geschäftsfähigkeit? Frage 

ghostwriter

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hallo,

wofür braucht man eigentlich eine geschäftsfähigkeit?
reicht es, dass ich zu meinem hausarzt gehe und sage, dass ich ein geschäftsfähigkeit-attest brauche? werden hierfür irgendwelche fragen gestellt oder untersuchungen gemacht?
ich höre nämlich zum erstem mal darüber und mir wurde gesagt, dass ich es brauche. (aus privaten gründen... aber das ist ein anderes thema ^^)

gruß
ghostwriter

ps:
ich bin volljährig. (falls diese information nötig ist)
 
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, mit freiem Willen rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen.
Geschäftsunfähig sind häufig Personen mit geistiger Behinderung, mit bestimmten psychischen Krankheiten und bei schwerer Suchterkrankung
Geschäftsfähigkeit

Ob bei einem Volljährigen (egal, ob dieser einen Betreuer hat oder nicht) Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB vorliegt, kann im Streitfall verbindlich nur im einem gerichtlichen Streitverfahren durch einen Richter getroffen werden. Entsprechende Aussagen in einem medizinischen Sachverständigengutachten oder einem Attest können daher nur ein Hinweis sein.
 
Hallo

wofür braucht man eigentlich eine geschäftsfähigkeit?

Brauchen tut man die nicht zwangsläufig, es sei denn man will rechtsverbindliche Geschäfte abwickeln.

Generell wird Dir die Geschäftsfähigkeit mit Erreichen des 18. Lebensjahres "verliehen" ohne dass Du da irgendwas zu tun musst. Das heißt, Du bist für rechtsgeschäftliche Erklärungen nunmehr selbst verantwortlich.

Ob ein Hausarzt ein Geschäftsfähigkeitsattest ausstellen kann, welches von Behörden oder Gerichten anerkannt wird, vage ich zu bezweifeln. In der Regel wird für ein solches Attest ein Gutachten eingeholt, welche im Vorwege durch Untersuchungen und Fragen erörtert wurden.
 
Ob ein Hausarzt ein Geschäftsfähigkeitsattest ausstellen kann
Nein, das sind Ärzte bzw. Psychologen (Gutachter)die eine Spezielle Zulassung haben.
Es gibt extra Test soweit ich weiß
 
luwi, der TS fragte explizit nach dem Hausarzt!

In der Regel benötigt man derartige Atteste in Betreuungsverfahren u.ä, wobei derjenige noch nicht einmal selbst entscheiden kann, welchen Arzt er aufsucht.

Diese werden vom Gericht als Sachverständigen benannt. Sie brauchen keine spezielle Zulassung, es sind in der Regel Fachärzte und müssen vor Gericht anerkannt sein. ;)
 
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