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Zentralabteilungsleiter im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Naturschutz (das unter anderem für den Artenschutz im Land zuständig ist) "last minute" auf Elefantenjagd
Am Arbeitsplatz ein Hüter von Umwelt und Artenschutz, in der Freizeit ein Grosswildjäger?
Während in Botswana im Dezember 2013 auf einem Gipfeltreffen gegen Elfenbeinhandel als Sofortmassnahme (u.a.) festgelegt wird, ab 2014 keine touristischen Jagdlizenzen f. Grosswild zu vergeben, um den bedrohten afrikanischen Elefanten zu schützen, nutzt der Zentralabteilungsleiter d. thür. Ministeriums f. Umwelt & Naturschutz quasi "in letzter Minute" seine Chance, um zum Nikolaustag mal schnell noch seiner Trophäen-Sammlung einen Elefanten hinzuzufügen.
Seine anschliessend an die Kollegen verschickte Prahlhans-Rundmail wurde (netterweise) an die grüne Landtagsfraktion weitergereicht, die sich wohl daraufhin an den Umweltminister wandte, mit der Forderung "zu überprüfen, ob der Abteilungsleiter in dieser Position zu tragen" sei.
Auch wenn der Sprecher von Umweltminister (CDU) die Meinung kundtat, dass es nicht von Interesse sei, was Beamte in ihrer Freizeit täten - so lange sie sich an Recht und Gesetz hielten, so weiss ein jeder, der Beamter ist od. solchen vorsteht, dass es im Beamtenrecht die sog. "Wohlverhaltensklausel" gibt. Sie verpflichtet den Beamten, mit seinem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§54 S. 3 BBG)
Für den privaten Bereich wird diese Pflicht nochmal eingeschränkt, allerdings gilt auch dann noch: Ein Verhalten ... ist ein Dienstvergehen... wenn es nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer [...] bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. (§77 Abs. 1 S. 2 BBG)
Bericht u.a. hier: Thüringische Landeszeitung online
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M.M.n. hat ein Mensch, der zur Ausrottung bedrohter Tierarten beiträgt und sich damit auch bewusst über das Washingtoner Artenschutzabkommen hinwegsetzt, im Staatsdienst nichts verloren, schon gar nicht im Ministerium für Umwelt & Naturschutz, auch nicht auf Landesebene.
Wie seht ihr das?
Ist das "nur" ein weiterer Schritt der "Toleranz" an falscher Stelle (wie wir sie ja seit Jahren in Politikerkreisen erleben müssen – es wird mit zweierlei Maß gemessen)
Ist es "nur" ein weiterer kleiner aber ignoranter Schritt i.Rtg. "Was kümmert uns die Natur?"
Am Arbeitsplatz ein Hüter von Umwelt und Artenschutz, in der Freizeit ein Grosswildjäger?
Während in Botswana im Dezember 2013 auf einem Gipfeltreffen gegen Elfenbeinhandel als Sofortmassnahme (u.a.) festgelegt wird, ab 2014 keine touristischen Jagdlizenzen f. Grosswild zu vergeben, um den bedrohten afrikanischen Elefanten zu schützen, nutzt der Zentralabteilungsleiter d. thür. Ministeriums f. Umwelt & Naturschutz quasi "in letzter Minute" seine Chance, um zum Nikolaustag mal schnell noch seiner Trophäen-Sammlung einen Elefanten hinzuzufügen.
Seine anschliessend an die Kollegen verschickte Prahlhans-Rundmail wurde (netterweise) an die grüne Landtagsfraktion weitergereicht, die sich wohl daraufhin an den Umweltminister wandte, mit der Forderung "zu überprüfen, ob der Abteilungsleiter in dieser Position zu tragen" sei.
Auch wenn der Sprecher von Umweltminister (CDU) die Meinung kundtat, dass es nicht von Interesse sei, was Beamte in ihrer Freizeit täten - so lange sie sich an Recht und Gesetz hielten, so weiss ein jeder, der Beamter ist od. solchen vorsteht, dass es im Beamtenrecht die sog. "Wohlverhaltensklausel" gibt. Sie verpflichtet den Beamten, mit seinem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§54 S. 3 BBG)
Für den privaten Bereich wird diese Pflicht nochmal eingeschränkt, allerdings gilt auch dann noch: Ein Verhalten ... ist ein Dienstvergehen... wenn es nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer [...] bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. (§77 Abs. 1 S. 2 BBG)
Bericht u.a. hier: Thüringische Landeszeitung online
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M.M.n. hat ein Mensch, der zur Ausrottung bedrohter Tierarten beiträgt und sich damit auch bewusst über das Washingtoner Artenschutzabkommen hinwegsetzt, im Staatsdienst nichts verloren, schon gar nicht im Ministerium für Umwelt & Naturschutz, auch nicht auf Landesebene.
Wie seht ihr das?
Ist das "nur" ein weiterer Schritt der "Toleranz" an falscher Stelle (wie wir sie ja seit Jahren in Politikerkreisen erleben müssen – es wird mit zweierlei Maß gemessen)
Ist es "nur" ein weiterer kleiner aber ignoranter Schritt i.Rtg. "Was kümmert uns die Natur?"
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