Versandverzug

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baum42

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hio, hab mal ne frage.
Und zwar hab ich mir letzten mittwoch bei nem Versandhaus was bestellt, versandzeit 3-4 Tage. Da nichts kam, hab ich eine Email geschrieben und die Antwort war, das die Probleme mit dem Großhändler haben und sich das was verzögert.
Meine Frage ist jetzt, in den AGB steht

5. Lieferfrist

Es gelten die vereinbarten Liefertermine. Falls wir in Verzug geraten, muß der Besteller eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen setzen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

beziehn die sich ab dem Datum ab dem die Versandzeit überschritten wurd, oder ich die Nachricht an die schicke, und was kann ich machen wenn dann immer noch nichts kommt?

was mir noch dazu einfällt, ist es normal das eine Deutsche Versandfirma ihr Konto in Spanien hat?

Gruß, Baum
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

Es gelten die vereinbarten Liefertermine

in deinem Fall bedeutet das, das der Liefertermin 3-4 Tage sind. Danach gibt es also noch eine Frist von 14 Tagen.

Aber es ist schon nicht so gewöhnlich das eine Deutsche Firma eine Bank in Spanien hat.

Hast Du im Vorfeld die Firma ausgegoogelt und Infos über die Firma eingeholt?

Mit freundlichem Gruß

Jeremie105
 
wenn du sagst,die haben 3-4 Tage Versandzeit würde ich bis zum 4ten Tag warten und von da an dann eine 14Tägige NACHFRIST setzen.

Ich frage mich nur,was passiert nach den 14Tagen ???

Da mit dem Konto finde ich persönlich nicht normal,
es sei denn,da haben die irgend nen Steuervorteil oder sowas in der Art.

Wenn du dir zu unsicher bist,sag,dass Sie dir dein Geld zurück überweisen sollen,
zurück kannst du es meiner Meinung nach nicht,da du es "überwiesen" hast.

:: EDIT ::

Jeremie105 war schneller :D
 
Mach chillig.

Warte ne Woche ... wenn dann nix passiert, kannst du eine Nachfrist setzen. 14 Tage sind in der Regel angemessen.

Im Anschluss an die dann verstrichene Frist gerät der Verkäufer in Verzug.

Grds. ist es möglich, Schadensersatzansprüche, die sich auf den Verzug beziehen, auszuschließen.

Ob dies dann via AGB im Einzelfall eine Inhaltskontrolle nach den §§ 307ff. BGB standhält ... müsste man prüfen.

Die Geschichte mit der Bank ist insoweit nicht weiter tragisch, als dass die Firma ihren Hauptsitz in Deutschland hat. Insoweit könnte man -sofern erforderlich- auch das Firmenvermögen vollstrecken. Ggf. auch in das Konto ... aber hierzu müssten die Voraussetzungen für eine landesübergreifende Vollstreckung vorliegen. Internationales Privatrecht ist mein Ding aber nicht ... deshalb kann ich dazu nix sagen.

Wenn nach den 14 Tagen der Verzug eingetreten ist, kannst vom Vertrag nach Maßgabe der §§ 323ff. BGB zurücktreten. Erforderlich ist hierfür (dann nur noch) nur eine Rücktrittserklärung.

Also ... gegenwärtig erst mal abwarten.
 
gut, danke für die klasse erklärung @ alle!
ich mach dann mal zu :)
 
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