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), aber wenn ein Computerspiel oder eine CD beispielsweise nicht gratis veröffentlicht wurden, dann sei es "logisch erkennbar", dass das, was Du da auf deiner Platte hast unrechtmäßig erworben worden sein muss, sofern Du nicht den Gegenbeweiß antreten kannst (Kaufbeleg, Original, etc...).sofern Du nicht den Gegenbeweiß antreten kannst (Kaufbeleg, Original, etc...).
derBär schrieb:Ist es in Deutschland nicht immernoch so, dass der kläger dir beweisen musst das du schuldig bist und nicht du selbst das man unschuldig ist?
fritz_44 schrieb:also ich habs mir auch angeguckt und dort wurde gesagt , dass man eig nie bestraft werden kann , weil man keine beweise hat wer es gemacht hat , man weiß nur von welchem pc es gemacht wurde.
Hi,
Is atm ne schwierige Rechtslage, aber das laden selber is zur Zeit noch erlaubt!
Greez,
abassin
also ich habs mir auch angeguckt und dort wurde gesagt , dass man eig nie bestraft werden kann , weil man keine beweise hat wer es gemacht hat , man weiß nur von welchem pc es gemacht wurde.
... ist ne schwierige angelegenheit.
Die löschen auf RS das Zeug, was ungeschützt und heiß begehrt ist. IP Logging und Bust Fantastereien braucht man nicht zu haben. Das ist sehr unlukrativ für die MI, da geht man lieber in p2p und rafft dort die unabsichtlichen uploader. Rechlich gesehen könnte man Leute für einen Download aber abmahnen, nur der Profit ist bei den Uploadern 100x höher, weil der Schaden und der daraus resultierende Streitwert höher angesiedelt werden kann. Download von Urheberrechtlich geschützten Material, ist so als wolltest du dir 100 kostenlose AOL CDs im Laden klauen. Es ist einfach nicht lukrativ sowas zu verfolgen...