Ist Selbstmord strafbar? geschlossen 

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Moin Leute. Ich habe im Internet gelesen dass ein Selbstmord strafbar ist. Erstmal dachte ich mir "Das ist doch Unsinn". Aber selbst ein Kollege meinte dass Selbstmord strafbar sei.
 
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Suizid

Verfassungsrecht

In Deutschland bildet den äußeren Rahmen für die rechtliche Bewertung der Suizidproblematik das Grundgesetz. Unveränderbare Richtschnur hierfür ist die Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Art. 1 GG. Geschützt ist sie nach heutiger Auffassung in der Gestalt, wie der einzelne Mensch sich in seiner Individualität begreift und sich seiner selbst bewusst wird. Hieraus wird abgeleitet, die Unantastbarkeit der Menschenwürde schütze den Einzelnen auch davor, zum Objekt von Menschenwürdedefinitionen anderer zu werden.
...
Dieses Grundrecht umfasst nach gegenwärtiger Ansicht die Freiheit, lebensverlängernde oder gesundheitserhaltende Maßnahmen abzulehnen.

Strafrecht

Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, ebenso die Teilnahme (Beihilfe und Anstiftung).
Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein:

Erläuterung zum Begriff "Suizidversuch": Macht Sinn, weil bei Vollendung keiner mehr da ist, der strafrechtlich belangt werden könnte^^

Weiterführendes (Umstände, Garantenstellung u.ä.) siehe Quelllink oder auch pflegewiki

Fazit: Nein

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Nachtrag: In der Praxis werden im Falle eines akuten Suizides in aller Regel sämtliche noch erfolgversprechenden lebensrettenden Maßnahmen durchgeführt, da das Vorhandensein oder die Wirksamkeit einer Patientenverfügung in der gebotenen Eile kaum geprüft werden können. (Quelle s.o.)

bedeutet: Will man nicht gerettet werden, sollte man sich die Patientenverfügung auf den Bauch legen/sichtbar an sich befestigen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe im Internet gelesen dass ein Selbstmord strafbar ist. Erstmal dachte ich mir "Das ist doch Unsinn". Aber selbst ein Kollege meinte dass Selbstmord strafbar sei.

Kommt drauf an. Es gab mal einen Fall da sprang ein Selbstmörder von der Brücke und sprang zufällig auf ein Spaziergänger. Der Selbstmörder wurde schwerverletzt und der Spaziergänger verstarb noch am Unfallort. Ich weiß jetzt aber nicht wie das nun ausgegangen ist, ich glaube der bekam ein paar Jahre Haft oder so.

Wenn der Selbstmörder nach dem Tötungsversuch weiterlebt, reist aber andere Leute mit in den Tod hat er wohl schlechte Karten.
 
Kommt drauf an ...

Wenn der Selbstmörder nach dem Tötungsversuch weiterlebt, reist aber andere Leute mit in den Tod hat er wohl schlechte Karten.
Nix mit "Kommt drauf an"

Der versuchte Suizid bleibt auch dann straffrei.

Weil dann nicht der versuchte Suizid geahndet wird, sondern die (mindestens) fahrlässige Tötung od. KV mit Todesfolge.

ABER wenn der Springer dabei mit drauf geht, ist es schon wieder schwer, die Tötung/KV zu bestrafen^^
 
Interessant ist die Passage bei Wikipedia über Großbritannien:

Im Vereinigten Königreich war der Suizid bis 1961 eine Straftat. Die Strafbarkeit gründete sich auf den Umstand, dass die Krone durch den Suizid einen Untertan verliert.

Allerdings steht nicht dabei, wie dieses Vergehen geahndet wurde.
 
Egal aus welchem Grund mein erster Beitrag hier gelöscht wurde, werde ich jetzt den zweiten versuch unternehmen und mein Senf hierzu abgeben, mit der Hoffnung das dies nicht ein zweitens mal ins Papierkorb landet :rolleyes:

Es gibt keinen Strafrechtsparagraphen der Selbsttötung bei uns der unter Strafe gestellt wird.
Allerdings gibt es auch lebensmüde Menschen, die ihren Suizidal so gestalten, dass andere Menschen mit in das Unglück hineingezogen werden.

Wer sich vor einen Zug wirft handelt verwerflich, nicht weil er sich selber sein Leben nimmt (was ihm zusteht) sondern weil er dem Lokführer einen Schock versetzt und die Menschen in dem Zug gefährdet.

Überlebt jemand einen solchen Suizid, wird man ihm zu Recht die Gefährdung oder Schädigung seiner Mitmenschen vorwerfen.


Pueblo


Trotz allem finde ich das Thema sinnlos
 
Ob strafrechtlich relevant oder nicht:
Bei Erfolg gibt es sicherlich die Höchststrafe :drum:
 
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