Unbeschränkt geschäftsfähig ?!

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chrys21

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Hallo,

mit wieviel Jahren ist man unbeschränkt geschäftsfähig?
 
Mit 18 Jahren ist man unbeschränkt geschäftsfähig ;)
Unter 18 können deine Eltern jeden Vertrag rückgängig machen oder ihn dir schon im Vorraus verbieten.

Gruß
Key
 
mit der volljährigkeit, sprich ab 18.

lass mich gern eines besseren belehren wenn das nicht stimmt
 
Heißt übrigens "voll Geschäftsfähig" *klugscheiß* :fuck: .. und ja, das bist du mit 18 Jahren. Ab dem Zeitpunkt kannst du jegliche Art von Rechtsgeschäften ohne die Zustimmung deiner gesetzlichen Vertreter (=Eltern vermute ich) abschließen.

Ach, übrigens: Wenn du jetzt besoffen einen Kaufvertrag abschließt, ist der trotzdem nichtig :D ;) Aber nur am Rande ^^

@Key: Die Eltern können übrigens nicht jedes Rechtsgeschäft rückgängig machen. Es stimmt zwar, dass ein Großteil der Rechtsgeschäfte bis Zustimmung der Eltern schwebend unwirksam ist, jedoch gibt es den Taschengeldparagraphen, der es für "kleinere" Beträge möglich macht selbstständig zu handeln (halt im Umfang des Taschengeldes; sonst dürftest du dir nichtmals den neuen Playboy kaufen :D ) sowie eine "Klausel", die Rechtsgeschäfte erlaubt von denen der Minderjährige keinen Nachteil hat (Oma schenkt 1000€ zB).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich zitiere mal Wikipedia:

Entgegen landläufiger Meinung wird man in Deutschland nicht mit dem Erreichen der so genannten Volljährigkeit erwachsen. Zwar tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres das wichtigste Zeichen der Entwicklung des Menschen zum Erwachsenen ein, nämlich die volle Geschäftsfähigkeit, sowie einige wichtige andere Rechte wie die freie Bestimmung über den eigenen Aufenthaltsort und das uneingeschränkte Wahlrecht.

Jedoch zeigt sich nicht nur dort, aber insbesondere im Strafrecht, dass unter 21-jährige Volljährige noch nicht in jedem Fall als Erwachsene gesehen werden, dass ihr Reifeprozess noch nicht abgeschlossen sein muss. Denn bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird dort geprüft, ob sie gemäß ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichzusetzen sind, also Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen muss, oder ob sie bereits die Reife eines Erwachsenen besitzen, also Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen muss.

Im Sozialrecht (SGB VIII) wird eine weitere Grenze erst bei 27 Jahren gezogen, Junger Volljähriger ist "wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist" (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).


Ist in der öffentlichen Diskussion schon oft kontrovers behandelt worden.

Irgendwie auch merkwürdig. Volle Geschäftsfähigkeit mit 18 Jahren, aber volle (juristische) Rechtsverantwortung erst mit 21 Jahren.
 
Ich zitiere mal Wikipedia:




Ist in der öffentlichen Diskussion schon oft kontrovers behandelt worden.

Irgendwie auch merkwürdig. Volle Geschäftsfähigkeit mit 18 Jahren, aber volle (juristische) Rechtsverantwortung erst mit 21 Jahren.


Das mit den 21 Jahren hängt ja auch noch mit dem Jugendstrafgesetz zusammen.
 
Die 21 kommt ja auch insgesamt vom Erwachsenen.
Die Volljährigkeit mit 18 wurde erst später eingeführt.
Teenager/Jugendlicher/Heranwachsender
Volljährig
Erwachsen

In Deutschland beschloss der Bundestag am 22. März 1974, das Volljährigkeitsalter von 21 Jahren auf 18 Jahre zu senken. Für die Abgeordneten war es besonders wichtig, dass junge Erwachsene sich früh an demokratischen Entscheidungen beteiligen können.
In Österreich werden Jugendliche mit 19 Jahren volljährig, in den USA erst mit 21, allerdings dürfen sie dort schon mit 16 Jahren Auto fahren.

mfg echofoxi
 
Strafrecht und Sozialrecht haben aber herzlich wenig mit dem klar zivilrechtlichen Begriff der beschränkten und unbeschränkten Geschäftsfähigkeit zu tun.

§§ 104, 106 BGB i.V.m. § 2 BGB geben hier klar den Rahmen vor:
- Geschäftsfähigkeit ist grds. jede natürliche Person!!
- Ausnahmen sind:
1. geschäftsunfähige Personen, § 104: Personen unter 7 Jahren oder Personen, die kurz gesagt dauerhaft geisteskrank sind
2. beschränkt geschäftsfähige Personen, § 106: Rechtsgeschäfte können nur unter den weiteren Voraussetzungen der folgenden §§ geschlossen werden, wenn die handelnde Person 7 Jahre und älter, aber noch nicht 18 Jahre alt = volljährig nach § 2 BGB ist.

Direkte Antwort auf die Ausgangsfrage:

Du bist unbeschränkt geschäftsfähig, wenn du das 18. Lebensjahr vollendet hast und nicht geisteskrank bist.
 
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