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btw ist das mit 1 Klick bei Google & Co. gefunden, wenn man es (als Kraftfaher) nicht wissen sollte
StVO § 21 Personenbeförderung
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, [...]
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