Rechtsfrage

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tut mir ja leid, aber das ist falsch.
Er kann, muss aber nicht.

Jeder einigermaßen nette Cheff würde es aber tun.

Was ich geschrieben habe ist eine Aufstellung von Kosten die Steuer- und Sozialversicherungsfrei (brutto wie netto) erstattet werden können.
Ist nachzulesen im §4 Abs. 5 Nr. 5 ff EStG :D
 
deswegen schrieb ich eigtl.
In einer Firma wo das Klima gut ist und dem chef die Mitarbeiter am Herzen leigen, hätte er zumindest einen Teil bezahlt.
er Muss es nicht, das ist klar. aber wie gesagt, der ganze zustand beim Threadstarter erscheint mir als höchst illegal!
 
Leider ist das so.. :-( Ich versuche jetzt einen anderen Betrieb zu finden. So hat es auf langfristige Sicht keinen Sinn
 
Kann ich gut verstehen!

Ich wünsche dir bei deiner Suche viele Erfolg!

Alles Gute
Flo
 
Das wünsche ich dir auch, in der Hoffnung das net alle Firmen auf solche praktiken zurückgreifen!
 
der azubi hat von heute auf morgen 7-8 stunden (genau weiß ich es nicht) ruhezeit. villeicht kannst dich darauf beruhen.
 
...informatiker nich normalerweise studiren?

Ein Fachinformatiker ist ein gewerblicher IHK-Ausbildungsberuf. Es gibt zwei Fachrichtungen dazu:
1. Systemintegration
2. Anwendungsentwicklung

Der Erstgenannte ist eher für die Technik zuständig. Z.B. PCs & Server montieren, installieren, warten. Netzwerke betreuen etc.
Der Zweitgenannte beschäftigt sich z.B. mit der Entwicklung, Programmierung und Betreuung von Anwendungsprogrammen, wie kaufmännischer oder betrieblicher Software.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.


Was du meintest, ist das Studium der Informatik an einer Hochschule.


B2T:
@ coolioo:
Ich fände es gut, wenn du uns auf dem laufenden hieltest, sowohl, was die Kammer zu deinem Betrieb ermittelt als auch, wenn du einen anderen Betrieb findest.

Ein Arbeitgeber, wie der von coolioo, nutzt die Azubis nur schamlos aus. Dazu die Verweigerung zustehender Mehraufwendungen für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung sowie die Untersagung normaler Berufsschulbesuche. Solche Unternehmen sind wirklich an den Pranger zu stellen. Ihnen sollte die Ausbildungserlaubnis entzogen werden!
 
Hi,

leider hat sich bis heute nicht mehr getan. Die IHK ist informiert und wird gegen den Betrieb vorgehen. Ich bin gespannt, was rauskommt. Ich soll laut IHK ganz normal weiterarbeiten. Ich bin schon gespannt, was rauskommt. Jetzt soll ich erst mal ohne Verpflegungsentgelt und sonstigen Mehraufwandausgleich zu einem Projekt fahren. Ich werde mit einem Kollegen zusammen fahren und in einer drei Zimmer Wohnung mit einem anderen Kollegen wohnen. Küche ist vorhanden. Verpflegen sollen wir uns selbst. Ich soll mehrere Wochen auf einer Couch schlafen ohne Schränke oder ähnliches, wo ich meine Sachen einräumen kann. Ich bin schon gespannt. Wie ich meine Sachen wasche oder die extra Kosten die durch telefonnieren usw. auf mich zukommen will die IHK und der Betrieb nichts wissen. Ehrlich klasse. So wird man in Deutschland im Stich gelassen.

Ich werde wieder von der IHK informiert. Mehr wollten Sie mir nicht sagen.
 
@firara:
Es sind 12 Stunden und das auch nur bei Schichtdienst - IMHO...

Ansonsten ist das natürlich eine riesengroße Sauerei, was sich dieser Betrieb da leistet. An deine Stelle würde ich erst gar nicht mehr zur Arbeit erscheinen (solltest dich aber lieber an die Anweisung der IHK halten). Du hast mit dem Betrieb einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Mit dem gehst nicht nur du Verpflichtungen ein, sondern auch der Betrieb. Ich glaube, auf der Rückseite der IHK-Musterverträge steht sogar, dass der Betrieb sich an den Ausbildungsrahmenplan halten und seine Auszubildende für schulische Maßnahmen freistellen muss. Der Betrieb kann sich das nicht einfach aussuchen, wie er gerade lustig ist. Mit diesem Verhalten hat er IMHO Vertragsbruch begangen. Ich würde mich mal vertrauensvoll ans Arbeitsgericht wenden. Es sollten zumindest die Kosten für deine Reisen erstatt werden. Anwalt bzw. Beratung muss man in diesen Fällen, so viel ich weiß, nicht bezahlen. Aber alles nur in Absprache mit der IHK, nicht das du denen irgendwo dazwischenfunkts. Solche Betriebe gehören gnadenlos geschlossen - Arbeitsplätze hin oder her. Das ist Ausbeuterei...
 
Hallo,
Also wenn ich kann es nicht glauben was hier geschrieben wird! Da ist einer ein Auzubi und soll als Vollangestellter arbeiten und das auf eigene Kosten in Bezug für Kost und Logie?

Übrigens der Weg von Zuhause zur Arbeitsstätte ist als Arbeitszeit an zu rechnen. Dafür bist du aber auch versichert auf dem Weg in und wieder zurück zu deiner Wohnung. Sollte dir was passieren ist das ein sogenannter Wegeunfall. Aber auch nur wenn es der kürzeste, direkteste Weg ist und zwar in km gemessen.

Also auf jeden fall rate ich dir wie schon öfter erwähnt die IHK auf zu suchen und dich nicht an der Pforte abspeisen zu lassen weil da einer etwas nicht weiß. Auf jeden fall weiter zur Arbeit gehen!! Wichtig wegen evtl. Kündigung. Wenn es vor Gericht geht und du einfach nicht kommst dann hast schon mal eine schlechte Karte mehr. Alles im allen ist das so nicht korrekt was da abgeht. Ich rate dir zu einem Anwalt. Und alles dokumentieren was du machst. Je mehr du in der Hand hast desto besser ist es. Schriftliche Aufzeichnung oder Fotos, Tankquittugen Einkaufsbon, Videoaufnahmen, das alles ist nur von Vorteil für dich. Lass dir das nicht gefallen.

Ich hoffe das du Grundvesichert bist! Rechtschutz,/Verkehrsrechtschutz, Haftpflicht. Glaube mir irgendwann brauchst du das. Ich habe meine Rechtschutz nach 20 Jahren erstmals gebraucht. Schadenswert wurde auf 890.000 Euro gesetzt. Wasserschaden in einer alten Villa die unter Denkmalschutz (1867) steht. Vom Dachgeschoss bin ins EG alles neu. Der Vermieter meinte ich hätte die Wasserleitungen nicht richtig geschlossen und hat selber den Hahn aufgedreht um die Versicherung zu kassieren. Nur hatte ich beim Auszug Kollegen die es vor Gericht beweisen konnten.


Hier mal ein Auszug:

Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildende?

Rechte:

* Angemessene Vergütung, auch für die Teilnahme am Berufsschulunterricht.
* Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
* Es dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszeck dienen.
* Kostenlose Ausbildungsmittel.
* Freistellung für den Besuch der Berufsschule.
* Anspruch auf ein Zeugnis.

Pflichten:

* Die Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zur Erreichung des Ausbildungsziel notwendig sind
* Die übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführen
* Teilnahme am Berufsschulunterricht
* Weisungen des Ausbilders folge leisten
* Über Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinteressen stillschweigen bewahren
* Werkzeuge und Maschinen sorgfältig behandeln

» » » Berufsbildungsgesetz regelt diese Rechte und Plichten

» » » azubister.net | Das Netzwerk fuer Azubis interessantes Informationsportal zum Thema Azubis

» » » AZUBI.NET bietet nützliche Infos und Tipps zu diesem Thema
 
Es wird noch besser, ich bin in dem Projekt angekommen und soll sechs Wochen auf dem Küchenboden mit einer Matratze schlafen. Ich weis langsam nicht mehr weiter. Ich habe die Rechtschutzversicherung erst abgeschlossen (3 Monate sperrfrist)

IHK ist bereits informiert. Ich werde aber nochmals um dringende Bearbeitung beten. Und alles Dokumentieren. Die Fahrt von drei Stunden darf ich mir laut meiner Firma nicht als Arbeitszeit aufschreiben.
 
Auf jeden Fall solltest du die Zustände dokumentieren und dir die Arbeitsanweisungen - falls möglich - schriftlich geben lassen. Alleine als Beweissicherung für spätere (mögliche) arbeitsrechtliche Verfahren.

Auch in anderen Branchen arbeitet man mittlerweile gerne mit 'Praktikanten' und nutzt diese schamlos aus. Nur scheinen die Menschen am unteren Ende der Arbeitswelt keine Lobby zu haben.

Was ich dir noch empfehlen kann, Mitglied der Gewerkschaft zu werden und hier um Beistand zu bitten. Und wenn gar nichts mehr geht: den Fall mal öffentlich machen!
 
firara schrieb:
der azubi hat von heute auf morgen 7-8 stunden (genau weiß ich es nicht) ruhezeit. villeicht kannst dich darauf beruhen.

Es sind 12 Stunden und das ist Gesetz er kann sich darauf berufen !
 
Was die Fahrtzeit betrifft: IMHO darf sich nicht angerechnet werden. Der Weg zur Arbeit ist keine Arbeitszeit. Nur Fahrten während der regulären Arbeitszeit werden an diese angerechnet. Allerdings sollte ein humaner Chef a) die Fahrtkosten erstatten und b) den Zeitverlust durch Freizeit zurückgeben, falls man größere Anfahrtswege am Wochenende unternimmt. Allerdings sehe ich in dem Betrieb von coolioo eher schwarz...

Was ich dir noch empfehlen kann, Mitglied der Gewerkschaft zu werden und hier um Beistand zu bitten. Und wenn gar nichts mehr geht: den Fall mal öffentlich machen!
Gar nicht mal so schlecht, die Idee. Stern TV, Spiegel TV, Akte, etc. könnte man mal anfragen. Die machen ja des öfteren solche Sachen publik...
 
... Der Weg zur Arbeit ist keine Arbeitszeit. ...

Ganz so einfach ist das hier nicht! Hier geht es ja darum, bei einem Kunden für eine befristete Zeit zu arbeiten und nicht in der eigentlichen Firma! Hier sind besondere (arbeits-)rechtliche Regelungen zu beachten. Es geht ja nicht um eine tägliche Anfahrt, sondern wohl um Wochenendheimfahrten.
 
Ich denke schon, das die Fahrtzeiten und das schlafen an Boden für sechs bis acht Wochen nicht gerade legal sind oder? Wer kann mir weiterhelfen?
 
@ coolioo:
Eine dedizierte Rechtsberatung ist hier nicht möglich, aber der Tipp mit der Gewerkschaft war schon durchdacht und es gibt auch noch Anwälte für Arbeitsrecht!

Bücher über Arbeitsrecht und Kommentare findest du in öffentlichen Büchereien in jeder größeren Stadt.
 
@ coolioo
Auch wenn Lehrjahre bestimmt keine Herrenjahre sind...
Die hier geschilderten Ausbildungsbedingungen verstoßen meines Erachtens klar gegen geltendes Arbeits- bzw. genauer Ausbildungsrecht.

Neben den vielen guten speziellen und allgemeineren Tipps wie z.B. der eigene Versicherungsschutz und das bereits erfolgte Informieren der IHK
- die hier aber anscheinend nur sehr schleppend tätig wird :rolleyes: -
solltest Du (und auch andere, die dies bzgl. Zweifel haben) m.M. andere teilweise fast untergegangene Tipps unbedingt befolgen.

Nebenbei solltest Du wirklich auch einen Eintritt in eine passende Gewerkschaft (verdi, vmtl. aber bei Dir die IG Metall) am besten unter gleichzeitiger Inanspruchnahme einer dortigen Rechtsberatung diese Deine Ausbildung betreffend erwägen
Die Leute dort könnten Dir sicherlich auch noch genauer sagen, was Du zu dokumentieren bzw. zu beachten hättest.

Wichtig wären meiner Meinung nach folgende Auflistungen bzw.
ausführliche Dokumentationen/Beweisführungen die bisherige, gesamte Ausbildung betreffend wie z.B.:
- Sammlung Deiner Arbeits- bzw. Ruhezeiten
- evtl. auch die Arbeitssituation (Arbeitszeit/Tätigkeit) als "Leiharbeiter" von dort beschäftigten Stammarbeitern bestätigen lassen
- Sammlung aller Deiner Fehlzeiten der Berufsschule, die durch Arbeitergeber bzw. auswärtige Aufträge bedingt sind.
- Sammlung aller Vergütungen (bzw. auch nicht vergüteten Auslagen Deinerseits, wie Fahrtkosten, Verpflegung etc.) die damit zusammenhängen (also Quittungen sammeln)
- Dokumentationen von Fahrzeiten sowie Entfernungen zum Heimatort.
- Fotos der Unterbringungsmöglichkeiten, wenn möglich, so ausführlich wie möglich
- Dies alles zusätzlich unterstützt durch ausführliche schriftliche Notizen, die Du bestenfalls noch regelmäßig von Kollegen gegenzeichnen lässt.
- Erteilte Aufträge, sofern Dir nicht schriftlich vorliegend, dokumentieren und auch am besten von Kollegen gegenzeichnen lassen ...
(Du kannst ja Ihnen gegenüber ja z.B. behaupten, dass Du dies u.a. als Nachweis für Fehlzeiten in der Berufsschule brauchst)

Ansonsten informier Dich doch auch evtl. hier mal weiter, vllt. findst Du ja noch so einiges dubioses, welches Dir bisher gar nicht aufgefallen ist ;)
w3.fi-ausbilden.de/infopool/rechtliche-grundlagen.html
hxxp://www.fi-ausbilden.de
 
Fachinformatiker ist kein Dipl.-Inform.

Aber rein rechtlich ist der AG verpflichtet bestimmte Kosten zu übernehmen!
Rede mal mit dem Betriebsrat!
 
Hallo, ich befinde mich zur Zeit in Ausbildung als Fachinformatiker in der Nähe von München.

Ich hätte ein paar Fragen zu Außendiensttätigkeiten in der Ausbildung:

Laut meinem Chef ist die Fahrtzeit fast drei Stunden nicht als Arbeitszeit aufzuführen. Heute sagte er zu mir, das ich für zwei Monate in ein Außwertiges Projekt soll.

Für die Verpflegung usw. soll ich mich natürlich selbst kümmern.

Wie sieht es da rechtlich aus?

Ich kann mir nicht vorstellen, das es richtig ist, das ich mit 450 Euro zwei Haushalte führen soll?

Bitte helft mir,



Hallo, Coolioo

als erstes dein chef ist ein :öm: basta.

lass dich nicht unterkriegen such hilfe wie schon erwähnt und
such möglichst nach etwas anderem, ist sicher schwer,
aber lass dich nicht einschüchtern.

wie sieht der stand der dinge zur zeit aus?

würde mich mal interessieren.

viel erfolg

gruss

:hy: :hy: :hy:
tschupi
 
Hallo Coolioo,

erst einmal mein Beileid, daß Du in diese schwierige Situation geraten bist! Da die Situation schon etrem ist, rate ich Dir dringend einmal mit einem Fachantwalt für Arbeitsrecht zu sprechen. Die Gewerkschaften vermitteln oftmals Kontakte zu Anwälten bzw. beschäftigen selber welche! Parallel ist der Kontakt zur IHK schon sinnvoll. Der Anwalt informiert Dich über Deine rechte und Pflichten, so daß Du Dich ggf. weigern kannst, unter diesen Umständen arbeiten zu müssen.

Übrigens keine Sorge! In 15 Jahren Berufstätigkeit hat sich immer wieder gezeigt, daß diejenigen, welche sich nicht wehren als erste abgeschossen werden. Wenn Du Dich nicht wehrst, wir die Sache erfahrungsgemäß immer schlimmer werden, weil Dein Chef merkt, daß er es "mit Dir machen kann".

Dich als Azubi drei Stunden zur Arbeiten fahren und Dich dann auf dem Boden schlafen zu lassen, ist das allerletzte und asozial.

Halt die Ohren steif!

Marty2
 
Hallo coolioo,
ist ja echt das Letzte, wie dein Chef mit dir umgeht.

Da kannst Du mal nachlesen,welche Pflichten Dein Arbeitgeber hat §9.
Welche Pflichten der Auszubildende §10. usw
Auszüge aus dem Berufsausbildungsgesetz.

http://www.konditoren.at/themen/bildung/berufsausbildungsgesetz/ausbildungsgesetz.htm

Du mußt Deine Einwände mit Paragraphen unterstreichen, da merken die, daß Du Dich kundig gemacht hast und reagieren ganz anders.

Viel Erfolg wünscht Buswusel :lego:
 
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