08003302000 schrieb:
Hallo!
Man darf eine Simson S51 nur mit dem Führerschein A1 (Früher Klasse 1b) fahren!
Dies hat folgenden Hintergrund:
Der Führenschein Klasse M beinhaltet nur Fahrzeuge bis 50cm³ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h!!!
Die Simson S51 ist aber bis 60 km/h zugelassen.
Deshalb musste ich 1994 die Prüfung für Klasse 1b(heute A1) machen.
:read:
Jetzt sagst du uns noch wo du den Schwachsinn her hast, ok!
Also, so lautet die Definition der Klasse M:
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ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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Quelle:
Alle neue EU Führerschein-Klassen in der Übersicht
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Also, eine S50 oder S51, eine Schwalbe oder die alten Roller (SR50) usw. habe 49,9ccm und dürfen gemäß Betriebserlaubnis max. 60km/h fahren.
Solange diese vor März '92 am Verkehr teilnahmen darf man diese auch mit Klasse M fahren.
Der Grund, warum viele dennoch Klasse A1 gemacht haben obwohl sie "nur" eine Simson fahren ist, dass die Probezeit von 2 Jahren angerechnet wird und man somit im Idealfall mit 18 Jahren keine Probezeit für's Auto/Motorrad mehr hat.
Was das Tuning von Simsons angeht... das ist wie bei allen anderen Verkehrsmitteln auch. Tuning ist solange erlaubt bis irgendwelche Grenzen überschritten werden. D.h. bei Unsicherheiten beim TÜV fragen. Man kann so einige Sachen ändern ohne sie eintragen lassen zu müssen... das sind i.d.R. allerdings eher optische Gimmicks. Fährt deine Simson schneller als 60km/h kann man dir Probleme machen. Fährt sie jedoch nur max. 60 Sachen würde ich sagen dass deine Simson ein Problem hat *gg*. Also genaugenommen steckt man da in einem Zwiespalt.
Eine günstige und äußerlich recht unauffällige Änderung an der Leistung ist ein 60ccm Zylinder mit entsprechender Bedüsung des Vergasers. Genaugenommen ist ein solcher Zylinder nichts anderes wie ein 50ccm Zylinder der mehrfach ausgedreht wurde. Preis so etwa 35,- bis 50,-€.
Im Ernstfall heißt das jedoch: Erlöschen der BE und somit des Versicherungsschutzes... im Endeffekt kann's dann recht teuer werden.