Kfz Ummeldepflicht?? Frage 

Hartling

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März 2008
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Ich bin letzten Monat umgezogen. Mein Kfz ist aber noch auf meine alte Adresse (Adresse meiner Eltern) angemeldet.
Das Kfz nehme ich auch nicht mit zu meiner neuen Adresse, weil ich dort keines brauche. Es steht also bei meinen Eltern und ich benutze es auch nur dann, wenn ich bei meinen Eltern bin.
Bin ich verpflichtet, das Kfz jetzt an meiner neuen Adresse anzumelden?
 
Wenn du dort keinen Wohnsitz mehr angemeldet hast musst du es ummelden.
Ich glaube innerhalb von 3 Monaten.
Auf den Zweitwohnsitz kann es natürlich gemeldet bleiben.

In der Praxis wird es aber keiner merken solange die Versicherung, Steuern und Strafzettel bezahlt werden...
 
Bin ich verpflichtet, das Kfz jetzt an meiner neuen Adresse anzumelden?

JA ! Wenn deine neue Adresse dein Hauptwohnsitz darstellt

Zulassung nicht mehr am Standort des Fahrzeugs - es gilt jetzt das Wohnortprinzip

Bislang war die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der Stadt, wo sich der überwiegende Standort des Fahrzeuges befand, für die Anmeldung des Fahrzeuges zuständig. In der Regel war dies zwar bisher schon der Hauptwohnsitz, aber in bestimmten Fällen konnte auch der 2. Wohnsitz maßgeblich sein. Künftig ist für die Zulassung auf Privatpersonen die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes.

Für die Zulassung auf juristische Personen, Handelsunternehmen, Behörden ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder des Ortes, der beteiligten Niederlassung zuständig. Weicht der Standort vom Wohnsitz ab, ist er vom Antragsteller bei der Zulassung lediglich anzugeben.

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mfg
tekkno
 
Aber je nach Bundesland kann es möglich sein, wenn der neue und alte Wohnsitz im bleichen Bundesland sind, dass Du deine alte Nummer behalten kannst und dadurch bei der Ummeldung die Kosten für neue Schilder sparst ;) .
 
Hey Tekkno,

deine Quelle bezieht sich ja auf die Neuanmeldung eines Fahrzeuges.
Das geht nur noch am Hauptwohnsitz.

Hier ist das Fahrzeug aber schon angemeldet. Es wird deshalb ja auch nicht zugelassen sondern ist es schon längst..
Deshalb kann man es meiner Meinung nach auf auf dem Zweitwohnsitz lassen.
 
Soviel ich weis, muß man sein Fahrzeug umgehend ummelden, wenn deine neue Adresse keine Anschriftadresse mehr ist und dein zuständiges Finanzamt in einem anderen Bezirk liegt.
Weil die Steuer vom Finanzamt nicht richtig zugeordnet weren kann und eine Halteranfrage z.B. der Polizei zu einer falschen Anschrift führt.
 
Rein rechtlich gesehen (KFZ-Ummeldepflicht/14 Tage) müsst Du den Karren auf Deine neue Adresse ummelden -> siehe tekkno #2 und Thoku #6 ;)

Praktisch sollte bei Recherchen (Steuer/Polizei/Bußgelder) nach dem Halter aber gewährleistet sein,
dass über Deine Eltern diesbezügliche Nachrichten dich zeitnah erreichen.

Anders könnte es rein versicherungstechnisch aussehen,
falls an Deinem neuen Wohnsitz eine andere, sprich höhere Regionalklasse angerechnet wird ;)
Bei Versicherungsfällen könnten Dir also aus dem Versäumnis eventuell schon Nachteile entstehen.

Ich würde also vor allem bei Deiner Versicherung mal nachfragen, wie die das sehen.

Ansonsten, nur um die Ummeldekosten und die neuen Schilder zu sparen,
musst Du das "Restrisiko" eben selbst abwägen ;)

greetz
muesli
 
ich warte immer bis ich brief mit einer frist bekomme
kostet nicht mehr wenn du die frist einhälst

find das nervig immer umschreiben zu lassen
 
wenn du aber im Verkehr von der Polizei aufgehalten wirst und die feststellt, daß die Daten Perso und Zulassung nicht übereinstimmen kostet es 15 € ...
 
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