Preisausschreibung an Warenständer geschlossen 

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@ Jäger&Sammler

ich verstehe nicht, warum du dich um eine antwort drückst. du hast doch eine these aufgestellt, die für die meisten hier nicht nachvollziehbar ist. hast du nicht weiter oben geschrieben, dass du dich mit den handelsgesetzten auskennst. insofern sollte es doch für dich kein problem sein, die fundstelle anzugeben.

denn wie du schriebst : für dich wäre es ja nicht einmal suchen, da du weisst wo das steht.

einen link zum gesetzestext des HGB ist meiner meinung nach keine quellenangabe. persönlich vermute ich vielmehr, dass du dich etwas "verrannt" hast und jetzt nicht zugeben möchstest, dass du dich geirrt hast. sowas fällt manchen menschen durchaus schwer, aber das "theater", was du hier veranstaltest macht ebenfalls keinen guten eindruck ;)
 

Nein tut mir leid.Auch da sehe ich keine klare Antwort auf die bitte uns den Abschnitt zu zeigen in dem drinne steht das der Preis am Warenständer immer zu 100 Prozent stimmt und der Käufer nur diesen Preis zahlen muss.

Ich schliesse mich Zweistein an.Für dich dürfte es kein Problem sein uns die Quelle zu zeigen.Sollte ich mich irren und der Verkäufer bekommt dann Probleme, dann bin ich der erste der dir ein Entschuldigungsschreiben schickt.
 
Ok ich hab mal einen befreundeten Anwalt gefragt, und er meinte ihm würde keine spezifischer Paragraph einfallen wodurch Käufer oder Verkäufer seine Sicht durchsetzen könnte. Er sagte es wäre Auslegungssache (Überraschung) welcher Preis nun beim Kaufvertrag gelten würde, aber er würde dem Käufer gute Chancen einräumen die 10€ durchzusetzen, da bei ungenauen oder Missverständlichen Preisangeboten es zu Lasten des Urhebers (sprich Verkäufer) gehen kann.

Aber keine verbindliche Antwort ;)

PS: @ Jäger&Sammler: Der einzige der eine unmögliche Art hat bist du..
 
hmm,

ich sehe es wie bereits hier erwaehnt so dass der "kaufvertrag" an der kasse stattfindet !

vielleicht ist auch das hier noch aktuell !
 
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