Verschuldung dank Zivildienst Frage 

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J

Juan20

Hallo,

Ok ich gib es zu vielleicht ist die Überschrift ein wenig übertrieben.

Also es geht um folgendes.
Ich mache momentan noch meine Ausbildung, werde aber nächstes Jahr meinen Zivildienst beginnen.
Ich werde direkt nach meiner Ausbildung in eine andere Stadt ziehen wo ich mir dann natürlich auch meinen Zivildienst absolvieren werde.

Dort werde ich in eine WG (so wie es momentan gelant ist). Jetzt werde ich bin Verdienst was ich beim Zivildienst verdienen werde nicht wirklich weit kommen.

Einerseit habe ich mich jetzt erkündigt was Wohngeld anbelängt, das ist für mich nicht wirklich schlussig auf der einen seite steht das man Wohngeld bekommt wenn man 6 Monate vor Beginn Miete bezahlt hat. Auf der anderen seite steht auf der offizellen zivildienst homepage das man ein anrecht auf Wohngeld hat.
Also habe ich bei Zivildienst einfach mal angerufen dort würde mir gesagt das man das nicht allgemein sagen kann sondern von Fall zu Fall sehen muss.

Mhh damit war für mich nun wirklich noch nichts gesagt und ich brauche ja jetzt wirklich irgendwann mal eine klare Aussage.

Hinzu kommt das man sich nur ein Nebenjob suchen bzw. nebenbei verdienen darf wenn die Dienststelle zustimmt.

Nun fass ich das mal zusammen, ich wohne in einer neuen Stadt bekommen mein Sold + Zuschusse sagen wir mal 450-500 €. Zahle 300 € an Miete da ist aber noch nichts an sonstigen Kosten mit drin.
Desweiteren kriege wird von der Dienststelle keine unterkunft gewährt so das ich auf die WG/Wohunung angewiesen bin.
Bekomme kein Wohngeld und darf mir auch nichts dazu verdienen weil die Dienststelle das nicht erlaubt!

Ist das nun wirklich möglich oder bekomme ich dann was? weil in diesem Fall kann man das keineswegs finanzieren.


Hatte dann auch mal ne Frage was den Beginn des Zivilidienstes anbelangt. Ich bin bis zum 31.07 nächstes Jahr freigestellt.
1. Muss ich mich auf ein Datum bewerben
2. Wer bestimmt den Beginn des Zivildienstes, weil es war ziemlich doof wenn ich dann auf einmal erst 01.11 anfange und bis dahin arbeitlos bin.

Hoffe ich habe euch jetzt nicht zu viel zugetextet und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
 
Welche Wohnverhältnisse hast du jetzt? Bei den Eltern oder eigene Wohnung?
Wie alt bist du denn?
Weshalb willst du nach der Ausbildung in eine andere Stadt umziehen?
 
Faehnrich schrieb:
Welche Wohnverhältnisse hast du jetzt? Bei den Eltern oder eigene Wohnung?
Wie alt bist du denn?
Weshalb willst du nach der Ausbildung in eine andere Stadt umziehen?

Ja noch bei meinen Eltern.
20
Das hat verschiedene private Gründe, die ich nicht wirklich jedem auf die Nase binden will. Aber was hat das mit dem wohngeld zu tun?
 
hi
also ich habe mich nicht auf ein bestimmtes datum beworben und ich habe mit der dienststelle ausgemacht, zu wann ich dort anfange. dann haben die die formulare ausgefüllt und das datum eingegeben, das wir vereinbart hatten.

ich hoffe, dass das deine fragen beantwortet.

wegen des wohngeldes habe ich leider keinen plan...

gruß loony
 
Also fangen wir mal vorne an.
Ich hab heute eine Art Einweisung bekommen und da kam auch das Thema Wohnen und Miete auf (heute war mein 1. Zivi-Tag^^). Uns wurde ebenfalls gesagt, dass man 6 Monate vorher schon Miete bezahlt haben muss, damit man überhaupt ein Recht auf Zuschüsse hat. Wieviel das dann ist kann ich leider nicht sagen. An deiner Stelle solltest du dich mal telefonisch beim Bundesamt für Zivildienst wenden und nochmal genau nachfragen oder an den Zivildienstbetreuer in deiner Region. (google nach "Berater für Kriegsdienstverweigerer")

Nebenjob an sich ist möglich, sofern dieser nicht den Zivildienst behindert.

Du musst dich nicht auf ein bestimmtes Datum bewerben. Allerdings ist bewerben auch das falsche Wort...ich denke vorstellen triffts eher, denn zumeist wollen die keine wirkliche Bewerbung sehen. Da die Zivistellen eigentlich das ganze Jahr über Leute suchen, wirst du auch sofort nach der Rückstellung genommen. Du kannst allerdings in Absprache mit der Zivistelle auch früher schon anfangen. Ob später auch geht weiß ich nicht...aber ich denke nichts ist unmöglich.^^

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
 
Hallo,

Also das USG scheint doch rcht felexibel zu sein:

Mietbeihilfe:
Wehrpflichtige/Zivildienstleistende, die alleinstehend und Mieter von Wohnraum sind, erhalten Mietbeihilfe, wenn sie bereits sechs Monate vor dem Wehr-/Zivildienst diese Voraussetzungen erfüllen, den Wohnraum dringend benötigen oder das Mietverhältnis zumindest vor dem Wehr-/Zivildienst begonnen hat (§ 7a USG). Keine Mietbeihilfe erhalten Wehrpflichtige/Zivildienstleistende, die im Eigentum der Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 stehenden Wohnraum nutzen und über kein eigenes Einkommen im Sinne von § 10 verfügen.

Also solltest du die entsprechende Hilfe bekommen.

Einfach mal das Gesetz durchstöbern: USG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Aber wie schon oben gesagt, ist dies auch immer eine Einzelfallentscheidung.

MfG Alman
 
oder einfach bei der zuständigen stelle in deiner stadt, im zweifel das bürgerbüro wenden, bzw. direkt einen antrag stellen. dann wirst du u.a. herausfinden, ob du den wohnraum "dringend benötigst" im sinne des USG. allerdings wirst du bei der antragstellung wohl schon ein wg-zimmer haben müssen, da du im antrag bereits konkrete m² zahlen und kosten angeben musst.
 
Hi,

ich stand vor ähnlichen Fragen zum Zeitpunkt als mein Zivildienst begonnen hat..


1. Wohngeld - Du hast das recht als Zivildienstleistender Wohngeld zu beantragen, zu welchem Zeitpunkt ist relativ egal (Wohngeld wird im vollen umfang nachgezahlt falls zu spät etc.) Da es eine Wg ist, wirst du warscheinlich anteilhaft an die Gesamtmiete geld beziehen könn, und sofern du nachweisen kannst, dass du die Wohnung für die Stelle benötigst.. steht dir da gar nix im Wege. Diese 6 Monats klausel gilt nich immer.

2. Soweit ich weiss, kann dir deine Zivildienststelle nicht verbieten dass du dir ein Nebenjob suchst, sofern du geringfügig (bis 400euro) beschäftigt bist, musst du diesen nicht einmal bei deiner Zivildienststelle melden. Da würd ich mir also gar keine Platte machen und einfach was suchen!

3. Wie du warscheinlcih schon ermittelt hast, steigt dein geld bzw sold je nach Arbeitszeit vor ort. Du solltest dich zb auch erkundigen ob dein Arbeitgeber dir Essensgeld zahlt, sofern du nicht vor ort isst. Ichpersönlich würde mir mein geld lieber auszahlen lassen, das sind pro Tag: 2,10frühstück + 2,70 Mittag + 2,30 Abendbrot - Also am Tag 7,10euro/~200euroim Monat die du am ende des monats ausgezahlt bekommst...

4. Sofern du dir schon eine Zivildienststelle gesucht hast, werden die dich fragen zu wann du dort anfangen willst, ich würde nur rechteitig losgehen, da die begehrten plätze recht shcnell vergeben sind. Es gibt grundsätzlich kein Datum an dem Zivldienst zu beginnen hat, dass kannst du allesmit deiner Stelle abmachen.. und die stellen anträge und du hast so gut wie kein stress




So, ich hoffe ich konnte dir helfen.. grüzkis
 
Hi,

ich stand vor ähnlichen Fragen zum Zeitpunkt als mein Zivildienst begonnen hat..


1. Wohngeld - Du hast das recht als Zivildienstleistender Wohngeld zu beantragen, zu welchem Zeitpunkt ist relativ egal (Wohngeld wird im vollen umfang nachgezahlt falls zu spät etc.) Da es eine Wg ist, wirst du warscheinlich anteilhaft an die Gesamtmiete geld beziehen könn, und sofern du nachweisen kannst, dass du die Wohnung für die Stelle benötigst.. steht dir da gar nix im Wege. Diese 6 Monats klausel gilt nich immer.

2. Soweit ich weiss, kann dir deine Zivildienststelle nicht verbieten dass du dir ein Nebenjob suchst, sofern du geringfügig (bis 400euro) beschäftigt bist, musst du diesen nicht einmal bei deiner Zivildienststelle melden. Da würd ich mir also gar keine Platte machen und einfach was suchen!

3. Wie du warscheinlcih schon ermittelt hast, steigt dein geld bzw sold je nach Arbeitszeit vor ort. Du solltest dich zb auch erkundigen ob dein Arbeitgeber dir Essensgeld zahlt, sofern du nicht vor ort isst. Ichpersönlich würde mir mein geld lieber auszahlen lassen, das sind pro Tag: 2,10frühstück + 2,70 Mittag + 2,30 Abendbrot - Also am Tag 7,10euro/~200euroim Monat die du am ende des monats ausgezahlt bekommst...

4. Sofern du dir schon eine Zivildienststelle gesucht hast, werden die dich fragen zu wann du dort anfangen willst, ich würde nur rechteitig losgehen, da die begehrten plätze recht shcnell vergeben sind. Es gibt grundsätzlich kein Datum an dem Zivldienst zu beginnen hat, dass kannst du allesmit deiner Stelle abmachen.. und die stellen anträge und du hast so gut wie kein stress




So, ich hoffe ich konnte dir helfen.. grüzkis

Ja du hast mir sehr geholfen, danke dir.
Vorallem das mit dem Wohngeld und dem Nebenjob hat mich sehr beruhigt!
Habe letztens mit einem Freund drüber geredet und der meinte auch irgendwas müssen sie dir zahlen bzw. erlauben weil irgendwo von muss man ja leben!
Wie sieht das eigentlich aus wenn die Zivildienststelle zwar eine unterkunft anbietet ich sie aber aufgrund der wg nicht annehme? Wird mir dann das wohngeld gestrichen?
 
So genau weiss ich das leider auch nicht. Bin eigentlich der Meinung dass du in diesem Fall aber eben nur die Möglichkeit hast, sie aber nicht benutzen musst.. das heißt wohngeld sollte dir trotzdem zustehen..

Jedoch binich mir da nicht genau sicher, würde da nochmal mit der Zivildienststelle oder eben was noch besser wäre mit dem Amt für Soziale Dienste, was in diesem fall halt für das wohngeld zuständig ist telefonieren..


Aber schonma top dass dich vorher informierst.. ich habs talent das immer 2tage vorher alles erfahren zu wollen :D


// Edit

Hab gerade noch was interessantes gefunden.

Höhe der Mietbeihilfe: Haben Sie mindestens sechs Monate vor Ihrem Dienstbeginn eine Wohnung angemietet und erfüllen Sie die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen, kann Ihnen eine Mietbeihilfe bis zu 298,50 Euro gewährt werden. Wurde die Wohnung weniger als sechs Monate vor Dienstbeginn, in jedem Fall aber vor Dienstbeginn angemietet, verringert sich die Mietbeihilfe auf 70 v.H.. Dies bedeutet, dass Ihnen dann eine Mietbeihilfe bis zu 209,00 Euro gewährt werden kann. Als Dienstbeginn gilt der in Ihrem Einberufungsbescheid festgelegte Diensteintrittstermin.
Eine höhere Mietbehilfe ist möglich, wenn Sie vor Ihrem Dienstbeginn ein entsprechend hohes durchschnittliches Nettoeinkommen hatten.
Benötigen Sie dringend Wohnraum, gibt es Sonderregelungen.
 
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kaschi schrieb:
So genau weiss ich das leider auch nicht. Bin eigentlich der Meinung dass du in diesem Fall aber eben nur die Möglichkeit hast, sie aber nicht benutzen musst.. das heißt wohngeld sollte dir trotzdem zustehen..

Jedoch binich mir da nicht genau sicher, würde da nochmal mit der Zivildienststelle oder eben was noch besser wäre mit dem Amt für Soziale Dienste, was in diesem fall halt für das wohngeld zuständig ist telefonieren..


Aber schonma top dass dich vorher informierst.. ich habs talent das immer 2tage vorher alles erfahren zu wollen :D


// Edit

Hab gerade noch was interessantes gefunden.

Okay, hast mir auf jeden fall schon richtig geholfen.
LOl ja das ist natürlich nicht so gut.
Ich mache das lieber jetzt in den kommenden Monaten kommt wieso noch viel auf mich zu da muss ich mich nicht auch noch damit beschäftigen!
 
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