Yoda2003
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- Registriert
- Mai 2005
- Beiträge
- 980
Hallo FSBler,
ich hab eine kleine Frage. Ich habe vor etwa einem Monat eine Festplatte bei ebay versteigert für 30 Euro. 2 Tage nach Ablauf der Auktion teilt mir der Käufer mit, er würde nicht zahlen und ich solle den Kaufvertrag rückgängig machen.
Das habe ich jedes Mal verneint und habe auf Zahlung bestanden. Etwa eine Woche später habe ich die Sache bei ebay als einen "nicht bezahlten Artikel" gemeldet. Bei ebay hat sich der Käufer niemals geäußert und so habe ich den Fall nach ca. 1 Woche geschlossen und die Gebühren rückerstattet bekommen.
Eine weiter Woche später, also jetzt, bekomm ich ein Angebot von einem Bekannten, der mir den selben Preis für die Festplatte zahlen würde. Dies würde ich sehr gerne machen! Also eine kurze E-Mail an den Käufer (weil ich von ausgegangen bin, dass der Kaufvertrag, trotz geschlossenen Falls und bislang nicht bezahlen Artikels noch gültig ist) und ihn gefragt ob er schon bezahlt hätte. Und ich wäre bereit den Kaufvertrag als nichtig zu bezeichnen, wenn er kein Interesse mehr hat. Daraufhin antwortet er, er hätte (plötzlich) wieder großes Interesse und würde umgehend zahlen.
So, grundsätzlich wäre es mir lieber die Festplatte an den Bekannten zu verkaufen. Allerdings bin ich ja mit dem ebayer einen Kaufvertrag eingegangen. Ist dieser, trotz geschlossenene Falls bei ebay, weiterhin noch gültig? Wie kann ich den Kaufvertrag rückgängig machen? Insbesondere wenn der Käufer auch weiterhin nicht zahlen wird? (Ich glaub seinen Aussagen, er würde in umgehend zahlen nicht).
Vllt. kann mir jemand auskunft geben, wäre sehr froh darüber.
mfg
Yoda2003
PS. Eigentlich halte ich das Off-Topic Forum nicht für das beste Forum, ein passenderes hab ich allerdings nicht gefunden
ich hab eine kleine Frage. Ich habe vor etwa einem Monat eine Festplatte bei ebay versteigert für 30 Euro. 2 Tage nach Ablauf der Auktion teilt mir der Käufer mit, er würde nicht zahlen und ich solle den Kaufvertrag rückgängig machen.
Das habe ich jedes Mal verneint und habe auf Zahlung bestanden. Etwa eine Woche später habe ich die Sache bei ebay als einen "nicht bezahlten Artikel" gemeldet. Bei ebay hat sich der Käufer niemals geäußert und so habe ich den Fall nach ca. 1 Woche geschlossen und die Gebühren rückerstattet bekommen.
Eine weiter Woche später, also jetzt, bekomm ich ein Angebot von einem Bekannten, der mir den selben Preis für die Festplatte zahlen würde. Dies würde ich sehr gerne machen! Also eine kurze E-Mail an den Käufer (weil ich von ausgegangen bin, dass der Kaufvertrag, trotz geschlossenen Falls und bislang nicht bezahlen Artikels noch gültig ist) und ihn gefragt ob er schon bezahlt hätte. Und ich wäre bereit den Kaufvertrag als nichtig zu bezeichnen, wenn er kein Interesse mehr hat. Daraufhin antwortet er, er hätte (plötzlich) wieder großes Interesse und würde umgehend zahlen.
So, grundsätzlich wäre es mir lieber die Festplatte an den Bekannten zu verkaufen. Allerdings bin ich ja mit dem ebayer einen Kaufvertrag eingegangen. Ist dieser, trotz geschlossenene Falls bei ebay, weiterhin noch gültig? Wie kann ich den Kaufvertrag rückgängig machen? Insbesondere wenn der Käufer auch weiterhin nicht zahlen wird? (Ich glaub seinen Aussagen, er würde in umgehend zahlen nicht).
Vllt. kann mir jemand auskunft geben, wäre sehr froh darüber.
mfg
Yoda2003
PS. Eigentlich halte ich das Off-Topic Forum nicht für das beste Forum, ein passenderes hab ich allerdings nicht gefunden

