Überstunden Gestrichen geschlossen 

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Rick258

Registered +
Registriert
Okt. 2007
Beiträge
12
Hi
letztes jahr war ich ca 3monate auf montage(nicht durchgehend, hatte zwischendurch auch urlaub + schule).
da haben sich einiges an überstd. angesammelt da wir zeitdruck hatten weil chef & meister schlecht geplant haben.
jetzt habe ich meinen chef gefragt wieviele überstd. ich habe und er meinte ich habe noch ca X std., da habe ich mich gewundert warum es so wenig sind und habe nochmal nachgefragt und er meinte die ganzen überstd. von der montage wurden gestrichen weil die firma minus gemacht hat.
jetzt meine frage: darf er einfach die überstd. streichen? ich und meine kollegen waren ja da und haben oft 12std am tag gearbeitet(normal 8,5).

ach ja, ich bin zurzeit in der ausbildung

mfg
Rick
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Seine Begründung alleine reicht für eine legitimeStreichung noch lange nicht aus. Sein unternehmerisches Risiko kann er nicht ohne Weiteres auf Dich abwälzen. Allerdings kann im Vertrag stehen, daß binnen eines Zeitraums ein Ausgleich für Über- oder Unterstunden geschaffen werden muß, da sie ansonsten verfallen.
 
Überstunden dürfen nicht gestrichen werden und schon gar nicht wenn du in Ausbildung bist . Denn dann darfst du , falls im Ausbildungsvertrag nicht anders geregelt , nur dann Überstunden machen wenn es der Ausbildung diehnt , auch wenn viel zu tun ist !

Wenn du die Überstd nachweisen kannst , dann muss er sie vergüten !

Überstunden sind für volljährige Auszubildende in manchen Fällen möglich. Aber es gibt Grenzen und Regelungen, über die Sie unbedingt Bescheid wissen müssen. In jedem Fall gilt: Die Überstunden müssen dem Ausbildungszweck dienen.
Folglich können Sie Ihren volljährigen Auszubildenden nicht für etwas einsetzen, das nichts mit seiner Berufsausbildung zu tun hat - auch wenn es sich um dringende Arbeiten handelt. Die zweite Grundvoraussetzung ist, dass die Möglichkeit von Überstunden entweder im Ausbildungsvertrag eingeräumt sein muss, oder dass es Betriebsvereinbarungen oder einen Tarifvertrag gibt, die Überstunden für Azubis zulassen.


Überstunden bei Azubis nur in Ausnahmefällen
Überstunden in der Ausbildung sollten nur in Ausnahmefällen vorkommen. Sollte es dennoch notwendig werden, dass Ihr Azubi Überstunden macht, dann müssen Sie bei volljährigen Auszubildenden beachten, dass der Auszubildende nicht mehr als 48 Stunden in der Woche beschäftigt werden darf (sechs Tage pro Woche maximal acht Stunden). In absoluten (und seltenen) Ausnahmefällen können bis zu zehn Stunden pro Tag möglich sein, dies ergibt die absolute Ausnahme einer 60-Stunden-Woche.

So werden Überstunden bei Azubis vergütet
Nach § 17 Abs. Berufsbildungsgesetz müssen Überstunden besonders vergütet werden. Leider ist rechtlich nicht geklärt, ob das bedeutet, dass tatsächlich ein Zuschlag fällig wird. Klar ist allerdings, dass als Vergütung nicht nur finanzielle Leistungen, sondern auch ein Freizeitausgleich möglich ist. Wenn Sie rechtlich sicher sein wollen, gewähren Sie Ihrem Auszubildenden einen Überstundenzuschlag, ganz gleich, ob bei Vergütung oder Freizeitausgleich. Dann wird er sicher auch wieder problemlos zu Überstunden bereit sein.

Quelle : VNR.de

mfg
tekkno
 
Danke für eure flotten Antworten.
Ich werde auch mal in der Innung anrufen und gucken was die dazu sagen.

mfg
Rick
 
schau mal in dein ausbildungsvertrag bzw in den tarifvertrag wenn es einen gibt !
 
Hallo twinky

Das Arbeitszeitgesetz sagt: § 3:... Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


Zu Vergütung von Überstunden
1. In Tarifverträgen, aber auch in Einzelverträgen, ist oftmals geregelt, dass die geleisteten Überstunden durch Freizeit auszugleichen sind. Eine Vergütung in Geld findet dann nicht statt.
2. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, kann sich ein Anspruch auf Vergütung der Überstunden nur aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenvergütung gibt es seit 1994 nicht mehr. Fragen Sie ihren Betriebsrat oder die Gewerkschaft, inwieweit entsprechende Regelungen bestehen.
3. Voraussetzung für eine Vergütung ist weiterhin, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, jedenfalls aber bewusst geduldet wurden. Macht der Arbeitnehmer von sich aus Überstunden, kann er keine Vergütung verlangen.
4. Ist eine Überstundenvergütung vereinbart, berechnet sich die Vergütung auf der Grundlage der üblichen Arbeitszeit und des jeweiligen Arbeitentgelts.
5. Ein Zuschlag auf das gewöhnliche Entgelt kann nur verlangt werden, wenn er in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag vereinbart ist. Üblich ist, für Überstunden an Werktagen ein Zuschlag von 25 %, für Überstunden an Sonn- und Feiertagen einer von 50 %.
Entsprechendes gilt für einen Freizeitausgleich.
6. Da ein gesetzlicher Anspruch auf eine Überstundenvergütung nicht mehr besteht, ist es möglich, im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Dies gilt jedoch nur für nicht tarifgebundene Arbeitsverhältnisse.

Ich hoffe es hilft Dir weiter.

Gruß Pele
 
im vertrag steht:
§ 5 Vergütung und sonstige Leistungen
1. Höhe und Fälligkeit
Der Ausbildende zahlt dem Lehrling/Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Soweit Vergütungen tariflich geregelt sind, gelten
mindestens diese Sätze (vereinbarte Höhe siehe E Seite 1).
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung wird besonders vergütet oder durch entsprechende
Freizeit ausgeglichen.
Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt. Das auf die Urlaubszeit entfallende Entgelt (Urlaubsentgelt)
wird vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt.

Die Beiträge für die Sozialversicherung tragen die Vertragschließenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

und das heißt jetzt er muss mir das irgendwie anrechnen oder wie?
hier nochmal der komplette vertrag:
Klick mich
(unterschiede hab ich keine gesehen)

mfg
Rick
 
Hallo twinky
[...]
Ich hoffe es hilft Dir weiter.

Inwiefern es mir weiterhelfen soll, ist mir schleierhaft. Und wenn Du schon zitierst, dann bitte mit Quellenangabe ;)
Was die Überstundenvergütung angeht: § 612 BGB Vergütung
Näheres wird dann natürlich im Arbeitsvertrag vereinbart.
Ansonsten kann ich nur erahnen, was Du mir eigentlich sagen wolltest, wenn Du irgendeinen Text kommentarlos kopierst.
 
Tja , mehr schwarz auf weiss geht nicht mehr ;) . Er muss dir die Überstunden Vergüten !

mfg
tekkno
 
Gut,
danke für eure Hilfe

mfg und eine schönen Abend noch
Rick
 
Sorry twinky

Mit dem Nick war einfach nur ein versehen!!! Ahne mal nicht zu viel, denn Dir wollte ich nix sagen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten