Ja Nehe,klingt erstmal drastisch

,aber dort ging es meines Wissens um den Verkauf genannter Tonträger.Somit also um Profiterziehlung vorbei an der Musikindustrie.
Zudem auch vor einer halben Ewigkeit,als die Verbreitung fast nur auf diesem Wege erfolgen konnte.(Abgesehen mal von den privat gehaltenen Tauschkreisen ohne kommerzielle Interessen)
Mittlerweile werden Bootlegs (wobei dieser Begriff manchmal etwas irreführend sein kann) ,dank der Entwicklung und Verbreitung leistungsfähiger Internetanschlüsse seit der Jahrtausendwende hauptsächlich über diverse Torrenttracker getauscht.
Je nach "Anbieter",wird halt mehr oder weniger Wert auf die Einhaltung diverser Regeln gelegt,so z.B. NAB/NAV-Lists (Not Allowed Artists and Bands/Not Allowed Venues/Events).
Zum eigenem Schutz und zum Schutz der Mitglieder und aus Respekt dem Künster gegenüber.Jeder kann sich ja in den genannten Listen eintragen.
Inwieweit es der Rechtssicherheit geschuldet ist,dass die Anbieter nicht als Hoster fungieren,sondern nur den Tracker für Metadaten zur Verfügung stellen,kann ich hier nicht beurteilen.Allerdings ist in deren Fällen dieser Fakt wohl auch global zu betrachten.
Hier müsste man "nur" deutsches Recht abwägen.
Wenn morgen mein Beitrag noch steht liebe Nehe

,dann gerne mehr zum Thema.
Gruß,jarvis