinen sofortkauf preis an...also ist das sofortkauf angebot nicht zulässig...musst dann nur aufpassen das du nich auch ein wenig ärger bekommst...denn du hast ihn in diese richtung gelenkt ein ...ich sag mal...unter tisch angebot zu machen...alles schon vorgekommen...ebay iss da sehr komisch drin...also eigendlich keine sorgen machen...er muss den artikel zum versteigerungspreis abgeben...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi GISMO,
danke für deine Antwort, ich sehe es ja genau so.

Für mich ist nur halt noch interessant, ob man mit dem Bieter einer seiner anderen Auktionen Kontakt aufnehmen kann, um zu erfahren, wie es da ausschaut.
 
Ihr habt ja beide an Ebay vorbei verhandelt und das ist für beide Seiten

verboten.

Ich denke mal das die Auktion bindend ist und das was Ihr per Email

ausgehandelt habt, wenn es Ernst wird keinen Bestand hat.

Gruß
 
@ANDRE

Sehe ich auch so, vorallem halt weil er sich auch erst ca. 10min vor Auktionsende gemeldet hat, sieht es extrem danach aus, dass er gemerkt hat, dass die Auktion nicht höher ausfällt und vorher noch was "retten" "wollte", keine Ahnung.

Auf jedenfall gehts Montag zum Anwalt und dann mal schauen, was er sagt.
 
Ich würde das erstmal Ebay melden, die Emailverhandlung ignorierst Du einfach

und vorallem er kann ja auch nicht drauf pochen, weil verboten.:D



Gruß
 
ja es gibt auch fälle indenen verschiedene bieter eines solchen falles sich untereinander austauschen...wie das genau funktioniert, denn die anderen bieter sind ja wie gesagt anonym...das weiss ich nicht...ich denke in solchen sachen ist es echt an der zeit ebay support mal in anspruch zu nehmen

um einige andere bieter darauf aufmerksam zu machen...

ich denke in der bewertung deinerseits kann man sowas auch mal hinterlassen;);););)

grüsse
 
@ANDRE

Sehe ich auch so, vorallem halt weil er sich auch erst ca. 10min vor Auktionsende gemeldet hat, sieht es extrem danach aus, dass er gemerkt hat, dass die Auktion nicht höher ausfällt und vorher noch was "retten" "wollte", keine Ahnung:
Dieses Argument ist totaler Quatsch!!!
Die meisten Auktionen werden erst in den letzten Sekunden entschieden, hier sind oftmals noch riesige Preisanstiege bzw. Gebotssprünge die Regel!!!
 
Die Ebay Auktion und deren Ende hat Vorrang.
Er hätte die Auktion auch seinerseits beenden können, hätte er alle Gebote streichen müssen.
Sein zurücküberweisen seitens Paypal ist unfair, aber nichtsdestotrotz hat er den Artikel herauszugeben für den Preis den du ersteigert hast, notfalls mit deines Anwalts Hilfe.

Ein evtl. verhandelter Preis blieb ja ohne gegenseitige Zustimmung und dann zählt das Auktionsende. Insofern dummer Verkäufer. Wird ihm ja dann auch sein "Fach"anwalt sagen :)
Mails kopieren, ausdrucken. Auf Kaufvertrag Ebay bestehen und Anwalt, von Einschaltungen Ebay halt ich wenig, die tun wenn dann zu spät irgendwas.

An anonyme andere Bieter kommst du meines Wissens nicht ran, und das ist das einzig gute daran, dass hier mal Ruhe eingekehrt ist in Sachen Spam etc.
 
Du wirst im Normalfall keinen Kontakt zu einem Bieter auf ein anderes Angebot dieses Ebay-Verkäufers bekommen. Das ist generell gut so, nur in deinem Fall wäre es natürlich wünschenswert. Aber ich denke nicht, dass Ebay die Kontaktdaten heraus gibt.

Etwas anderes wäre es, wenn dieser Bieter bereits eine Bewertung geschrieben hätte, dann könntest du ihn direkt via Ebay kontaktieren.


Übrigens:
Der rechtlich gültige Kaufvertrag ist das Ebay-Höchstgebot. Ansonsten hätte der Verkäufer sein Ebay-Angebot vorzeitig abbrechen bzw. beenden müssen.
 
Angenommen, der Bieter beim Sofortkauf und der Meistbietende wären nicht identisch, wie wäre der Fall denn dann gelagert? Klar, der Meistbietende hat die Ware ersteigert und das ohne wenn und aber. Woher soll er auch wissen, daß noch ein anderer Bieter mit im Rennen ist? Zumal die Regeln in dieser Hinsicht eindeutig sind. Das höchste Gebot gewinnt. Sonst wäre es wohl auch keine Versteigerung. Aber auch wenn beide Bieter identisch sind ändert sich daran grundsätzlich nichts.

Ein Sofortkauf ist ohnehin nur sinnvoll, solange noch kein anderes Angebot eingegangen ist, denn sonst würde dadurch eine aktuelle Auktion unterlaufen.

Ich sehe die Aktion des Verkäufers als einen betrügerischen und dummdreisten Versuch an, sich regelwidrig zu bereichern und ich wette, wenn das Höchstgebot über dem Sofortkauf gelegen hätte, dann würde ihn der Sofortkauf keineswegs interessieren. So versucht er gleich zwei Verträge abzuschließen, um sich aber nur an den zu halten, welcher ihm mehr einbringt.

Es ist absolut unzulässig, eine Ware (zeitgleich) mehrmals zu verkaufen, da sie ja nur ein einziges Mal vorhanden ist. Ich kann auch nicht eine einzige Ware in mehreren unterschiedlichen Auktionen einstellen, um dann bei einer anzusahnen und alle anderen Höchstbieter gehen leer aus. Meiners Erachtens ist dies nicht nur ein klarer Verstoß gegen die Regeln, sondern ein knallharter Betrugsversuch. Er bietet dir nämlich per Sofortkauf eine Ware an, die er gar nicht mehr liefern dürfte, da er sie dir bereits bei Autionsende verkauft hat.

Gruß Konradin
 
@all,

sehe ich nicht anders, von daher - wie bereits gesagt - werde ich am Montag früh gleich mal meinen Anwalt kontaktieren und mit ihm alles weitere klären.

Interessant ist auch der §433 BGB Abs. 1 welcher besagt, dass er dazu verpflichtet ist, die Ware zu versenden, findet man halt auch bei eBay im Rechtsforum, wo auch gesagt wird, ich soll ihm ein Schreiben per Einschreiben schicken und um die Herausgabe bitten.
Ich denke dass werde ich als nächstes machen und dann mal sehen.

eBay selber habe ich bereits kontaktiert, lege da aber auch nicht so viel Vertrauen da rein, dass da irgendwas, oder irgendwas gescheites bei raus kommt.
 
Ich stell mir grad vor, ich wäre der Meistbietende gewesen und DU hättest - am Angebot vorbei, per mail - mit dem Verkäufer einen Sofortkauf ausgeküngelt was der auch noch angenommen hätte :rolleyes:

Fakt ist doch, dass du dich genauso unkorrekt verhalten hast ;) Wenn keine Sofortkaufoption vorhanden ist, dann gewinnt der mit dem höchsten Gebot und PUNKT.

Das nun du auch der Höchstbietende bist, ist hier zwar Glück aber bei ebay würd ich da keine grossen Wellen schlagen, da du ebenso gegen die AGB verstossen hast ;)

Das der Verkäufer dein Sofortkaufangebot nicht angenommen hat und sich mit einem vorzeitigen Ende aus der Affäre gezogen hat, ist in diesem Fall sein Pech, aber wie gesagt, in Ordnung war die ganze Nummer nicht ;)

Hättest du dich auch beschwert, wenn er dein Sofortkauf akzeptiert hätte und dies ÜBER dem schlussendlichen Höchstgebot gelegen hätte (welches nicht von dir wäre) Dann hättest du nämlich mehr bezahlt als die Ware am Ende per Ersteigerung eingebracht hätte...

Ich glaube, dann würdest du nun fragen, ob es rechtsverbindlich ist, obwohl an den AGB vorbei :rolleyes:

Ich find es immer Klasse, wenn ein Schlitzohr auf dem anderen Schlitzohr rumhackt :D

Wenn ich jetzt ebay wäre, würd ich euch beide kicken :p

MfG,
NeHe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also: - an ebay vorbei den sofortkauf-deal abschliessen zu wollen is für beide bähbäh :cool:
- das lässt ebay eigentlich nicht zu weil denen dann die kohle entgeht (wenn nicht offiziell auf sofortkauf umgestellt wird, was nach abgabe eines gebotes eh nicht mehr geht!)!
- aus dem gleichen grund wirst du mt nem anderen bieter/käufer auch nur begrenzt - also über die ebay-nachrichten-funktion in verbindung treten können, weil ebay auch da 'gemauschel' an ihrer kasse vorbei unterbinden will..
- und wenn dieser andere käufer beschliesst NICHT mit dir kontakten zu wollen, wars das halt...

so und nun zu dem omiösen artikel den du da schnäppchen-weise gekauft hast!
- regulär seid ihr beide einen rechtsverbindlichen kaufvertrag eingegangen an den sich beide auch halten müssen!
- darauf zu hoffen, dass man dir von ebay-seite aus hilft, kannte gleich mal in die tonne treten - die machen garnix ausser dich auf blödsinnige und nichtssagende hilfethemen zu verweisen und das wars... :würg:

- und auch wenn du nen anwalt einschaltest, der das für dich durchdrücken soll, kannste nicht unbedingt damit rechnen, dass du in kürze dein schnäppchen in händen hältst... - wenn du glück hast, schüchtert ihn das ein und er schickt dir irgendwann zähneknirschend deinen artikel - wenn du pech hast, ist ihm der artikel "just vor auktionsende irreparabel zerbrochen" und dafür kann er doch nix :depp: - obs dann irgendeine art von "schadensersatz" für dich gibt, hängt dann wohl auch von der qualität deines anwaltes ab

ich drück dir die daumen dass dieses "faule ei" den artikel doch noch rausrückt
- an seiner stelle hätt ich nen bekannten bis zu meiner schmerzgrenze mitbieten lassen um zu einem mindestpreis zu kommen ;) - wenn er so doof ist und nicht vorsorgt (sofortkauf-option oder mitbieter) hat ers eben nicht besser verdient! :ätsch:

greetz

janus
 
Verkäufer dein Sofortkaufangebot nicht angenommen hat und sich mit einem vorzeitigen Ende aus der Affäre gezogen hat, ist in diesem Fall sein Pech, aber wie gesagt, in Ordnung war die ganze Nummer nicht ;)

Er hat es "erst" nicht angenomme, aber dann 10min vor Schluss doch, obwohl wir bereits 2 Tage vorher drüber gesprochen hatten.
 
Der Vertrag den ihr unter der Hand abschließen wolltet ist nicht zustande gekommen, da nach §147 (2) BGB ein Angebot (wie du es gemacht hast) unter Abwesenden innerhalb einer normalen Frist beantwortet werden muss. Da er vorher immer innerhalb eines Tages geantwortet hat (nehme ich mal an), kam seine Annahme des Angebotes nach zwei Tagen zu spät. Nach §150 (1) BGB hat er mit der verspäteten Annahme dir ein neues Angebot gemacht, welches du aber nicht angenommen hast.

Somit kam prinzipiell kein Vertrag zustande und die Auktion ist das Einzige was zählt. Dafür benötigst du eigentlich keinen Anwalt.
 
Man kann mit anderen Bietern keinen Kontakt mehr aufnehmen. eBay hat seit einiger Zeit den Bieterschutz erhöht und so sieht man nicht mehr die vollen Namen sondern nur noch den ersten und letzten Buchstaben.

Das war mal anders gewesen und da bestand die Möglichkeit sich mit anderen auszutauschen, was heute aber nicht mehr möglich ist.

Der Gang zum Anwalt ist im Übrigen der beste, da du mit Abschluss der Auktion einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen hast, den beide Seiten erfüllen müssen. Lässt du deinen Anwalt die Sache klären, werden die Kosten auf die Gegnerpartei gewälzt.
 
Dafür benötigst du eigentlich keinen Anwalt.

Das habe ich mir beinahe gedacht, habe es auch dem Verkäufer mitgeteilt, aber wie gesagt, der WEIGERT sich zu verschicken :( Geld hat er mir ja auch gegen meinen Willen wieder zurück überwiesen.

Bin am überlegen, ob ich es ihm einfach nochmal überweise, habe aber auch Angst, dass das Geld dann futsch ist.
Wobei dass per PayPal gemacht wird, und da bin ich ja dann eigentlich abgesichert, doch was ist, wenn er das Geld schnell auf sein Konto überweist, und PayPal dann sein Konto sperrt, er doch nicht drauf reagiert,
und halt auch so total Pleite ist ?! Dann habe ich ein Problem, ich meine es ist nicht die Welt, war ja ein SCHNÄPPCHEN, aber nun ja.


Lässt du deinen Anwalt die Sache klären, werden die Kosten auf die Gegnerpartei gewälzt.

Dass ist aber nur so, wenn ich "gewinne".
 
Dass ist aber nur so, wenn ich "gewinne".

Es muss für den Anwalt erst mal was zum Gewinnen geben (Verfahren...).
Wenn nichts "entschieden" wird, sondern alles vor einer Klage geklärt wird, sitzt doch eher jeder auf seinen "Beratungskosten". Alles andere würde mich wundern.
 
@yuhu

dass mag sein, kenne ich nicht anders, aber dann wird das Schnäppchen für mich teurer und ich kanns mir auch woanders kaufen. :(
 
Ich stell mir grad vor, ich wäre der Meistbietende gewesen und DU hättest - am Angebot vorbei, per mail - mit dem Verkäufer einen Sofortkauf ausgeküngelt was der auch noch angenommen hätte

Fakt ist doch, dass du dich genauso unkorrekt verhalten hast Wenn keine Sofortkaufoption vorhanden ist, dann gewinnt der mit dem höchsten Gebot und PUNKT.

Na evtl. bekommen sie dich ja mit dran, denn Nebenabreden wärend einer normalen Auktion sind nicht gestattet, nehe hat das schon genau auf den Punkt gebracht.
 
@MR.SLATE

Dass mag sein, aber dass ist kein Gesetz, bzw, sind dies nur eBay AGBs.

Aber die Sache hat sich erledigt.

Denn wer hätte es gedacht, der Artikel wurde ihm geklaut und dass hat er erst gemerkt,
als er selbstverständlich den Versand vorbereiten wollte.

Was für ein Vollpfosten echt.
Naja, danke Euch, hier kann dicht.
 
Ach, das letzte Gebot war ihm wohl zuwenig und so wurde ihm die Ware auf wundersame Weise kurzerhand kurz zuvor geklaut. :D Wer's glaubt wird selig.

Wie kommst du eigentlich darauf, KingstonTown, daß die AGBs von eBay nichtig seien? Sorry, aber wenn du beabsichtigst, dort etwas zu kaufen, dann sind sie Bestandteil des Geschäfts.

Aber auch ohne auf diesen ABGs herumreiten zu wollen, eine Ware doppelt verkaufen zu wollen (per Sofortkauf und gleichzeitig per Auktion) ist schon eine Kategorie für sich.

Aber auch deine Argumentation aus Post #20 ist nicht uninteressant. Du 'musst' dich auf verbotene Absprachen verlassen, da die Ware dir sonst zu teuer ist? Sorry, genau so argumentiert jeder Käufer eines Hehlers. Schließlich muß er die Ware haben, auch wenn er sie sich sonst nicht leisten kann. :depp:

Ehrlicher wäre es, darauf zu verzichten.
 
Kann ich meinem Vorposter nur beipflichten.

zu
 
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