Kündigung Frage 

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

<<<BUGS>>>

Registered +
Registriert
Juni 2009
Beiträge
70
hallo Leute
ich habe eine kleine frage zur Kündigung wenn ich selber kündige.


1.
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


wenn ich ZB. am 09.03.2010 kündige wann ist dann mein letzter Arbeitstag.
 
Wenn das alles so zutrifft wie Du es beschreibst am 15.04.2010. Solltest Du noch Urlaubsanspruch etc haben dann natürlich früher ;-)
 
Der nächstliegende Termin wäre der 15. des Monats.; plus die veranschlagten vier Wochen würde ich jetzt mal sagen: 14.04.2010, da die Kündigung zum 15. hin erfolgt; vielleicht schließt das den 15.04.2010 aber auch noch mit ein.

Liebe Grüße,
—CentCom
 
weder noch. 4 wochen sind nicht ein monat (februar ohne schaltjahr mal ausgenommen).

der 15. märz ist ein montag. 4 wochen später ist wieder ein montag. mithin der 12. april.

aber wie gesagt : urlaub entweder nehmen oder ausbezahlen lassen.
 
Sicher? Ich würde Kündigung zum 15. oder Monatsende eher so deuten, dass der letzte Arbeitstag dann an einem 15. oder Ultimo (30. / 31.) ist. Und die Kündigung müsste dann eben 4 Wochen vorher ausgesprochen werden. also spätestens am 17. oder 18.
 
Hallo,
also es wurde ja schon einiges geschrieben.
Wenn du am 09.03.2010 deine Kündigung ab gibst, wirst du
zum 15.04.2010 gekündigt. Wie schon geschrieben wurde
sind 4 Wochen ja kein Monat, was wiederum bedeutet, dass ich an deiner
Stelle die Kündigung erst am 18.03.2010 abgeben würde.
Du musst dabei natürlich beachten, dass der Chef auch wirklich die Kündigung an diesen Tag erhält, also am besten persönlich übergeben.
Jetzt hat dein Chef auch noch genug Zeit dir anteilmäßig dein Urlaub zu gewähren und hat kaum noch Zeit sich irgendwelche schlierigen Sachen aus zu denken, wenn ich das mal so sagen darf.
Ein Tipp, wie man die vier Wochen ein hält, wenn der letzte Tag ein Dienstag ist, muss der Abgabetag auch ein Dienstag sein, halt nur vier Wochen vorher.
Die Zustellung der Kündigung muss in einen angemessenen Zeitraum sein, was ich damit meine ist also nicht erst um 18 Uhr.

Ich hoffe konnte etwas helfen


MfG

inemaus
 
Ich stimme dann mal Shadowww zu.
ist auch absolut richtig
man sollte aber auch ins auge fassen das wenn ich selbst kündige ich zb. auch
am 01.04 meine kündigung abgeben kann mit letztem arbeitstag 15.08
punkt 1 beschreibt ja nur den schnellsten weg (wobei das so auch nicht stimmt, willst du früher drausen sein dann lass dich beim klauen erwischen und du hast es gleich überstanden :D )

mfg
 
oder halt so:

fm_019.jpg
 
@Holger
(wobei das so auch nicht stimmt, willst du früher drausen sein dann lass dich beim klauen erwischen und du hast es gleich überstanden )
ich gehe mal davon aus, dass das nur Spaß von dir war.
Sonst würde sich der nächste Arbeitgeber nicht gerade über seinen neuen Angestellten
freuen.
@Sierb
so könnte es auch klappen, wenn der Arbeitgeber ein Mann ist, was aber wenn es eine alte Schabracke ist und sich freuen würde?

inemaus
 
Wie alt muss eine Frau sein um sich über einen Haufen Sch***e auf ihrem Schreibtisch zu freuen? :confused: :D
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten