MS beim Vorstellungsgespräch erwähnen? geschlossen 

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Tobi79

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Hallo
Muß man die Frage,ob man Krankheiten hat,z.B. MS,wahrheitsgemäß beantworten?

Tobi
 
Meines Erachtens fallen solche Dinge MS unter den Schutz der Persönlichkeit, genauso wie Religion o.ä. Generell gilt, dass du angeben musst, was dich im erheblichen Maße am normalen ausüben deiner Arbeit hindert. Da stellt sich dann auch die Frage, wie stark dein MS denn ist, welchen Job du ausüben willst, etc. Im Zweifel würde ich einfach einmal einen befreundeten Arzt oder Anwalt kontaktieren, der dir da konkret Genaueres berichten kann.

Gruß
 
Kommt auf den Job an, für Bürojob wohl eher nicht, für Waldarbeiter mit harten körperlichen Einsatz eher doch.
 
Ein eindeutiges kommt drauf an.

Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber das Recht, alle Fragen zu stellen, die sich auf das spätere Arbeitsverhältnis beziehen. Das schließt erstmal auch Krankheiten des Bewerbers ein. Schutzzweck ist hier das Interesse des Arbeitgebers, dass der eingestellte Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung auch wirklich erbringt und nicht sofort in Krankenstand geht und bspw. Entgeltfortzahlung in Anspruch nimmt.

Das gilt allerdings nur für Krankheitsbilder, die die angestrebte Tätigkeit im Unternehmen betreffen. Hierbei kommt es auf die konkreten Umstände an und kann daher auch nur am Einzelfall beantwortet werden.

In diesem Zusammenhang dreht sich auch die Frage nach der Schwerbehinderung. Aufgrund der gesetzlichen Auflagen zur Schwerbehindertenintegrations ins Arbeitsleben wird dem Arbeitgeber ein Allgemeines Fragerecht zugestanden, damit dieser seine Quote erfüllen kann.

Die Abwegung, die auch so schon schwierig genug ist, wird seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes noch erschwert: Der Arbeitgeber muss entsprechend der neu kodifizierten Pflichten seine Fragestellungen derart gestalten, dass sie keine Diskriminierungen darstellen. Daher kann die alte Rechtsprechung nicht unbedingt mehr als zuverlässig angesehen werden, da in den allermeisten Fällen höchstrichterliche Rechtsprechung zu den neuen Problemkreisen noch fehlt.

Hier noch zwei Links:
Speziell zu MS: Multiple Sklerose News: Recht - Neuer Arbeitsplatz mit MS?

Allgemein:
Das AGG und das Fragerecht des Arbeitgebers (von Klaus-Dieter Franzen (Kanzlei Engel und Partner)) - Rechtpraktisch.de
 
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