hi,
nur mal ein kurze erklärung der begriffe:
es gibt in deutschland mehrere befugnisarten, waffen zu erwerben, diese zu besitzen und zu führen (waffenrechtliche begrifflichkeiten). waffen erwerben bedeutet unabhängig von der zivilrechtlichen eigentumsstellung den tatsächlichen besitz darüber zu erlangen. besitzen bedeutet, die tatsächliche gewalt über waffen auszuüben. führen bedeutet, waffen bei sich einsatzfähig zu tragen.
neben gewerberechtlichen sondererlaubnissen (z.B. für waffenhersteller, -händler, büchsenmacher) gibt es waffenbesitzkarten, jagdscheine und waffenscheine (ich hoffe, ich hab nix vergessen).
waffenbesitzkarten gibt es in unterschiedlichen ausführungen für sportschützen, sammler und jäger. sportschützen benötigen einen voreintrag durch die untere waffenbehörde zum erwerb einer bestimmten waffe. sammler haben die berechtigung, alle zu ihrem genehmigten sammlergebiet gehörenden waffen zu erwerben. jäger brauchen nur für kurzwaffen (revolver, pistolen) einen voreintrag. eine waffenbesitzkarte berechtigt nicht zum führen von schusswaffen. der berechtigte transport hat in einem verschlossenen behältnis und getrennt von der munition zu erfolgen.
der jagdschein berechtigt zum erwerb von langwaffen (diese sind hinterher in die waffenbesitzkarte einzutragen) und zum führen dieser und der kurzwaffen (s.o.) zum zwecke der berechtigten jagdausübung. es gibt noch diffrenzierungen beim führen, die ich mir hier spare.
der waffenschein berechtigt zum jederzeitigen oder auch eingeschränkten führen von genehmigten schusswaffen, sofern dies nicht gegen andere vorrangige gesetzliche bestimmungen verstößt (z.b. versammlungsrecht). er wird nur unter sehr restriktiven bedingungen, z.b. an gefährdete personen vergeben.
der neue sog. kleine waffenschein berechtigt zum führen von schreckschusswaffen im rahmen der gesetzlichen voraussetzungen.
evil5000