Online-Petition gegen Kathrein geschlossen 

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HarryHase

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Wegen der Updatepolitik der Firma Kathrein beim Digitalen Receiver UFS 910 gibt es eine Petition.

Info hier: click


Folgende Presse ist informiert:

* digitalfernsehen
* hdtvpraxis
* sat+kabel
* areadvd
* C't
* Berliner Morgenpost (SgtPepper)
* Stiftung Warentest (SgtPepper)



Rückmeldungen:

* News-Artikel bei Sat+Kabel
* HDTV Pro


counters
 
Kannst du mir erklären was der Sinn der Petition sein soll? Was soll den der Bundestag gegen eine Privatfirma machen? Sollen die etwa gezwungen werden ordentliche Firmware rauszubringen?

Im Normalfall regelt die Marktwirtschaft das von ganz alleine... Durch die Onlinepetitionen kommen Leute auf Ideen.:rolleyes:

edit: Ok ich habe gerade gelernt, das man Petionen jetzt auch an Firmen stellt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ Rodan:
Wie kommst du darauf, dass dies eine Petition an den Bundestag sein sollte?

Ich kann die Anwender eines Kathrein UFS 910 verstehen, dass sie sauer sind. Die Herstellerfirma sollte hier wirklich mal kundenfreundlich agieren, denn 2 Jahre sind Zeit genug, um eine weitgehend fehlerfreie Firmware zu programmieren.
 
@Faehnrich

Genau darum geht es! Die Presse ist informiert und schon aufgesprungen. Nach nunmehr 2 Jahren und ein paar Updates ohne ein fehlerfrei Firmware und nicht enthalterner multimedia Feature muss doch mal was passieren.

Bisher hat die Firma Kathrein keine Mails beantwortet oder sich dazu geäußert. Das soll sich jetzt ändern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Öhm, für was braucht's da jetzt eine Petition? :confused:
Ich gehe mal davon aus, daß Kathrein das beanstandete Produkt mit genau den Features beworben hat, die nun als nicht funktionstüchtig bemängelt werden, bzw. daß das grundlegenden Funktionalitäten waren. Demnach stellt dies einen Produktmangel dar. Bei Produktmängeln hat der Käufer gegenüber dem Händler ein Rückgaberecht, bzw. kann er den Kaufpreis mindern. Also ab in die Verpackung und zurück zum Händler. Wenn der Händler 95% der Geräte wieder retoure bekommt wird der sich wiederum mit dem Hersteller auseinandersetzen, das heißt das entsprechende Produkt wird aus dem Geschäft entfernt.

Wir Kunden lassen uns dies nun nicht mehr länger gefallen. Wir fordern den Kaufpreis in voller Höhe zurück! Dies soll auch für Kunden gelten, bei denen die 24monatige Gewährleistung bereits abgelaufen ist.

Au Contraire. Der Kunde hat sich das 24 Monate und noch länger gefallen lassen. Damit halte ich es für unrealistisch, daß solche Kunden den vollen Kaufpreis erstattet bekommen. Wenn ich an einem Gerät einen Produktmangel ausmache, und in der Petition ist von Mängeln in den Basisfunktinen die Rede, dann muß jeder Benutzer das nach dem Einschalten mitbekommen, und dann wandert das Ding zurück zum Verkäufer. Dem setze ich eine Frist bis wann der Mangel behoben sein muß (kann er in diesem Fall schlecht), und dann trete ich vom Vertrag zurück. Wenn ich 24 Monate lang das Gerät verwende mit eingeschränkten Funktionsumfang, dann habe ich einen Nutzen daraus gezogen. Den vollen Verkaufspreis wird's meiner Ansicht nach nicht geben.


Linda
 
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