Inzest legalisieren unter mündigen Volljährigen ?? geschlossen 

Streichung der Strafbarkeit von Inzest ??

  • Ja solang freiwillig voll okay

    Stimmen: 60 28,6%
  • Nein (bitte begründen im thread)

    Stimmen: 134 63,8%
  • keine ahnung

    Stimmen: 16 7,6%

  • Umfrageteilnehmer
    210
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
da die beiden Halbgeschwister einander nicht kannten, kann hier keine strafbare Handlung vorliegen.


muesli schrieb:
Falsch! Es ist eben auch genauso eine Straftat, selbst gesetzt den Fall, daraus wäre, wie hier geschildert, kein Nachwuchs entstanden!

Sorry, muesli, aber das ist Quatsch.

Es ist weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig noch fahrlässig. Und es ist auch kein Straftatbestand, den man mit gesundem Menschenverstand hätte erkennen müssen.

Daher ist es auch vor dem Gesetz keine Straftat.
 
@ freefloating :)
Ich gebe Dir völlig recht. Es ist ein sehr, sehr heikles Thema.
Aber gerade deswegen ist es, so finde ich jedenfalls,
um so wichtiger, es auch sachlich, aber eben auch möglichst unverkrampft zu thematisieren.

Dabei soll keineswegs dem Inzest das Wort geredet werden.
(wie es hier anscheinend einige unbedingt verstehen wollen)

Aber ähnlich wie es früher in Bezug auf Homosexualität auf Grund der Tabuisierung diverse schlimme Auswüchse gab,
da es nicht wenige auch völlig Unschuldige betraf,
genauso muss man in Bezug auf dieses Thema wirklich "aufklären"
und möglichst vermeiden helfen, dass auch noch der Staat strafend eingreift,
wenn anderes eigentlich wichtiger wäre.

Exkurs:
Ich traf vor einiger Zeit die Schwester eines Geschwisterpaares zufällig wieder,
die ich beide früher bei einem Auslandsaufenthalt kennen und auch schätzen gelernt hatte.
Ich war zwar damals teils ein wenig irritiert, andererseits aber fast auch ein bisschen neidisch, wenn ich mit ansehen musste, wie die Beiden sehr liebevoll, fürsorglich, eigentlich fast zärtlich wie ein frisch verliebtes Paar miteinander umgingen.
Nein, es war (auch auf vorsichtiges Nachfragen) keine inzestuöse Beziehung, obwohl man dies durchaus hätte annehmen können. Wir hatten durchaus auch damals einige schon intensivere Gespräche über dieses Thema.
Wie gesagt, ich traf die Schwester wieder und musste erfahren, dass sich ihr Bruder auf Grund von exzessivem Mobbings, auch wegen Strafandrohungen, Strafverfolgung, Verlust seiner Existenz etc.pp. bzgl. angeblichen Inzests mit seiner Schwester, umgebracht hatte...
Details erspare ich...
Aber ich war darüber einerseits völlig fassungslos, andererseits kam damals auch sehr, sehr kalte Wut hoch...
Exkurs Ende

Nicht erst seitdem gehen mir in Verbindung mit solchen Themen öfter auch mal u.a. Worte wie Lennon's "Make Love, not war" durch den Sinn....
Aber durchaus auch Erinnerungen an sehr zwiespältige Gefühle, die auch ich auf Grund ähnlicher literarischer Erlebnisse gleichermaßen hatte wie Serenity.
Aber auch, wenn ich z.B. an meine Gefühle und nachfolgende, erregte Debatten mit Freunden denke, die nach dem Kinobesuch von Lois Malle's "Herzflimmern" Ende der Siebziger uns alle doch ziemlich aufwühlten.

Von daher
Ja, die sexuelle Revolution gab es ja angeblich
- und angeblich soll ich wohl auch mittendrin gewesen sein ;) -
sexuelle Befreiung und Offenheit sind aber nach wie vor höchstens in weiter Ferne oder bei sehr sehr wenigen sichtbar.

Auch diese Debatte macht das leider nur all zu sehr deutlich.

Schade eigentlich ;)
Sex wie auch Zärtlichkeit sowie auch manch andere schöne "Nebensachen"
machen doch so viel mehr Freude als ...

greetz ;)
muesli

PS #184
Mc Kilroy, sei vorsichtiger mit solchen Worten, wie Quatsch ;)
Es ist ein Straftatbestand nach §173!
Allerdings kann auf Grund diverser Ausnahmen und Präzedenzfällen auf Strafverfolgung bzw. Anklage etc.pp. z.B. nach §153 u.a.m. mehr verzichtet werden, wie es zweifellos auch ein vernünftiger, menschlich denkender Staatsanwalt vmtl. auch tun würde. ;)
Lies Dir dazu bitte mal den ganzen Gesetzestext inklusive aller Auslegungen genauer durch.
Ich habe es übrigens getan und hatte zu dem Thema auch einige rechtliche Hilfestellung (auch wg. s.o.)
 
Zuletzt bearbeitet:
McKilroy schrieb:
Man muss sich auch einmal überlegen, was man den Opfern dann zumutet, wenn sie in die Beweisnot gezwungen werden!

Ich hoffe, es ist auch allen klar, was das für die Opfer bedeuten würde.

Sie müssen nicht nur nachweisen, dass die Tat stattgefunden hat, sie müssen zudem noch ohne Zweifel beweisen, dass die Tat nicht einvernehmlich war.


muesli schrieb:
Falsch! Es ist eben auch genauso eine Straftat,

muesli schrieb:
Es ist ein Straftatbestand nach §173!

Bitte nicht immer einfach so auslegen, wie es gerade passt.

Es ist keine Straftat!
 
Hmm, Besserwessis unter sich, oder wie :p
Na,
dann muss ich wohl doch mal zweifelsfrei belegen :rolleyes:

StGB - Einzelnorm
§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Zusatz:
Halbgeschwister werden diesbezüglich rechtlich Geschwistern gleichgestellt!

Rechtliche Definitionen zu "Verwandtschaft":
Familienrecht - Definition der Verwandschaft
Halbgeschwister gelten im juristischen Sinne als Geschwister, da sie mindestens einen gemeinsamen Elternteil haben. §173 kommt bei Ihnen daher voll zur Anwendung. Cousin und Cousine dürfen hingegen trotz ihrer Blutsverwandtschaft in Deutschland heiraten.

Inzest: "Rechtslage in_Deutschland"
Inzest
Inzest wird in Deutschland und Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten - also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln - sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern (letzteres ist rechtlich umstritten) verfolgt. In Deutschland werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dabei gar keine Straftat vorliegt. Die Tat stellt bei Begehung durch Minderjährige eine gegenüber den Minderjährigen bloß nicht verfolgbare rechtswidrige Straftat (die dogmatische Einordnung ist strittig) dar.
[...]In Deutschland bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei.


Siehe im Weitern zu Mythen und Fakten bzgl. Inzest auch:

Mythen und Fakten
Eine wirklich sehr empfehlenswerte Infosammlung zum Thema

greetz
muesli
 
Wahrscheinlich hast du dir das Strafgesetzbuch so zurechtgelogen, wie es dir am besten in den Kram passt, muesli. :) Komisch nur, daß der Wortlaut mit dem mir vorliegenden gedruckten Exemplar identisch ist.

Offenbar gibt es Menschen, denen keine Wahrheit eindeutig genug ist und die sich ein StGB nach ihrem Gusto zusammenlügen. Nicht wahr, McKilroy, laut deinem StGB ist es keine Straftat, für alle anderen aber schon. :D

@freefloating: Einer Religion, für die über Jahrthunderte hinweg (wenigstens für den 'gemeinen Mann') Sexualität nur innerhalb der Ehe zum Zweck der Fortpflanzung erlaubt war, nehme ich persönlich nicht ab, daß der Spaß am Sex nicht beeinträchtigt werden sollte. Im Gegenteil, der Sex (und damit die Fortpflanzung) war eine viel zu ernste Sache, um daran Spaß haben zu dürfen.
 
@Konradin (Thema Sexualität im AT): Lieber Konradin, auch wenn wir mit diesem kleinen Nebengleis etwas vom eigentlichen Thema abweichen - hier muss ich dir widersprechen, denn bei dieser Materie kenne ich mich wirklich sehr gut aus. Die kath. Kirche mag sexualfeindlich eingestellt gewesen sein (und ist es vermutlich immer noch), einverstanden, aber ganz sicher nicht die Bibel. Lies doch einmal das "Hohelied" von Salomon. Dieses Buch beschreibt die (sehr) romantische Beziehung zwischen einem Liebespaar. Zwar deuten manche Ausleger dieses Buch auch noch als die Liebe von Christus zu seiner Gemeinde, doch primär ist hier eindeutig von Mann und Frau die Rede. Ein wunderschönes Bibelbuch voll mit Romantik und Freude an der Sexualität. Wieso sollte Sex auch noch Freude bereiten, wenn es nur um die Fortpflanzung geht? ;)

Gruss freefloating
 
@ Carmen :rolleyes:

Ich sehe für mich keinerlei Grund für eine diesbezügliche Entschuldigung :)
wäre dir aber dankbar, wenn Du hier nicht zwei Member
mit ihren Postings ('mal wieder' in diesem thread völlig undifferenziert) über einen Kamm scheren würdest :rolleyes:
Von daher bitte ich Dich erneut, deine hier undifferenziert gepostete Meinung zu editieren. Schließlich sind alle Statements hier auch nachlesbar!

Nochmals zum (bestenfalls sehr genauen) Mitlesen!
Ich stelle Fakten und insofern auch den erfüllten Straftatbestand fest.
Und relativiere gleichzeitig aber auch die Form und den Spielraum der Strafverfolgung.

Wie Du schon sagst, DU bist keine Juristin.
Ich habe mir allerdings zu dem Thema bereits fundierte Infos von nicht nur einem Fachanwalt eingeholt!

Hier noch ein gefälliges Zitat zu Deiner Beachtung :rolleyes:
muesli #185 schrieb:
Mc Kilroy, sei vorsichtiger mit solchen Worten, wie Quatsch
Es ist ein Straftatbestand nach §173!
Allerdings kann auf Grund diverser Ausnahmen und Präzedenzfällen auf Strafverfolgung bzw. Anklage etc.pp. z.B. nach §153 u.a.m. mehr verzichtet werden, wie es zweifellos auch ein vernünftiger, menschlich denkender Staatsanwalt vmtl. auch tun würde.
Lies Dir dazu bitte mal den ganzen Gesetzestext inklusive aller Auslegungen genauer durch.
Ich habe es übrigens getan und hatte zu dem Thema auch einige rechtliche Hilfestellung (auch wg. s.o.)

Insofern muss ich mich jetzt auch wohl in Teilen Konradins Meinung zwangsläufig anschließen,
die mir ansonsten von Mc Kilroy gerne unterstellt wurden.

Hier will jemand die Fakten partout nicht wahr haben.

Wie übrigens ansonsten in unserem Rechtssystem mit Gesetzen umzugehen sein sollte,
auch darum ging es in diesem thread vorrangig!
Auch wenn so einige dies schlicht wohl übersehen haben.

Nämlich um eine tunlichst menschliche Auslegung derselben.

Falls übrigens oben Genanntes jetzt weiterhin negierend verhackstückt werden sollte,
verabschiede ich mich lieber aus diesem thread.

Es wäre nämlich dann schade um jedes weitere (verlorene) Wort dazu :rolleyes:
Ich hoffe sehr, ich muss nicht noch deutlicher werden.

muesli ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@freefloating: "Und seine Frucht schmeckte ihrem Gaumen süß..." :)

Wie sollte ich etwas gegen derartige literarische Ergüsse haben. Aber Papier ist leider geduldig und ich bezog mich keinesfalls auf die Bibel oder Teile davon (welche gewissen Leuten ein Dorn im Auge waren und teilweise auch heute noch sind). Doch ist die Kluft zwischen dem geschriebenen Wort und dem, was mancher Christ (allen voran erzkonservativer katholische Kreise) daraus macht, groß.

Und genau dieser Sumpf, der daraus gemacht wurde, bestimmte (geschichtlich gesehen) unsere Realität und führte dazu, daß Homosexualität und Inzest, aber auch der freie Wille verteufelt wurden. Gottlob ist dies heutzutage (wenigstens zum Teil) etwas anders.
 
Und dennoch bin ich immer noch der Meinung: "Wehret den Anfängen!" Ich trenne auch nicht Inzest /Inzucht. Geht ersteres daneben, wird schnell zweiteres daraus. Biologisch besteht absolut keine Notwendigkeit, und ist moralisch beides verwerflich. Sexuelle Freiheit schön und gut, aber es sollte für jeden Grenzen geben. Und ich denke das ist normal das man beides nicht tut. Alles andere ist irgendwie krank.

@Konradin. In #182 hast du Homosexualität angesprochen, und das es löblicherweise auch legalisiert oder wie auch immer wurde.
Auch da fehlt mir das Verständiniss für. Als Mann bin ich doch bestrebt mich fortzupflanzen. Das das nicht geht wenn ich einem anderen Männchen die Rosette versilbere ist ja wohl auch klar.
Also muß da wohl oder übel eine kleine Fehlfunktion vorliegen. Aber die machen wenigstens nichts kaputt dabei.
Jedenfalls ist das Produkt was dabei herauskommt, -von beiden Themenbereichen-, "der Gesellschaft meist zu nichts dienlich".
 
Zuletzt bearbeitet:
simon schrieb:
Als Mann bin ich doch bestrebt mich fortzupflanzen. Das das nicht geht wenn ich einem anderen Männchen die Rosette versilbere ist ja wohl auch klar.
Also muß da wohl oder übel eine kleine Fehlfunktion vorliegen. Aber die machen wenigstens nichts kaputt dabei.
Dann ist jeglicher nichtvaginaler Verkehr wohl eine Fehlfunktion, hm?
Und vaginaler Verkehr, bei dem man bewußt verhütet und somit das Bestreben, sich fortzupflanzen, verhindert - auch eine Fehlfunktion?
Hat jeder, der gewollt kinderlos ist, eine Fehlfunktion?
Auch jeder, der statt eigene Kinder zu zeugen, Kinder adoptiert?

Was ist mit dem Mann, der eine Frau kennenlernt, sich aber nicht mit ihr fortpflanzen will, Fehlfunktion? Lieber doch fortpflanzen? Was ist, wenn er im Nachhinein erfährt, daß sie seine Schwester ist, ist er dann krank, weil er sich fortpflanzte, also wieder Fehlfunktion?
 
Wenn dir die Erhaltung deiner Gene wichtiger ist als Toleranz, dann ist es eben für dich so, simon.
Aber dann spreche bitte ausschließlich für dich und nicht für 'die Männer' schlechthin.
Für mich sprichst du jedenfalls nicht.

Der intolerante Anspruch, Sex habe ausschließlich der Fortpflanzung und nicht dem Spaß zu dienen sollte eigentlich mittlerweile als überholt gelten. Aber du gehst ja noch einen Schritt weiter und verbietest gleichgeschlechtlichen Partnern mehr oder minder den Spaß an ihrem Vergnügen, und du stellst es auch noch gleich in die kranke Ecke. So geht es jedenfalls nicht!

Biologisch besteht übrigens auch keinerlei Notwendigkeit daran, sich überhaupt fortzupflanzen. Oder glaubst du, die Natur benötigt uns?

Bitte ein klein wenig mehr Toleranz, mein Lieber.
 
@Twinky und Konradin

Ich spreche für meine Auffassung , nicht für die gesamte Männerwelt , das sollte wohl klar sein, und dachte das das auch ersichtlich ist, deshlab betone ich das nochmal für dich, Konradin.
Und ich verbiete niemanden etwas! Ich sag nur wie ich die Sache sehe.

Nein Twinky, deine Auslegung ist falsch. Da hätte ich wohl mehr dazu sagen sollen. Ich meine ich als Mann bin von Natur aus programiert mir Weibchen zu suchen. Welche Spielarten dann da vollzogen werden ist schnurtz.
Sexualität ist nicht nur darauf ausgerichtet Nachkommen zu erzeugen, ansonsten würds ja auch nicht sonen Spaß machen.
Die biologische Grundausrichtung ist es aber.

Edit: Und nochmal, ich spreche nur für meine Einstellung zum Thema!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer andere Verhaltensweisen als die eigenen als "Fehlfunktion" abtut und "es geht nicht..." schreibt, der verteufelt diese und generalisert.

Auch die Tatsache, daß dir "jegliches Verständnis" für die Legalisierung der Homosexualität fehlt spricht eine deutliche Sprache. Wer sich davon nicht angesprochen fühlt, der zieht sich diesen Schuh nicht an und wem die Sexualpraktiken seiner Nachbarn egal sind, dem fehlt auch kein Verständnis für deren Legalisierung.

Was stört dich denn an der Entkriminalisierung der Homosexualität? Es zwingt dich ja keiner zu etwas (ausser vielleicht ein wenig Toleranz).
 
simon schrieb:
Sexualität ist nicht nur darauf ausgerichtet Nachkommen zu erzeugen, ansonsten würds ja auch nicht sonen Spaß machen.

Da können Dir Homosexuelle sicherlich zustimmen.

...genaugenommen kann Dir da wohl auch jeder zustimmen, der aktiv sexuell ist, ganz gleich, wie abartig seine Neigung sein mag.
 
Konradin schrieb:
.... Aber du gehst ja noch einen Schritt weiter und verbietest gleichgeschlechtlichen Partnern mehr oder minder den Spaß an ihrem Vergnügen, und du stellst es auch noch gleich in die kranke Ecke. So geht es jedenfalls nicht!

Bitte ein klein wenig mehr Toleranz, mein Lieber.

Nein. Was die biologische Grundausrichtung betrifft hab ich oben schon erwähnt. Und ich soll mehr Toleranz zeigen, dafür das Spaß und Vergnügen jedwegliche natürliche Grenzen überschreiten ? Du dehnst den Toleranzbegriff ja sehr weit, wie überhaupt mit dem ganzen Inzest Thema. Ich soll tolerieren das alles erlaubt ist, nur weil es krabbelt jeder jedes und alles poppen darf ? Homosexualität, Inzest, für dich alles kein Problem, ich mag garnicht weiterdenken, will dir aber auch nichts unterstellen.
Nein, dann bleib ich lieber intolerant in deinen Augen, und in wessen Augen auch immer.
Achso Twinky. Jetzt reiß mal nicht jeden Satz aus dem Zusammenhang bitte!
 
Offenbar bist du ein Schwulenhasser, simon.

Die Tatsache, daß du die gesetzliche Realitäten des gesellschaftlichen Miteinander (am Beispiel der Homosexualität) dadurch torpedierst, indem zu dich auf fundamentalistische Äusserungen zurückziehst disqualifiziert dich als ernsthaften Gesprächspartner in diesen Dingen.

Anbei noch ein kleiner Hinweis auf die Boardregeln:

#1 Achtet bitte darauf, Freundlichkeit gegenüber anderen Nutzern zu wahren! Beleidigungen jeglicher Art, Diskriminierung anderer Nationalitäten/Rassen oder Glaubensrichtungen sind zu unterlassen - weder gegen andere Member, noch gegen Parteien od. Organisationen!

Meines Erachtens trifft dies auch auf Homosexuelle zu. Also bitte keine Diskriminierungen!
 
Konradin schrieb:
Offenbar bist du ein Schwulenhasser, simon.

Die Tatsache, daß du die gesetzliche Realitäten des gesellschaftlichen Miteinander (am Beispiel der Homosexualität) dadurch torpedierst, indem zu dich auf fundamentalistische Äusserungen zurückziehst disqualifiziert dich als ernsthaften Gesprächspartner in diesen Dingen.

Meines Erachtens trifft dies auch auf Homosexuelle zu. Also bitte keine Diskriminierungen!

Ich hasse, diskriminiere ? Lese richtig, ich hab dafür nur kein Verständniss, von mir aus können die sich auch grün anmalen, mir egal.
Für Hass hab ich keinen Grund und keine Zeit. Den Schuh zieh ich mir nicht an.
Und was du fundamentalistische Äußerungen nennst,-was immer du darunter verstehst-, nenne ich normales logisches Denken. Wer Grenzen des menschlichen Miteinander immer weiter dehnt, brauch sich am Ende nicht über Anarchie zu wundern. Und das gilt auch in der Sexualität.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann geht der Gesetzgeber zu weit, indem er die Grenzen des menschlichen Miteinander überdehnt, indem er Homosexualität entkriminalisiert und damit am Ende der Anarchie Vorschub leistet?

Sorry, aber so wie du argumentiert eigentlich jeder Fundamentalist, der lediglich seine eigene Denkweise als "logisches Denken" akzeptiert. Im Grunde genommen ist dies genau das, was den Fundamentalismus überhaupt ausmacht.

Man hasst die anderen also nicht, man hat eben "nur kein Verständnis" für sie. Genau dies nenne ich Diskriminierung.
 
Dieser Thread breitet sich zu schnell aus, als dass ich hier regelmäßig etwas zu schreiben könnte, aber dennoch will ich etwas dazu beitragen.

Als ich diesen Thread das erste Mal gelesen habe, dachte ich auch, dass Inzest irgendwie eklig und pervers ist. Das bekommt man ja auch so mit. Inzest ist etwas, das man nicht macht, das verboten ist und das man nicht toleriert. Dann begann ich darüber nachzudenken. Und als ziemlich logisch denkender Mensch gibt es für mich fast keinen Grund, warum Geschlechtsverkehr unter erwachsenen Verwandten, die nicht den Willen haben sich fortzupflanzen und die den Geschlechtsverkehr in beidseitigem Einverständnis haben, verboten sein sollte. Der einzige Grund wäre die ungewollte Schwangerschaft, aus der ein benachteiligtes Kind entsteht (ich lasse diesen Fall erst einmal außen vor und kümmere mich gleich darum).

Unter den Voraussetzungen ist bereits gegeben, dass die beiden Personen erwachsen und mündig sind und beidseitig mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sind. Man kann also nichts gegenteiliges anbringen. Warum diese Tätigkeit im Gesetz verboten ist, kann ich mir nur mit einer möglichen Behinderung eines möglichen Kindes erklären. Besteht aber der Wille ein Kind zu bekommen nicht und werden auch entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen getroffen, dann können wir den Fall abhaken mit dem Ergebnis, dass er nicht anwendbar ist. Ansonsten sollte mir keiner verbieten dürfen, mit wem ich wann Geschlechtsverkehr habe (unter den gegebenen Voraussetzungen). Schließlich ist das Gesetz zum Schutz der Gemeinschaft und des Einzelnen da und sollte nicht als Begründung dienen, mich zu diskriminieren, wenn ich mit jemandem Geschlechtsverkehr habe. Vor allem, wenn es in einem Fall wie diesem, niemanden etwas angeht, wer mein Geschlechtspartner ist. Eine solche Abneigung dagegen, dass wir es schon als pervers, abartig und eklig ansehen und verbieten wollen, kann ich mir nur dadurch erklären, dass uns das bereits von Kind auf so mitgegeben wird. Wir lernen das einfach so, ohne dass es einen Grund dazu gibt (Dazu eine interessante Geschichte: Wie.Gehirnwsche.Entsteht Ist vielleicht eine komische Seite und eine komische Präsentation, aber es kommt mir nur auf die Geschichte an...) . Aber das kann noch lange kein Grund dazu sein, dass Inzest sogar im Gesetz verboten wird !

Sollte daraus nun eine ungewollte Schwangerschaft entstehen, dann besteht das Problem, dass die Wahrscheinlichkeit, dass mein Kind mit einer Behinderung geboren wird, ungleich höher ist. Nebenbei: Hat dazu einer ein paar Zahlen und Fakten ? Also um wie viel steigt die Wahrscheinlichkeit an ? Denn mit meinen bisherigen Kenntnissen im biologischen Bereich bezweifle ich stark, dass die Wahrscheinlichkeit dadurch fast an das Absolute reicht. Ich habe mal irgendwo gehört, dass sie sich "nur" (blöde Formulierung) verdoppelt... Aber meine Quelle ist auch nicht wissenschaftlich oder dergleichen.
Zurück: Es besteht also dieses Problem und auch nur dieses wäre ein Grund Inzest zu verbieten. Aber unter dem gleichen Vorwand könnte man auch das Autofahren verbieten, denn jedes mal, wenn jemand ein Auto fährt, kann es zu einem Unfall mit den Folgen einer Behinderung oder sogar dem Tod kommen. Und trotzdem ist das Auto fahren nicht verboten. Oder ein wenig näher am Thema: Einer schwangeren Frau (egal woher schwanger, einfach eine beliebige schwangere Frau) ist es meines Kenntnisstandes nach nicht verboten, während der Schwangerschaft zu Rauchen oder Alkohol zu trinken. Und das obwohl (wieder nach meinem Kenntnisstand) die Gefahr von Behinderungen auch dadurch erhöht werden. Wenn also Inzest aufgrund von einer höheren Wahrscheinlichkeit auf Behinderungen bei einer möglichen Schwangerschaft verboten ist, dann sollte konsequenterweise auch das Rauchen und der Konsum von Alkohol bei jeder Schwangerschaft verboten werden !

Aus diesen Gründen bin ich dafür, dass Inzest ohne die Folge einer Schwangerschaft nicht verboten werden sollte. Wie es aussieht mit der Folge einer Schwangerschaft kann ich nicht sagen. Eventuell wäre eine Bestrafung dazu vielleicht angebracht, aber nur weil das Risiko eines Unfalls im Straßenverkehr besteht, hören wir ja auch nicht auf Autos zu fahren.


P.S.: Das hat zwar nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber ich habe gehört, dass Homosexuelle bei der Ausübung des Geschlechtsverkehrs auch Spaß haben sollen. Ich kann das zwar nicht nachvollziehen, aber das geht mich auch nichts an und ich finde es gut, dass es nicht verboten ist. Schließlich ist das nur eine Sache der beiden und keine Sache der Umgebung... Habe ich irgendwo gehört...
 
@ Helion:
bei einem Fall, der in den letzten Jahren eher spektakulär in den Medien war: Inzest zwischen einem Geschwisterpaar, das vor das Verfassungsgericht zog. Die beiden haben vier gemeinsame Kinder, von denen zwei schwer behindert sind. Ich nenn das verantwortungslos.

Dann der Zwangsinzest, sprich Vergewaltigung über viele Jahre hinweg, bei der ein Mann mit seiner Tochter mehrere Kinder gezeugt hat, von denen einige wiederum schwer behindert sind. Die Wahrscheinlichkeit ist ungleich höher, als bei genetisch nicht so nahem Nachwuchs.


Du sprichst zu Anfang deines Beitrags von einvernehmlichem Sex unter erwachsenen Verwandten ersten Grades. Doch ich sehe weiterhin die Gefahr, dass die Einvernehmlichkeit allzu häufig nicht gegeben ist. Keiner konnte mir hier bislang auch erklären, wozu sexuelle Liebe zwischen Vater und Tochter oder Mutter und Sohn bzw. zwischen Geschwistern gut sein soll?
 
Keiner konnte mir hier bislang auch erklären, wozu sexuelle Liebe zwischen Vater und Tochter oder Mutter und Sohn bzw. zwischen Geschwistern gut sein soll?
Na, Fran.Sa, zumindest ich kann es. Wozu dient Sex? Einerseits der Fortpflanzung und andererseits dem Spaß. In diesem Fall also wohl eher dem Spaß. Oder weswegen sonst hat man (freiwilligen) Sex? Der Karriere dient es innerhalb der eigenen Familie ja wohl eher nicht. :)

Dein Beispiel aus dem mittleren Absatz hinkt ohnehin gewaltig, dafür sorgt es wieder einmal für die nötige Stimmung. :D Offenbar fehlen dir Argumente, sonst müsstest du nicht so fürchterlich emotionalisieren.

Selbstverständlich ist Vergewaltigung verboten (auch unter Angehörigen) und wohl niemand (ausser natürlich Vergewaltigern) hat vor, dies zu ändern. Wenn den Mann schon nicht beeindruckte, daß Vergewaltigung verboten ist, so hat ihn ein Inzestverbot offenbar genausowenig interessiert.

Fakt ist, er hat seine Tochter wiederholt vergewaltigt und genau dafür gehört er bestraft. Ob seine Tochter nur leiblich mit ihm Verwand ist oder nicht tut eigentlich nichts zur Sache. Oder meinst du, die Tochter eines anderen hätte in diesem Falle weniger gelitten oder den Kindern ginge es deswegen besser? :depp:

Wenn jemand seinen Nachbarn mit einem Brotmesser ersticht, dann wird er wegen Mordes belangt, sofern man ihm diesen nachweisen kann. Aber es wäre albern, wegen diesem "nicht bestimmungsgemässen Gebrauch eines Brotmessers" diese deswegen generell verbieten zu wollen.
 
Fran.Sa schrieb:
Doch ich sehe weiterhin die Gefahr, dass die Einvernehmlichkeit allzu häufig nicht gegeben ist.

Nicht einvernehmlicher Sex ist aber ohnehin verboten, nennt sich dann Vergewaltigung und hast nichts mit Inzest im speziellen zu tun. Sehe daher nicht, worauf du an dieser Stelle hinauswillst...

Fran.Sa schrieb:
Keiner konnte mir hier bislang auch erklären, wozu sexuelle Liebe zwischen Vater und Tochter oder Mutter und Sohn bzw. zwischen Geschwistern gut sein soll?

Warum muss das denn zu irgendwas oder zumindest mehr als dem Vergnügen beider gut sein? Wozu ist denn nicht der Fortpflanzung dienender Sex zwischen nicht-verwandten sonst gut?

Nur weil etwas keinen gesellschaftlichen oder sonstwie gearteten Mehrwert hat muss man es ja nicht verbieten.
 
Die beiden haben vier gemeinsame Kinder, von denen zwei schwer behindert sind. Ich nenn das verantwortungslos.
Wie gesagt: Es geht mir um den einvernehmlichen Sex zwischen Verwandten, ohne dass dabei ein Kind entsteht. Deswegen schrieb ich ja:
Wie es aussieht mit der Folge einer Schwangerschaft kann ich nicht sagen. Eventuell wäre eine Bestrafung dazu vielleicht angebracht

Zu dem anderen Fall: Dass Vergewaltigung pervers und abartig ist, das will ich gar nicht abstreiten. Und dass das verboten gehört, da stimme ich dir auch vollkommen zu.

Solltest du mit deinen Beispielen versucht haben zu der erhöhten Wahrscheinlichkeit zu argumentieren, dann ist der Versuch löblich, aber mich haben mehr fundierte Studien interessiert und keine Beispiele. Desweiteren will ich auch nicht abstreiten, dass es ungleich häufiger zu Behinderungen bei Kindern von Verwandten kommt. Ich dachte das hätte ich klar ausgedrückt. Mich interessieren wie gesagt nur ein paar Studien. Das sollte nicht direkt auf das Thema der Illegalität bezogen sein.

*Nachtrag: Ansonsten schließe ich mich meinen beiden Vorrednern an.
 
@ Helion ;)
Bzgl. einer rein prozentualen Statistik wirst Du vermutlich nur schwer oder eventuell gar keine aktuellen Zahlen finden,
die Erbkrankheiten direkt mit inzestuösen Fällen vergleicht.

Im Allgemeinen gibt es allerdings Vergleiche, die das Risiko einer Erbschädigung bei Kindern von Geschwistern mit dem Risiko einer Schwangerschaft bei über 40jährigen Frauen ohne ansonsten auffälligen Befund vergleicht.

Grundsätzlich ist aber die hiermit ja auch zusammenhängende Frage der Eugenik gerade bzgl. Deutschlands dermaßen vorbelastet, dass zu recht ein höchst sensibler Umgang auch von Datenerhebungen damit geboten erscheint.

Hiermit (Hervorhebungen fett von mir) wird Dir aber vllt. mehr geholfen:
Eugenische Argumentation im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Inzestverbot Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik (GfH) schrieb:
Dazu äußerte sich 2008 die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik e.V., die u.a. in Teilen als Gutachterin zum BVerfG-Urteil über den §173 im Febr. 2008 Stellung bezog, u.a im April 2008 folgendermaßen:

"Es ist richtig, dass Kinder aus inzestuösen Verbindungen ein erhöhtes Risiko
für rezessiv erbliche, in geringerem Ausmaß auch multifaktoriell bedingte
Krankheiten haben. Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik bewertet
kulturelle und soziale Gründe im Zusammenhang des Inzestbeschluss nicht,
sie hält die eugenische Begründung jedoch für unakzeptabel:
− „Eugenik“ bedeutet nach international übereinstimmendem Verständnis
das dirigistische Bestreben nach einer – wie auch immer definierten –
„Verbesserung“ des kollektiven Erbgutbestandes einer Population.
Inzestverbindungen von Geschwistern haben ohnehin keinen nennenswerten
Einfluss auf die genetische Konstitution einer Population.

− Wenn mit „eugenischen“ Gesichtspunkten die an anderer Stelle des
Beschlusses so genannte "Volksgesundheit" gemeint ist, so müssten die
Krankheitsrisiken der Kinder aus Geschwisterverbindungen gegen die
Krankheitsrisiken der Kinder anderer Paare abgewogen werden. Das
Argument, es müsse in Partnerschaften, deren Kinder ein erhöhtes
Risiko für rezessiv erbliche Krankheiten haben, einer Fortpflanzung
entgegengewirkt werden, ist ein Angriff auf die reproduktive Freiheit
aller. So beträgt beispielsweise auch für ein nicht blutsverwandtes
Elternpaar, das ein Kind mit einer rezessiv erblichen Krankheit wie z. B.
Mukoviszidose (Zystische Fibrose) oder spinale Muskelatrophie
bekommen hat, das Risiko für ein weiteres gemeinsames Kind 25 %,
von der gleichen Krankheit betroffen zu sein. Bei bestimmten
genetischen Konstellationen kann dieses Risiko sogar noch deutlich über
25 % hinausgehen.
Dennoch wird für solche Elternpaare, genau wie für
alle anderen Paare auch, die Entscheidungsfreiheit über die
Verwirklichung ihres Kinderwunsches und die damit verbundene
individuelle Risikobewertung aus guten Gründen zum unantastbaren
Kernbestand des Persönlichkeitsrechtes gezählt.

Dieser Konsens wird durch die Verallgemeinerung des vom Bundesverfassungsgericht
mit Blick auf den seltenen Sonderfall des Inzests formulierten
Gesetzgebungsziels einer „Vorsorge vor genetisch bedingten
Krankheiten“ (Abs. 56) ausgehöhlt.

Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik empfiehlt nachdrücklich, auf
der Ebene höchstrichterlicher Rechtsprechung auf eugenische Begriffe und
Argumentationen zu verzichten. Diese sind sachlich falsch und leisten darüber
hinaus der Diskriminierung von Menschen und Familien Vorschub, die
ohnehin ein schweres Schicksal haben. Gerade weil dieser Gesichtspunkt
„... historisch für die Entrechtung von Menschen mit Erbkrankheiten und
Behinderungen missbraucht worden ist" (Abs. 49), sollte er vom höchsten
Gericht in Deutschland nicht zur Rechtfertigung der Strafbarkeit des Inzests
herangezogen werden.
29. April 2008

Die Quelle + Link (2008_GfH_Stellungnahme_Inzestverbot.pdf) zum vollständigen Kommentar findest Du, wie schon einmal gepostet, u.a. mit sehr informativen Infos zum Thema hier:
Mythen und Fakten

Übrigens ;)
Bevor einige hier noch dezidierter darauf zu sprechen kommen, einiges Bedenkenswertes, welches den hiesigen Kommentar von blackbox # 124
Man sollte nur ab und zu mal schauen, ob Gesetze noch aktuell sind und Sinn machen.
nur noch beachtenswerter macht. ;)

- §173 verbietet nicht das Zeugen von Kindern in Inzestbeziehungen, sondern nur den Beischlaf unter Verwandten. Künstliche Befruchtung ist z.B. nicht strafbar.
- Es gibt in Deutschland weder gegen Kannibalismus noch gegen Sex mit Tieren Gesetze.
Die mediale Verbreitung solcher Handlungen ist aber verboten.
Ansonsten fällt Kannibalismus allerhöchstens unter Mord und Totschlag
Jurstisches Neuland: Der schwierige Prozess gegen den Kannibalen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

so far
muesli

Andere Links zum Thema: Verbotene Liebe - ZDF.de
Inzest-Prozess: Geschwisterliebe unter Strafe | Politik | ZEIT ONLINE

PPS.
Die Tatbestände, die u.a. Fran.Sa hier teilweise aufführt, sind allerdings im StGB klar geregelt:
Eine umfassendere Handhabe gegen Täter haben Opfer mit §174 (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen), §176 (Sexueller Missbrauch von Kindern) und § 176a (Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern) u.a.m.
 
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