Ebay muss ich Artikel zurücknehmen ? geschlossen 

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Großer-Buddha

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Juni 2009
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Guten Abend ! Ich habe vor kurzem ein nahelneues Iphone 4 bei Ebay verkauft. Es war ein austauschgerät, dass ich für 150 euro erhalten hab. Trotzdem Nagelneu ! Weiterhin habe ich auch die Rechnung dazu über 150 euro erhalten. So weit so gut ! Nun habe ich es bei ebay verkauft und habe in dem Text folgendes geschrieben ,, nagelneues iphone 4 mit original Rechnung" stimmt ja auch alles ! Nun sagt der käufer zu mir er ist geschäftsmann und will die Rechnung über das telefon haben was es sonst halt kostet wenn ich es ganz neu kaufe (500 ) euro. Diese habe ich natürlich nicht ! Für den fall möchte er das gerät zurückschicken ! Ich bin privatperson und habe eine rücknahme klar ausgeschlossen ! Desweiteren habe ich denk ich mal alles vernünftig beschrieben oder wie sehr ihr das ? Gruss
 
Moin.
Erstmal hast du garnix falsch gemacht.
Du hast ja in der Auktion nicht geschrieben Rechnung über 499 dabei.
Ich gehe aber mal davon aus, das du Privat handelst und nicht gewerblich.
Ob der Geschäftsmann Händler oder der Kaiser von China ist, braucht dich nicht zu interessieren.
Die Originalrechnung hast du mitgesendet. Ich gehe mal von einer vollen Gewährleistung des Herstellers aus bei dem Austauschgerät. Da wärst du sonst angreifbar bei der Auktion.
Was du für einen Deal gemacht hast mit deinem Provider hinsichtlich Preisnachlass ist erst mal uninteressant. Rechtlich dürfte nur die Gewährleistung interessant sein, die er bei einem Neugerät wie von dir angeboten erwarten kann.
Und wenn da 10 euro draufsteht.
Wäre die Rechnung mit einem Neuabschluss eines Vertrages für dich entstanden, hättest du ja auch ein subventioniertes Handy mit evtl Rechnungsbetrag 1 Euro.
Er hat ja in der Auktionsabwicklung bei Ebay den Rechnungsbetrag den er an dich bezahlt hat. :)
Hintergrund der Aktion könnte schon sein, das er bei dir ein Schnäppchen gemacht hat und es nun weiterverscherbeln will. Mit ner 539 Euro Rechnung in der Tasche.
Oder es geht ihm um die Märchensteuer.

Aus meiner Sicht kann der dir absolut garnichts rechtlich gesehen.

Eines kann er natürlich und da müsstest du mit leben.
Ne Rote verbrät der dir garantiert.
Mit solchen Chaoten lebe ich täglich auf diversen Plattformen.
Du hast absolut korrekt gehandelt meiner Meinung nach!
 
Hallo Grosser-Buddha
Ich sehe das genau gleich wie SonyFan. Aufgrund deiner klaren Angaben kann er dir unmöglich einen Strick daraus drehen. Er hat dein Austauschhandy so gekauft, wie es von dir bei Ebay deklariert wurde. Was er nun mit dem Handy macht ist seine Sache, allerdings kann er von dir keine Quittung / Rechnung verlangen, die weder existent ist, noch deklariert wurde.

Gruss freefloating
 
Huhu Freefloating..
Rechnung hat ja der K vom VK bekommen.
Dem K gehs wohl um die ausgewiesenen 150 Talerchen auf der Rechnung vom Provider.
Die hat er so zu aktzeptieren und das wars.
 
Naja, an sich ist es ja keine original Rechnung,sondern eine Rechnung vom Umtausch bzw Austausch. Wenn man es so sehen will. Jedoch bin ich der Meinung das die Person froh sein kann eine Rechnung zu bekommen von einem Privatmann. Oftmals stehen auf den Rechnungen Daten wie Anschrift, Kartennr (Bankkarte),... drauf die man nicht unbedingt weiter geben will bzw muss. Mittlerweile sind auch viele Idioten auf ebay unterwegs. Hatte selbst auch mal Probleme mit einem der mir sogar mit rechtlichen Schritten gedroht hat, die so aber nicht haltbar waren. Muss dazu sagen hab mit einem Rechtsanwalt gesprochen, der zufällig noch mein Trainer ist, von daher war ich auf der sicheren Seite.
In deinem Fall würde ich mir wenig Gedanken machen! Wenn er eine höhere Rechnung verlangt die es nicht gibt versucht er den lieben Staat zu "bescheißen". Er hat schon ein Schnäppchen wohl gemacht wo er eine Rechnung hat und will noch mehr rausschlagen. Falls er weiter nervt, wende dich an ebay (telefonisch) und besprich mit denen den Fall wie du vorgehen sollst. Die sind normalerweise sehr freundlich und hilfsbereit!
 
wende dich an ebay (telefonisch) und besprich mit denen den Fall wie du vorgehen sollst. Die sind normalerweise sehr freundlich und hilfsbereit!

Die "Netten" Leutchen auf der Hotline werden sich hüten dir in so einem Fall Hilfestellung zu geben. Da dies einer Rechtsberatung gleichkäme.:löl:

Die z. Zt. geltende Gesetzeslage gestattet in Deutschland nur Personen, mit der Befähigung zum Richteramt die Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung fremder Rechtsangelegenheiten.
Rechtsberatung und die Besorgung rechtlicher Angelegenheiten Dritter ist in Deutschland dem Rechtsanwalt vorbehalten.
 
Privatpersonen dürfen garkeine Rechnungen schreiben (soweit ich weiß), deshalb kann er bei einer privaten Ebay-Auktion auch keine Rechnung verlangen. Die beigelegte Rechnung ist (wie bei Ebay üblich) nur zur Einforderung von Garantieansprüchen beim Hersteller oder kommerziellem Händler.
 
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