Moinsen,
Also zu Nummer 1 kann ich dir folgendes sagen:
Es wird deine Fitness getestet ( Kniebeugen, Sit ups,...), Sehkraft,
deine bisherige Krankengeschichte
( Knochenbrüche,Erbkrankheiten,....), mit 1 Hoden darf man auch net zum Bund ( warum weis ich net ), Blut wurde bei mir net untersucht obwohl ich angegeben hab das ich kiffe wie Bob Marley

wurde mir nur gesagt ich darf nicht verlängern und keinen Führerschein beim Bund machen, das mal zu Punkt 1
Punkt 2:
Oft hört man: "Die Bezahlung beim Bund ist zu schlecht!" Stimmt diese Aussage wirklich? Was verdient ein Soldat denn so?
Welche Leistungen kann er zusätzlich zum Gehalt kostenlos bzw. kostengünstig in Anspruch nehmen und welche müsste man eigentlich beim oft gezogenen Vergleich zu einem zivilen Beruf mit in die Waagschale werfen?
Bei der Bezahlung ist zwischen dem Wehrsold und der Besoldung zu unterscheiden.
Wehrsold erhalten diejenigen Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten (Grundwehrdienst derzeit 9 Monate, freiwillig verlängerten Grundwehrdienst bis zu 23 Monaten, Wehrübungen). Diese Soldaten erhalten Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz. Dies sind im Wesentlichen Sachleistungen (Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, truppenärztliche Versorgung) und ein Wehrsold abhängig vom Dienstgrad in Höhe zwischen 7,41 und 9,71 Euro täglich. Der Wehrsold wird ergänzt durch eine besondere Zuwendung im Dezember und ein Entlassungsgeld sowie ggf. durch einen Mobilitätszuschlag oder bei freiwillig verlängertem Wehrdienst ab dem 10. Dienstmonat um einen Wehrdienstzuschlag.
Besoldung erhalten die "berufsmäßigen" Soldaten, also die Zeit- und Berufssoldaten. Auch die Besoldung unterscheidet zwischen Geld- und Sachbezügen.
Die Geldbezüge der Soldaten auf Zeit und der Berufssoldaten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen:
* Grundgehalt, abhängig von Dienstgrad und Dienstalter
* Familienzuschlag für verheiratete Soldaten und Soldaten mit Kindern
* Zulagen für herausgehobene Tätigkeiten und zur Abgeltung besonderer Erschwernisse (z.B. Amts-, Stellen- oder Erschwerniszulagen)
* Zuschläge bei Auslandsverwendungen
* eine jährliche Sonderzahlung zu den Dezemberbezügen.
Zusätzlich zu den Dienstbezügen werden ggf. vermögenswirksame Leistungen und Kindergeld gezahlt. Vom Bruttogehalt werden lediglich die Steuern und der Solidaritätsbeitrag abgezogen. Von der Sozialversicherungspflicht sind Soldaten mit Ausnahme der Pflegeversicherung befreit. Nach ihrem Ausscheiden werden Soldaten auf Zeit auf Kosten des Bundes in der Rentenversicherung nachversichert. Berufssoldaten erhalten eine Pension.
Abbildung eines 200 €uroscheines mit einer Ein-€uromünze im Vordergrund
Bildcollage 201 €uro © treff.bundeswehr
Zusätzlich erhalten die Zeit- und Berufssoldaten noch umfangreiche Sachbezüge, die sich auf folgende Bereiche erstrecken:
* Soldaten erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, d.h. ein Soldat spart das Geld für eine Krankenversicherung. Die Behandlung erfolgt in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr bzw. mit Einwilligung der Bundeswehr durch zivile Ärzte oder Krankenhäuser.
* Zeit- und Berufssoldaten können die kostengünstige Gemeinschaftsverpflegung in Anspruch nehmen. Pro Tag haben sie derzeit für die drei Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) insgesamt € 6,76 zu zahlen; wennSie aus dienstlichen Gründen an der Verpflegung teilnehmen. Für diesen Betrag kann man sich in der zivilen Gastronomie oder auch am privaten Herd nicht verpflegen!
* Die Gemeinschaftsunterkunft wird kasernenpflichtigen Soldaten (Ledige grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr) unentgeltlich bereitgestellt. Dafür wird den Zeit- und Berufssoldaten - wegen der ersparten Aufwendungen für einen eigenen Hausstand ein bestimmter Betrag (so genannter "Anrechnungsbetrag") vom Grundgehalt abgezogen. Natürlich dürfen verheiratete Soldaten auch schon früher außerhalb der Kaserne wohnen. Von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft können darüber hinaus Soldaten schon vor ihrem 25. Lebensjahr aus persönlichen Gründen befreit werden. In diesem Fall entfällt der Anrechnungsbetrag. Soldaten auf Zeit müssen eine Unterkunftspauschale bezahlen, wenn sie nach ihrem 25. Lebensjahr freiwillig in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen bleiben möchten. Diese Pauschale orientiert sich an den Bewirtschaftungskosten pro Unterkunftsplatz im Bundesdurchschnitt und liegt weit unter dem, was man außerhalb der Kaserne z.B. für eine entsprechende private Unterkunft ausgeben müsste.
Abbildung eines 500 €uroscheines mit einer Ein-€uromünze im Vordergrund
Bildcollage 501 €uro © treff.bundeswehr
Dies zeigt, dass die angeführte Behauptung über die "schlechte" Bezahlung nicht zutrifft. Von seinem Gehalt hat ein Soldat in der Regel mehr Geld zur persönlichen Verfügung als ein Beamter oder ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Man darf nur nicht den Fehler machen, allein das Bruttogehalt mit dem anderer Berufsgruppen zu vergleichen, obwohl schon dieser Vergleich teilweise zu Gunsten eines Soldaten ausfallen wird. Noch deutlicher wird es dann, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass die Soldaten auf Zeit beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst auch noch umfangreiche Maßnahmen der so genannten "Berufsförderung" und "Dienstzeitversorgung" in Anspruch nehmen können. Damit soll die Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben erleichtert werden. Die Dienstzeitversorgung umfasst Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen. Es würde hier zu weit führen, diese im Einzelnen zu erläutern, an dieser Stelle nur zwei Beispiele (Stand: Mai 2006):
* Ein Stabsunteroffizier, 23 Jahre, verheiratet, 4 Dienstjahre, hat zuletzt monatlich ca. € 1.780,- Brutto verdient. Als Übergangsbeihilfe erhält er einmalig ca. € 7.120,-- und als Übergangsgebührnisse sieben Monate lang 75% seines letzten Bruttogehaltes, also zusätzlich ca. € 9.345,-- (Brutto).
* Ein Hauptmann, 32 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, 12 Dienstjahre, hat zuletzt monatlich ca. € 3.300,-- Brutto verdient. Als Übergangsbeihilfe erhält er einmalig ca. € 19.800,- und als Übergangsgebührnisse 24 Monate lang 75% seines letzten Bruttogehaltes, also zusätzlich ca. € 59.400,- (Brutto).
Abschließend zwei Besoldungsbeispiele für aktive Soldaten auf Zeit (Stand: Mai 2006):
* Ein Schütze, 20 Jahre, ledig, erhält bereits in der Grundausbildung monatlich ca. € 1.220,- netto.
* Ein Oberfeldwebel, 26 Jahre, verheiratet, ein Kind, erhält netto ca. € 1.950,- zuzüglich € 154,- Kindergeld im Monat.
Quelle:
Besoldung
zu Punkt 3:
Also bei mir war das so ich wurde gefragt wo ich am liebsten hin will ( bei mir Luftwaffe, weil faule Sau

), kommt aber auch auf die Musterungsstufe an (hab leider grad nix passendes gefunden was des angeht) aber normalerweise wenn du sagst du willst zum Heer kommst auch hin ( so wars bei den Leuten die ich kenn)
Hoffe konnte dir ein bisschen helfen
MFG $t0ned