Preisausschreibung an Warenständer geschlossen 

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Fresh D.

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Hallo Leute,

ich hab heute einen kleinen Disput mit einer Verkäuferin bei einem Juwelier gehabt. Auf einem Ständer, der in vierfacher Ausführung mit einem "Jeder Ring für 10€" beschriftet war, war ein Ring den ich erstehen wollte. An der Kasse wurde mir offenbart, dass der Ring 25 € kosten sollte, da an dem Ring ein Preisschild hing, das eben auf 25 € lautete. Ich frage mich nun ob ich einen Anspruch auf den Preis von 10 € gehabt hätte, da die Aussage: Jeder Ring für 10 € in meiner Logik bedeutet, dass andere Ausschreibungen am Ring selbst aufgehoben werden.

Wie siehts da rechtlich aus?

Mfg
 
coschi hat Recht.Ein Anspruch auf den niedrigen Preis haste leider nicht.Kann man nur auf Kulanz hoffen.Sonst könnte man auch das Preisschild im Laden einfach austauschen.

Hatte ich zum Glück mal bekommen.
War vor einiger Zeit bei Müller und da war die Predator Box für 10 Euro ^^
Habe ich sofort mitgenommen.Und an der Kasse wollte die Kassiererin 30 Euro haben.
Sie sah dann aber selber das Schild auf der Verpackung.Dann ist die Chefin gekommen und hat erstmal geguckt ob ich nicht am Preisschild rumgespielt habe.Dann sagte sie das da was im Lager schief lief und die Box bekam das Preisschild von irgendeinem anderen Film.Aber sie sagte auch "Naja dann bekommt der Kunde das für 10 Euro." :D
 
*lieber Holger; ich möchte hier, wie nach frage offensichtlich "gewünscht"... lediglich hilfestellung geben. bin übrigens kaufmann von beruf. studiere bitte das bundesdeutsche handelsgesetz§§§ - in vollem umfang. gerne, gebe ich dir auch meine telefonnummer... und ich erkläre es dir persönlich...... bye :)
 
lediglich hilfestellung geben. bin übrigens kaufmann von beruf. studiere bitte das bundesdeutsche handelsgesetz§§§ - in vollem umfang.

mir würde es schon reichen, wenn du uns nen paragraphen nennen könntest, der das bestätigt. schliesslich gibt es bestimmt irgendwo irgendein gesetz in de welches vorschreibt, was gilt und was nicht. ^^
 
tut mir leid, aber wenn ich da nach preis und ähnlichen begriffen suche, kann ich da keinen paragraphen finden, wo das genau drin steht. wenn du kaufmann bist und dazu auch noch in diese richtung studierst, dann müsstest du doch mal über den entsprechenden paragraphen gestolpert sein?


ich meine mich selbst zu erinnern, dass es so ist, dass der preis an der kasse gilt, da sich der an dem regalplatz ausgeschriebene preis z.b. schon auf dem weg vom regalplatz zur kasse ändern kann! (ganz besonders bei so läden wie z.b. der metro, hier hat die ware ja digitale preisschilder, welche jederzeit über nen funksystem geändert werden können!) somit kann es ja eigentlich gar nicht sein, dass der preis am regal bindend ist!
 
Jäger&Sammler schrieb:
So, *Freunde => Handelsgesetzbuch

Ähm
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ging's nicht noch knapper und allgemeiner? :D

Z.B. als §-Link ;)

Also mal ernsthaft
und First of all :D
1. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei
PN dazu mal mit zweistein oder noch ganz "anderen Rechtsverdrehern" :D

2. Verkauf und Preis sind (vor Vertragsabschluss) grundsätzlich verhandlungsoffen, sofern z.B. nicht sittenwidrig....
Ausnahmen siehe z.B. unter Preisgarantie/Preisbindung

3. Gesetz und Auslegung unterscheiden sich hier oftmals.
Im vorgestellten Beispiel, ohne den schriftlichen Nachweis (z.B. eines Prospekts) kann jeder Verkäufer Irrtum geltend machen.

4. Preisnachlässe, z.B aus Kulanz, wegen unklarer Auszeichnungen oder zur Kundenbindung sind keine einklagbaren Rechtsgüter (ohne Nachweis der Täuschung) ;)

Interessant auch in diesem Zusammenhang:
Preisbindung
Preisgarantie
 
hab da einen anderen link
Google

ist genauso hilfreich. wie heißt es so schön, wenn man keine ahnung hat...

Generell!: Solche Klugscheißerei und Feindseligkeit kann niemand leiden.
Dies betrifft beinahe den gesamten Thread und bringt das Board in dieser
Phase nicht wirklich nach vorn.

Btt: Als Ansatz: Lege ich einen Artikel in ein falsches Regal ab, so wird
dann evtl an der Kasse der Irrtum erkannt ...

Handelsgesetzbuch und die jeweiligen AGB´s der Verkaufshäuser regeln dies.

Noch zur Info ...


myxdcn (bin raus ...)


4 Likes ... was für´n bullshit!
 
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Freunde Freunde....
Erstmal durchatmen und alles wird gut:)
Ich kann jedem, nur nahe legen kurz bei google folgendes einzugeben:

invitatio ad offerendum

Auch wenn es unjuristisch ist hier wiki für alle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots

--> Bei Preisschildern etc handelt es sich lediglich um Aufforderungen zum Angebot seitens des Verkäufers an den Käufer...Demnach stellen auch Prospekte keinerlei Angebot dar, denn schließlich wird keinem Händler anzulasten sein, das er die angepriesene Ware in nicht definierbarer Menge, JEDEM beliebigen, in unbegrenzter Anzahl zur Verfügung stellen möchte:)
Also:
Angebot macht der Kunde an der Kasse und der Kassierer nimmt an. Alles andere vorher ist nicht binden und wenn überhaupt auf Kulanz gerichtet wen Fehler passieren:)

Konklusio:
Ruhig Blut und oben gesagtes bei google eingeben:)

Greets
T0x1n
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ob die Auslage im Selbstbedienungsladen

* als konkretes Angebot auf Vertragsabschluss oder


* als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots anzusehen ist,



wird in der Rechtslehre unterschiedlich beantwortet.

Auslage als konkretes Angebot
Sofern Auslagen im Selbstbedienungsladen als Angebot auf Vertragsabschluss des Verkäufers angesehen werden, erfolgt die Annahme des Antrags durch den Kunden durch Vorlage der Ware an der Kasse. Insofern
bezieht sich das Angebot (Preisschild am Regal) nur auf die im Regal noch vorrätigen Waren. Bei falscher Preisauszeichnung muss der Verkäufer seine Willenserklärung wegen Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 BGB@ anfechten.

Auslage als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Wird in der Auslage im Selbstbedienungsladen noch kein konkretes Angebot des Verkäufers gesehen, sondern lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, so liegt ein bindendes Angebot auf Vertragsabschluss erst vor, wenn der Kunde die ausgewählte Ware an der Kasse vorlegt. In diesem Fall gibt der Kunde ein Angebot ab. Sein Angebot wird angenommen, indem die Ware in Rechnung gestellt wird. Bei falscher Preisauszeichnung kann der Verkäufer das Angebot des Kunden ablehnen.


und


§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


So oder so kommt der Verkäufer aus der Sache raus.



Macht aber auch Sinn.
 
ich könnte mir vorstellen, dass der Verkäufer dann "verknackt" wird, wenn man ihm bewusste Täuschung nachweisen kann; also wenn hinter der falschen Auszeichnung eine gewisse Systematik stecken sollte.

MfG

patchmatch :):):):)
 
Ist schon so mancher uneinsichtige Verkäufer für verknackt worden... ;)

ich wiederhole mich, aber das scheint ja notwendig zu sein.

BELEGE mal deine these. also entweder durch urteil oder zumindest einen §, bzw. eine §-kette.

der link zum HGB kann ja nur als schlechter witz verstanden werden.

im übrigen, das was coschi_112 sagt.
 
Ja das nennt man dann Betrug im großen Stil.
Wenn es aber ein einfacher Fehler bei dem Preis ist, dann hat der Kunde nunmal Pech gehabt.

Und du hast trotz mehrfacher bitte kein Gesetz genannt was in diesem Fall für den Kunden spricht.
 
Weil die wohl einen riecher für Leute haben die nur daher labern.
Wie schaut's denn mit dem angepriesenen "Riecher", rein so aus anderer Sichtweise, in Bezug auf notorisches schlecht reden und verleumden... übel nachreden...... aus?

Musst Du dort (Link), wenn es Dich so brennend interessiert, mit den richtigen Schlüsselwörtern =>>> SUCHEN! ICH nehme Dir die Arbeit, bei solchem Umgang gewiss nicht ab.
 
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Auch den haben die!

Jäger&Sammler schrieb:
bin übrigens kaufmann von beruf

Und bekommst es nicht gebacken, hier eine anständige für alle Verständliche Antwort zu posten?
 
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