hayho, ich weiß nicht, ob ich hier damit richtig bin, wenn nicht, dann bitte verschieben^^
vor kurzem habe ich mich an eienr BBS angemeldet, um mein Fachabitur zu machen.
Relativ kurzfristig erfuhr ich dann, das ich ein Pflichtseminar im harz besuchen muss.
kosten: 120€
nun, ich stelle also beim JobCenter eine kostenübernahme.
diese MÜSSTE bis zum 21. erledigt gewesen sein.
am 23. (heute) bekam ich einen brief:
so, ich soll nun also laut meinem vater wiederspruch dagegen einlegen...
da es sich dabei ja um eine shculveranstaltung handelt, und diese übernommen werden müssen.
naja, ich suche also hilfe diesbezüglich, da ich einfach noch nie erfahrung damit gmacht habe.
gibt es paragraphen, auf die ich mich berufen kann oder sowas?
danke im vorraus, und ein frohes weihnachtsfest euch allen
vor kurzem habe ich mich an eienr BBS angemeldet, um mein Fachabitur zu machen.
Relativ kurzfristig erfuhr ich dann, das ich ein Pflichtseminar im harz besuchen muss.
kosten: 120€
nun, ich stelle also beim JobCenter eine kostenübernahme.
diese MÜSSTE bis zum 21. erledigt gewesen sein.
am 23. (heute) bekam ich einen brief:
toll...ich rutsche also ans ende der wartelsite...mein schulplatz verfällt, und ich kann erst wieder im juli zur schule...klasse"Ich bitte um Kenntnisnahme:
Leider können für (Pflicht)seminare keine kosten beim JobCenter geltend gemacht werden"
so, ich soll nun also laut meinem vater wiederspruch dagegen einlegen...
da es sich dabei ja um eine shculveranstaltung handelt, und diese übernommen werden müssen.
naja, ich suche also hilfe diesbezüglich, da ich einfach noch nie erfahrung damit gmacht habe.
gibt es paragraphen, auf die ich mich berufen kann oder sowas?
danke im vorraus, und ein frohes weihnachtsfest euch allen
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