Promedia Ermittler - Illegale downloads?

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Lacy

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Hi,
dürfen eigentlich die Ermittler von Promedia illegale downloads fürs Beweismaterial machen?
Wer die Firma nicht kennt: Klick mich!
Haben die die Erlaubnis von der Musikindustrie, oder geht das nur so lange wie sie das einzige "Internetpiraten"jägerteam deutschlands sind?
:löl:
 
Interessante Frage ;)

Weil wenn sie es dürfen, dann bin ich nun auch ein Ermittler und sauge mir alles runter ohne mich strafbar zu machen... naja eher nicht!

Also ich denke,
und dies ist wirklich nur eine Vermutung,
dass sie die Sachen nicht runterladen dürfen
oder nach 24 Stunden von der Festplatte löschen müssen,
so in der Art kann es auch sein!
 
ja, dürfen sie.
Bisher gibt RS die uploader IP aber nicht heraus, obwohl sie bis zum Löschen der Datei,
z.B durch einen promedia Mitarbeiter, gespeichert bleibt. Wer sicher gehen möchte benutzt
einen proxy zum upload.

Gruss
2005 :hy:
 
Passt nicht wirklich in den TV-Wahnsinn, ich verschieb das mal :)
 
2005 schrieb:
ja, dürfen sie.
Bisher gibt RS die uploader IP aber nicht heraus,

seine frage hat NIX mit rs zu tun, und pro media ermittelt auch nicht in sachen rs, weil sies nämlich auch gar ned KÖNNEN!
 
promedia hat meines Wissens direkten Löschzugriff auf Dateien, die bei RapidShare
gehostet sind. Sie können die IP Adressen allerdings derzeit nicht einsehen,
da diese von RS unter Verschluß gehalten werden, es sei denn die Polizei bzw.
Staatsanwaltschaft rückt an und ermittelt wegen schwerer Verbrechen.

Es werden daher Klarnamen Suchfilter und file hashes (ermöglicht bitgleiche Dateien
unter einem anderem Namen zu finden) verwendet. Es werden regelmässig User
accounts von Madonna-hardcandy.rars gesäubert ;)

Pro media hat die Befugnis der Rechteinhaber Dateien zum Beweis herunterzuladen,
dies gilt sowohl für P2P Systeme und ftp sites, als auch für filehoster wie etwa
RS.

Da RS nuneinmal derzeit eine der effizientesten Art und Weisen ist, grössere Datenmengen
öffentlich "anonym" zugänglich zu machen, und es daher von vielen Mitgliedern dieses
boards zum tauschen genutzt wird, habe ich meine Antwort darauf bezogen.

Dank der letzten Gesetzesnovellierung könnte man in Zukunft eventuell einen
Drittauskunftsanspruch gegenüber RS begründen und sie im nachhinein zur
Herausgabe von IP Daten auf gerichtlichem Weg zwingen. Wer vorsichtig ist
nutzt daher schon jetzt einen Proxy.

Für illegale Musik- und Filmdownloads sollte eh niemand der in Deutschland wohnt
unverschlüsselte P2P Dienste wie emule, limewire, bearshare und torrents nutzen.

2005 :hy:
 
z.B durch einen promedia Mitarbeiter, gespeichert bleibt. Wer sicher gehen möchte benutzt
einen proxy zum upload.

wie verwende ich proxys?
 
2005 schrieb:
laut gesetz dürfen sie es nicht.
1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
demnach ist das runterladen verboten, auch wenn sie zur vervielfältigung befugt sind, da die vorlage ja illegal ist.
 
klar kannst du, aber dadurch wird ne illegale quelle nich legaler ;)

übrigens sind links zu anderen board verboten

muss sie auch nicht, promedia ist rechtlich vom Rechteinhaber befugt die illegal angebotenen Dateien zur Beweisaufnahme herunterzuladen,
sie sind folglich rechtlich abgesichert, solange es sich um Dateien des Auftraggebers handelt.

Ein einzelner link zu diesem gulli board stört keinen Menschen, kannst ihn ja löschen und einen besseren Artikel über Proxies schreiben,
die Energie ist auf jeden Fall besser investiert, als erfolglos zu versuchen mir Gesetzestexte zu erklären.

2005 :hy:
 
muss sie auch nicht, promedia ist rechtlich vom Rechteinhaber befugt die illegal angebotenen Dateien zur Beweisaufnahme herunterzuladen,
ach so, alles klar. wusste nur nicht dass rechteinhaber über dem gesetz stehen
und anderen die befugnis erteilen können, gegen gesetze zu verstossen. dachte immer sowas ist der polizei vorbehalten.
sie sind folglich rechtlich abgesichert, solange es sich um Dateien des Auftraggebers handelt.
zu blöd dass es sich nur nicht um dateien des "auftraggebers" handelt sondern um illegale kopien derer.
 
Oh je :(

Sobald der Rechteinhaber einem Dritten (wie z.B promedia) das Nutzungsrecht einräumt
ein geschütztes Werk zum Zwecke der Beweisaufnahme herunterzuladen (nicht anzubieten),
verstößt dieser auch nicht gegen das von dir zitierte Gesetz.

Auch die Rechte an der illegal hergestellten Kopie des geschützten Werkes liegen
beim Rechteinhaber des Originals.

Ich werde auf weitere Postings in dieser Art jedoch jetzt nicht mehr eingehen.
Wer ernstgemeinte Fragen stellt, bekommt eventuell trotzdem Antwort.

2005 :hy:
 
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