- Registriert
- Jan. 2004
- Beiträge
- 379
Hallo zusammen!
Ich habe da mal eine Frage an euch, vor allem an die Rechtsexperten, die sich hier im Forum tummeln!
Ich fang mal ganz von vorne an:
Hannes fährt am 10.09.2010 mit seinem Auto durch eine Straße, welche (nach Beschildung) 30 Km/h zulässt.
Er wird - wie könnte es auch anders sein - mit bummelig 40 Km/h geblitzt.
Da jedoch der PKW auf seinen Vater gemeldet ist,
erhält dieser nach einem knappen Monat den wohl allen bekannten Brief der Stadt
mit üblicherweise schlechtem Foto und lächerlichen 7 Km/h (nach Toleranz) zuviel auf dem Tacho.
Kostenpunkt 15€
Wird standesgemäß ja erstmal liegen gelassen.
Die Tage vergehen, weder Hannes noch sein Vater gehen auf die Anhörung ein.
Nach guten 2Monaten wird Hannes dann angeschrieben. Gleicher Brief, selber Inhalt.
Lediglich der Addresskopf wurde geändert.
(Da war wohl wer beim Einwohnermeldeamt tätig oder so
)
Doch auch Hannes gibt natürlich kein Laut von sich.
Er fühlt sich erst angesprochen, wenn was aufwendigeres ins Haus flattert.
Ein Bußgeldbescheid in etwa.
Am 12.01.2011 hat Hannes (ungleich Kfz-Halter, da Vater dieser Rolle entspricht) also einen Bußgeldbescheid für die Tat am 10.09.2010 erhalten.
Wie schön der gelbe Briefumschlag mit der Unterschrift des Zustellers ist.
Gut lange Rede, kurzer Sinn. Die Geschichte endet natürlich so, dass knapp 40€ fällig sind. Behördengänge hin oder her, Verjährung hier und da.
Fragen:
Knappe 4 Monate ist es nun her (seit der TAT
) - existiert die sogenannte Verjährung und ist sie in dem Fall rechtens?
Wie hat sich Hannes zu verhalten?
Ist es der richtige Weg:
Stadt anschreiben, Widerspruch einlegen, da Anhörungsbescheid nicht erhalten und Hannes nun ja auch nicht gefahren sei.
Danke schonmal!
grüße
Ich habe da mal eine Frage an euch, vor allem an die Rechtsexperten, die sich hier im Forum tummeln!
Ich fang mal ganz von vorne an:
Hannes fährt am 10.09.2010 mit seinem Auto durch eine Straße, welche (nach Beschildung) 30 Km/h zulässt.
Er wird - wie könnte es auch anders sein - mit bummelig 40 Km/h geblitzt.
Da jedoch der PKW auf seinen Vater gemeldet ist,
erhält dieser nach einem knappen Monat den wohl allen bekannten Brief der Stadt
mit üblicherweise schlechtem Foto und lächerlichen 7 Km/h (nach Toleranz) zuviel auf dem Tacho.
Kostenpunkt 15€
Wird standesgemäß ja erstmal liegen gelassen.
Die Tage vergehen, weder Hannes noch sein Vater gehen auf die Anhörung ein.
Nach guten 2Monaten wird Hannes dann angeschrieben. Gleicher Brief, selber Inhalt.
Lediglich der Addresskopf wurde geändert.
(Da war wohl wer beim Einwohnermeldeamt tätig oder so
)Doch auch Hannes gibt natürlich kein Laut von sich.
Er fühlt sich erst angesprochen, wenn was aufwendigeres ins Haus flattert.
Ein Bußgeldbescheid in etwa.
Am 12.01.2011 hat Hannes (ungleich Kfz-Halter, da Vater dieser Rolle entspricht) also einen Bußgeldbescheid für die Tat am 10.09.2010 erhalten.
Wie schön der gelbe Briefumschlag mit der Unterschrift des Zustellers ist.
Gut lange Rede, kurzer Sinn. Die Geschichte endet natürlich so, dass knapp 40€ fällig sind. Behördengänge hin oder her, Verjährung hier und da.
Fragen:
Knappe 4 Monate ist es nun her (seit der TAT
Wie hat sich Hannes zu verhalten?
Ist es der richtige Weg:
Stadt anschreiben, Widerspruch einlegen, da Anhörungsbescheid nicht erhalten und Hannes nun ja auch nicht gefahren sei.
Danke schonmal!
grüße

