Geschwindigkeitsüberschreitung anfechten? Auto & Recht 

hotginger

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Ich bin vor ca. 1 Monat mit dem Auto meiner Eltern von Bremen nach Düsseldorf über die A1 gefahren. Kurz nach dem Westhofener Kreuz kommt eine ganz dämliche 80er Zone ohne Baustelle oder sonst irgendwas. Und ich hab das blöde 80er Schild übersehen und bin geblitzt worden.
Die Autobahn ist an der Stelle dreispurig und ich bin auf der mittleren Spur gefahren. Das Auto meiner Eltern ist wirlich schon sehr alt und nicht mehr wirklich schnell, ausserdem der Tacho ab 100 km/h schon recht ungenau. Wenn er 120 anzeigt fährt man grade mal 110 km/. Ich war auch die ganze Zeit nicht schneller als diese 120 (auf dem Tacho) unterwegs, meistens eher langsamer, weil das Auto einfach net mehr kann...
Ausserdem war die Autobahn sehr voll, ich bin also in einem Pulk anderer Autos gefahren und auch hinter einem anderen Auto her.
Als ich geblitzt wurde bin ich zu dem auch gerade auf der linken Spur überholt worden.
Nun kam gestern der Anhörungsbogen und auf dem Steht ich wäre, nach Abzug der Toleranz noch 36 km/h zu schnell gewesen. Sprich ich hätte mindestens 116 km/h plus Toleranz gefahren sein müssen und geht schon mal gar net, mal vom Auto meiner Eltern abgesehen, dann wäre ich dem vorne schon hundertmal reingefahren. Ich bin kein Schreckhafter Mensch und als es geblitzt hat, hab ich ohne zu bremsen!!!! auf das Navi geschaut und bin laut Navi grad mal 96 gefahren.
Kann man dagegen irgendwie angehen? Ist das technisch möglich, dass der links neben mir, der mich überholt hat, die Messung verfälscht hat? Die drei Punkte wären mir ja grad noch egal, weil ich sonst keine hab, aber 146 Euro tun mir richtig weh, weil ich Studentin bin. Ich möchte ja gar nicht den kompletten Bußgeldbescheid anfechten, denn das ich zuschnell war, weiß ich auch, aber ich war nicht soviel zuschnell...

Wäre froh wenn mir da jemand weiterhelfen kann! Schon mal vielen Dank!
 
Hallo,

wenn du dir deiner Sache sicher bist, nicht schneller gefahren zu sein als du in deinem Post geschrieben hast, kannst du es versuchen anzufechten.

1. Leg Widerspruch ein, wenn der Anhörungsbogen kommt.
2. Lass dir das ganze!!! Foto zu kommen. Evtl. kann man da schon sehen, ob ein anderes Fahrzeug direkt neben dir auf der Fahrbahn war.
3. Gib die Sachen zu einem Anwalt.

LG Mentalist
 
auf das Navi geschaut und bin laut Navi grad mal 96 gefahren.

Wow, das Navi ist also genauer und vertrauswürdiger als die geeichte Geschwindigkeitsmessung der Polizei. :D

Überleg es dir noch einmal genau. Meistens stimmt es. Und es wird im Normalfall auch kontrolliert, ob eine Verwechslung passiert sein kann bzw. ob ein anderes Fahrzeug mit involviert war.

Du kannst dagegen angehen, allerdings solltest du dann einen Anwalt einschalten und zwar direkt, damit du nicht von vorneherein einen Fehler machst. Viel Chancen gebe ich dir aber nicht.

Du hast Glück gehabt, denn du kommst ohne Fahrverbot davon.

Mit den hier abgegebenen Begründuingen kannst du jedenfalls nichts reißen. So etwas hören di von jedem zweiten , der erwischt wurde.
 
die meisten Blitzgeräte sind nicht geeicht... nur mal zur Info.
Und meistens blitzt auch nicht die Polizei selbst...

ein falscher Aufbau/Einmessen des Systems kann durchaus ordentliche Abweichung produzieren.

Ich würde mir einfach mal das Foto zukommen lassen, es steht ja dann auch noch mit welcher Methode "geblitzt" wurde

bei Laser würde ich es drauf ankommen lassen, da stehen die Chancen gut, dass der Bescheid nicht stand hält, bei korrekter Messstrecke siehts dafür wieder anders aus...
 
Eine Chance hättest du nur, wenn dein Anwalt erreichen kann, dass das Messverfahren vom Gericht verworfen wird. Manchmal klappt das.

Deine geschilderten Argumente werden keinen Erfolg bringen. Und du alleine wirst es vor Gericht nicht schaffen.

Mein Vorschlag: Zahle und merke es dir. Spart später viel Geld.

Z.
 
hi!

nun für den fall,dass auf dem foto ein zweites fahrzeug zu sehen ist oder nur ein teil davon macht dieses ungültig! das gilt hier in österreich und ich vermute auch überall,denn wie kann man in dem fall genau sagen welches auto zu schnell war?
es gibt aber andere möglichkeiten gg. die polizei recht zu bekommen,liess mal das buch 'nie wieder strafe zahlen' von josef kleindienst,dem ehmaligen polizisten. :D
hatte ich und freunde von mir verfahren gewonnen,das buch ist goldenwert!
 
In Bayern werden Bußgeldbescheide nur verschickt, wenn es eindeutig vor Gericht beweisbar ist, dass das "geblitzte" Auto zu schnell gefahren ist und keines von einer anderen Fahrspur.
Handelte es sich um einen "stationären Blitzer" (über der Autobahn) angebracht. Oder stand das Gerät seitlich am Fahrbahnrand.
Ich würde erstmal Einspruch einlegen und das Lichtbild anfordern um eindeutig den Fahrer bestimmen zu können.
Falls eine Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung vorhanden ist, evtl. zum Anwalt.
Beim Anhörbogen müsste dabei stehen, ob der Blitzer von der Polizei oder Kommune war. Bei einem Gemeindeblitzer haste noch eher Chancen was vor Gericht zu erreichen.
 
Hallo Hotginger,

wie ist der Stand der Dinge ?

Auf dem Anhörungsbogen sollte das Messverfahren sowie der Hersteller und Typ der Messeinrichtung draufstehen.

Z.B. Multanova VR 3F G/4F, Multanova VR 4F 200, Multanova VR 5F, Multanova VR 6F, Traffipax Speedophot, Traffipax Micro-Speed 09 oder sowas.

Mit der genauen Bezeichnung des Gerätes kann man dann vorab im Internet und / oder in der Fachliteratur recherchieren, welche typischen Fehlerquellen das Ding hat und ob davon eine zutreffen könnte.

Und dann überlegen ob und was zu machen ist.

R
 
wieviel steht im FZ-Schein? nen freund wurde auch mal geblizt mit 180 bei erlaubten 130
im Fz-Schein standt eine Vmax von 135 folglich war alles für die katz er musste nicht bezahlen und das verfahren wurde eingestellt .....
 
... da ich ein Vielfahrer bin (ca. 60 TKm im Jahr) kann es denn schon mal passieren, dass die modernen Straßenräuber einem auflauern *g* ... so auch vor kurzem ... exakt das gleiche Ergebnis ... 36 km/h zu schnell ... wer weiß denn schon, dass die Ampel-Blitzer auch die Geschwindigkeit messen?

... aber, im Anhörungsbogen heißt es ... Sie kommen nicht in Frage, wer war die Frau, die gefahren ist? ... hmmm ... ich bin männlich ... und ich bin gefahren ... soviel zu den Beweismitteln.

... mein Rat an Dich:

nimm dir den besten Verkehrsrechts-Anwalt, den du bekommen kannst und fechte den Tatbestand an. Auf gar keinen Fall irgend etwas zugeben, schon gar nicht, dass du gefahren bist und auch sonst keine Aussage machen. Das soll alles der Anwalt für dich tun.

glaub mir, in vielen vielen Fällen wird das Verfahren einfach eingestellt, nachdem die Akte angefordert wurde bzw. der Anwalt alle Register gezogen hat. Deine Chancen sind nicht so schlecht, wie du denkst.

wenn ein zweites Fahrzeug auf dem Foto ist oder die Messeinrichtung nicht geeicht, bzw. von geschultem Personal eingerichtet wurde, wird das Verfahren auch eingestellt ...

try it,

viel Glück + Erfolg
have FunAndCrazy
 
ihr habts ja schön in deutschland =)
in de schweiz währe da schon lange der schein weg und ne strafe von gut 1500€ oder noch mehr :S
 
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