War Driven legal oder illegal? Frage 

  • Ersteller Ersteller cride03
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Ja wenn er sagt dass er es darf dann darf er. Aber frag einmal Betreiber von unverschlüsselten WLANs ob du darfst.... vl gibt es welche die Ja sagen aber zu 90% sagen sie Nein! Und die Hotspots in den Städten haben irgendwo erwähnt, dass es zur öffentlichen Benutzung da ist. Also wenn man ein Schild aufhängt. Mein WLAN "ESSID: kommtrein" ist für freie Benutzung da, kann keiner was sagen, aber wenn man es wieder mit einem Grundstück vergleicht, dann Kann der Besitzer wenn er einen sieht, denselben von seinem Grundstück treiben und wegen Hausfriedensbruch oder unerlaubtes betreten von einem "fremdem" Grundstück! Also ist das alles eine heikle Situation...... Von rechtlicher Seite her wird wahrscheinlich verlangt, dass man nachfragt ob man das WLAN Benutzen darf. Wenn der Besitzer dann vor Gericht sagt, dass man es nicht verwenden durfte... zählt sein Wort wahrscheinlich mehr. Ach ja. noch was. Wenn du wo hinfährst und quer durch ein Grundstück fahren musst, fragst du vorher?

cya
 
Der Satz eines vorsitzenden Richters in der Verhandlung in der Du dich wiederfinden wirst wird lauten:

Straftatbestand ! Da ist nichts dran schön zu reden. Unwissenheit schützt in Deutschland vor Strafe nicht. Bedenke das in Deinem eigenen Interesse. Du hast sogar dem anderen Netzbetreiber eine Hinweispflicht. Tust Du das nicht und es kann Dir nachgewiesen werden so spricht man von Obliegenheitsverletzung. Glaube mir, mein Terminkalender wird immer voller mit derart nicht uninterssanten Rechtsproblemen.
Wenn dem anderen Netzbetreiber ein Schaden entsteht obwohl Du nichts damit zu tun hast, er aber nachweisen kann dass Du in seinem Netz warst, möchte ich in Deiner Haut nicht stecken. Viele unterschätzen die mittlerweile harte Gangart der Gerichte in Punkto Computer Kriminalität.

Jetzt wird jeder sagen was macht ein Juri auf diesem Board ? Nun das was jeder macht, aber nur soviel wie ich selbst für mich verantworten kann.

Oder anders ausgedrückt, da steht ein Auto auf der Straße und der Schlüssel steckt. Deswegen ist nicht davon auszugehen das jeder damit fahren darf, Oder ?

Grüße LKV1967
 
wenn ich nur durch seine einfahrt muss frag ich nicht und fakt ist das offene wlans immer und überall benutzt werden dürfen....
kann euch da auch noch artikel aus mehreren zeitschriften und von heise-online geben....
und was auch toll ist es ist nicht immer automatisch hausfriedensbruch und du darfst auch nicht einfach so jeden von deinem grundstück werfen ;)
das deutsche gesetzbuch ist irgendwie aus gummi (zumindest kann man die paragraphen so weit ziehen)
ich weiß noch als ich noch kleiner war .....
da hat hier bei uns ne frau im besoffenem kopf (1,schlagmichtot promille) auf nem waldweg auf dem man nicht fahren darf nen politiker, seine frau und einen enen bekannten des politikers umgefahren bilanz politiker tot, enger freund tot, frau queerschnittsgelähmt.
Die Frau bekam im folgendem Gerichtsverfahren 1jahr und 8 Monate freiheitsstrafe auf bewährung und 6 monate fahrverbot, heute fährt sie wieder munter im besoffenem kopf über waldwege.....

------------------ EDIT -------------------

Ich meine man kann sich ja mal vertuen aber dass hier ständig leute etwas schreiben obwohl sie sich nicht 100% sicher sind. das entwickel sih wider z soner "schaltet euer WEP ab dann ist der Empfang besser" geschichte (rgendjemand wollte da mal mit mir telefonieren und ich hab gewaret, und gewartet und gewartet ;) ) der threadsteller wollte wahrscheinlich eine korrekte antwort und nicht 10 verschiedene die ihn noch mehr verunsichern, solche fragen sind dazu da dem fragensteller zu helfen und nicht die eigenen posts hoch zu treiben.....

Ich wäre echt dafür das die Bereiche Netzwerk, Linux und Wardriving genauso behandelt werden wie z.B. die Witze/rätsel rubrik. Einfach nicht zählen und ihr könntet sehen wie die quantität auf sagen wir mal 20% sinkt wohingegen die qualität um mindestens 500% steigen würde....

aber dass ist nur meine meinung....

-------------- EDIT2 ---------------

sorry für die rechtschreibfehler aber mit einem puls von 200 trift man die tasten einfach nemmer....
 
@n0n4m3

das ist mehr als dekadent.........

Es ist ein Unterschied ob es ein öffentliches oder ein offenes Netzwerk ist.

Ich kann ja gut verstehen das man das als junger Mensch locker und gelassen sieht, doch wenn der erste Hammerschlag kommt ist das Geschrei groß !

Sei Dir also sicher, es ist ein Straftatbestand !

Da gibt es nichts zu verschönen. Im übrigen finde ich den originellen Einfall mit der Toilette echt ein mega lacher.... Aber auch dafür muß in aller Regel bezahlt werden.

LKV1967
 
@LKV1976:

es ist nicht illegal über nicht geschützte wlan ins internet zu gehen!!

ich werde mich jetzt genauer erkundigen und euch das sagen!

MfG
bald_patr
 
also ich würde hier in diesem fall mal dem juristen glauben schenken. wer wälzt denn täglich gesetzbücher, ihr oder er?
und wirkliche argumente hat hier noch niemand gebracht.
 
naja ich hatte schon öfters mit dem lieben onkel richter zu tun wie mir lieb ist und gehe ganz und garnicht sorglos mit solch heikelen themen um trotzdem ist es jederzeit erlaubt ein offenes wlan zu nutzen ich werde euch in spätestens 2 Stunden auch quellenangaben und urteile offenlegen die meinen standpunkt eindeutig beweisen werden, falls du wirklich jurist bist (was ich sehr bezweifele) hast du dich wohl den falschen beruf gewählt, ich kenne bis dato keinen juristen (ausser dir) der falsche angaben in einem öffentlichem forum macht, immerhin kann das jeder lesen und ein dummuser könne sich einfach auf deine posts berufne und sagen der hat das aber auch so gesagt und der ist jurist da hab ich dem geglaub und du weißt ja auch was das im schlimmsten falle dann für deine berufliche laufbahn heißen würde oder?

-------- EDIT ---------

Bitzidee: für 3 solcher inhaltlich falschen oder total sinnlosen posts 1ne verwarnung, dann überlegen die leute es sich vieleicht 2 mal bevor sie sowas verbreiten....
 
@n0n4m3

Warum Du dich hier so aufführst ist nicht wirklich nachzuvollziehen.
Hat Dich jemand verbal angegriffen ?
Warum tust Du es dann ?

Ob der Verfasser der Anfrage meinem Rat folgt bleibt ihm überlassen.
Daraus einen Haftungsanspruch herzuleiten.....also ich bitte Dich....
Letztendlich muss er die Konsequenzen tragen, da kann man sich als Außenstehender ja gut lustig machen und unüberlegte Sprüche loslassen.

Das ich kein Jurist bin sieht man doch an meiner Bäckerbekleidung.

Auf welchem Schlachtfeld sind wir denn hier ?

Deine Anregungen wie mit was umgegangen werden soll finde ich alle samt klasse !
Vielleicht sollten diese bei Dir zuerst Anwendung finden mein Lieber.

Nochmal ! Du verwechselst offenes Netz mit öffentlichem Netz !
 
n0n4m3:
und was ist dabei rausgekommen?^^
würd mich jetzt, da die 2 stunden gerade knapp abgelaufen sind ;) aber schon interessieren...
 
sry musste überstunden schieben und bin dann diereckt ins bett pennen gegangen.

und nein ich verwechsele offenes wlan nicht mit öffentlichem wlan, ich raste hier auch nicht aus sondern es regt mich nur auf das leute die keine ahnung von der matherie haben einfach mal hier was posten um die anzahl ihrer posts hochzuschrauben.
Ich finde ihr führt die user so ein bisschen an der nase rum....
foren sind nicht dafür geschaffen mit spam vollgemüllt zu werden .....
foren sind uhrsprünglich für den austausch von ganz normalen anwendern, von ganz normalen anwendern geschriebne worden.
Ich kann mich noch gut an das erste forum erinnern, da gabs sonen spam nicht und es haben wirklich nur die leute gepostet die sich wirklich informiert haben oder es wirklich genau wussten, sicher gabs auch da meinungsverschiedeneheiten aber nicht so welche ....
 
hrhr, dann lern deutsch und pack dich erstmal an der eigenen nase. du hast bis jetzt keinen einzigen beleg, kein argument gebracht, nur behauptet es sei so und du hättest recht und alle anderen würden ja garkeine ahnung haben. mehr ist von dir nicht gekommen.
gibt es einen grund dem juristen nicht zu glauben? ihm zu unterstellen er hätte keine ahnung von der materie und dann im gegenzug so etwas zu bringen finde ich etwas lächerlich.
die sache ist ganz einfach: du darfst etwas was nicht dir gehört nicht betreten oder benutzen. und es ist egal ob es gesichert ist oder nicht, denn es gehört immer noch nicht dir.
das gilt für alle güter, warum also sollte es für wlan's anders sein?
 
ok mir reichts hat einer von euch vieleicht erstmal den artikel "Confession of a Wardriver" von Chris Hurley zur hand? (bin zu faul zum googlen) ich wollte euch ja nicht alle blosstellen aber wardriving ist nicht in ein anderes Wlan einzudringen sondern nur zu gucken ach guck mal da da ist ja ein wlan. das was danach geschieht geht über das wardriving hinaus....
also ist wardriving schonmal nicht illegal...
(nachzulesen in oben genanntem artickel, wie auch einige andere interresannt sachen.... erst alle lesen und dann bitte posten)
achso und noch was wenn du ein offenes wlan benutzt und der typ will dich danach irgendwie rankiegen dann droh ihm doch einfach mit ner saftigen geldstrafe, immerhin hat er sein wlan höchst wahrscheinlich nicht bei der RegTP eintragen lassen und das kann mächtig ärger geben da jedes offene wlan eingetragen sein muss...
(hier nachzulesen "h++p://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Downloads/telekommunikationsgesetz,propert%20y=pdf.pdf")
arg sry mein fehler da gibts anscheinend mittlerweile doch ein paar ausnahmen aber ich lass es mal stehen.....
ich zitiere:
Nicht jedes WLAN ist jedoch lizenzpflichtig. Voraussetzung ist zum Einen, dass "Angebot eines Dienstes für die Öffentlichkeit" und "Überschreiten von Grundstücksgrenzen".

Hier auch noch ein sehr schönes Post von "Alzbacke" im versaforum:
"Nach aktueller Rechtslage ist das Eindringen in ein ungeschütztes Netzwerk nicht strafbar, es kommt dem Lesen fremder Postkarten gleich. Das Eindringen in gesicherte Netzwerke hingegen ist auf jeden Fall strafbar. Das Auslesen von Daten in ungesicherten Netzwerken sollte demnach nicht strafbar sein. Ungesichert heisst aber wirklich ungesichert, Trivialpassörter, Standardpasswörter etc. gelten schon als Zugangsschutz."

bestätigen tut das übrigens §202a (StGB "Ausspähen von Daten) hier klafft eine gesetzeslücke durch die es nicht strafbar ist sich in ein offenens WLAN einzuklinken, da in einem offenem wlan keine besondere sicherung, wie eine verschlüsselung existiert.

Ich hoffe das reicht für den anfang ich hab aber mein schlaues büchlein noch hier liegen und guck nochmal was sich so finden lässt ;)

und ganz besonders gefallen hat mit ja der artickel von hrr-strafrecht.de (die werden sich wohl besser auskennen als unser möchtegern jurist ;) )
der link hier: h++p://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7
die wichtigste passage für uns nochmal hier gepostet:

b) offene Netze


Als Daten im Sinne der Norm kommt bei unverschlüsselten Netzen naturgemäß kein WEP-Schlüssel in Betracht, da ein solcher gerade keine Verwendung findet. Daher kann allenfalls auf die IP-Adresse abgestellt werden. Allerdings ist bei einem unverschlüsselten WLAN gerade keine Vorkehrung speziell zu dem Zweck getroffen worden, den Zugang Unbefugter zu erschweren oder zu verhindern. Der Router teilt dem verwendeten Client auf simple Anfrage eine IP-Adresse zu. Eine wie auch immer geartete Hürde muss der Nutzer dazu nicht überwinden, von Einschalten seines Rechners innerhalb der Funkreichweite des Routers einmal abgesehen. Angesichts der Tatsache, dass WLAN-Geräte ab etwa 20 Euro für jedermann frei zugänglich sind, kann die Übertragung per Funk als solche ebenfalls nicht als Zugriffsschutz angesehen werden. Daher kommt bei unverschlüsselten Netzen eine Strafbarkeit aus § 202a StGB mangels besonderer Sicherung der Daten nicht in Betracht.

ich hoffe einige leute denken in zukunft ein bisschen bevor sie posten.....
 
erst sprichst du davon, dass "offene wlans immer und überall benutzt werden dürfen", "es ist nicht illegal über nicht geschützte wlan ins internet zu gehen!!", "ist es jederzeit erlaubt ein offenes wlan zu nutzen", und nun beweist du mit deinem artikel [steht unter 2. Computerbetrug], dass eben dieses doch strafbar ist [§ 263a StGB].
gut, laut deiner definition ist das kein wardriving mehr, da müssen wir also differenzieren. es ist also erlaubt wlan's aufzuspüren, das eindringen und nutzen ist verboten.
"Wegen Computerbetrugs strafbar ist die Verwendung dieser Daten jedoch nicht generell, sondern nur dann, wenn sie "unbefugt" erfolgt."
wer unbefugt ein fremdes wlan nutzt macht sich also strafbar.

also halt du am besten auch den ball etwas flacher...
 
@Der Patient

Du hast es mit einfachen Worten genau richtig getroffen.

In wenigen Sätzen verständlich für alle:

Man macht sich nicht strafbar, wenn man sich einem ungeschützen Netz anschließt, jedoch darf man dort im Grunde nichts machen. Wodurch das ganze witzlos wird. Würde man dort den Internetzugang nutzen, so wäre dies das Erschleichen von Leistungen (§265a StGB). Auch das 'mal gucken was da so auf der Festplatte liegt" ist nicht statthaft, denn es handelt sich um den Tatbestand des Ausspähens von Daten (§202a StGB). Wer gefundene Daten ändert, oder es probiert macht sich ebenfalls strafbar (§303a StGB). Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Vorschriften, die in diesem Bereich Relevanz haben und die obigen sollten nur als Beispiel dienen. Die Übergänge sind fließend und vielfach ist schon der Versuch strafbar.
Das Eindringen in geschützte Netze ist sowieso strafbar. Dabei ist es unerheblich wie aufwändig und wirkungsvoll der Schutz war.

Noch etwas an Der Patient: Du hast mit Deinem letzten Satz zum Ausdruck gebracht, was mir meine Zulassung leider verbietet.

@n0n4m3

Du solltest Dich mit Deinen Beleidigungen mal zurückhalten. Gerne kann ich Dir auch die Gesetze zum Thema Beleidigungen näher bringen.

Wie Du schon selbst sagst, bist Du ja nicht gerade ein gesetzestreuer Erdling, nun das macht Dich natürlich wirklich zum Held der Nation. Vieleicht bekommst Du sogar irgendwan die Auszeichnung der Serie " Allwissende Müllhalde der Fräggels".
 
ich denke nicht dsa ich den ball etwas flacher halten muss es ging mir die ganze zeit doch nur darum dass offene wlans immer benutzt werden dürfen, dürfen sie das etwa nicht?
zizaz:
Der bloßen Verwendung einer IP-Adresse gegenüber dem Router ist ein solcher Täuschungsinhalt jedoch nicht beizulegen. Die IP-Adresse hat keinen eigenen Erklärungswert, sie dient lediglich zur technischen Abwicklung des Datenverkehrs innerhalb des Netzes. Insbesondere hat sie nicht die Funktion eines Ausweises als berechtigter Netznutzer, da sie in keiner Weise individualisiert auf einen bestimmten Nutzer bezogen ist: Bei mehrfacher Anmeldung bekommt derselbe Client teils dieselbe, teils eine andere IP zugewiesen. Zwischen zwei Anmeldungen kann dieselbe IP auch bereits anderen Nutzern zugeteilt worden sein. Auch könnte der Nutzer eine beliebige andere noch nicht vergebene IP innerhalb desselben Netzes manuell in seinen Client eingeben, um mit dem Router zu kommunizieren. Schließlich verwenden nahezu alle WLANs IP-Adressen aus bestimmten für private Netze explizit freigegebenen IP-Adressbereichen[24], so dass die IP nicht einmal für das gerade "besuchte" WLAN spezifisch ist. Demnach erfolgt anhand der vom Nutzer verwendeten IP auch keine Zugangskontrolle. Der Router macht sich anhand der IP keine "Gedanken" über die Berechtigung des Nutzers. Daher ist in der Verwendung einer IP aus dem Netz des Routers keine täuschungsäquivalente Handlung zu sehen.

das mit dem interenet ist wieder eine sache du darfst im ineternet surfen solange du willst und soviel traffiv verursachen wie du willst solange der typ ne flatrate hat, wenn er jedoch keine hat und du ihm "nicht geringfügigen" (5€ traffic zählt da nicht) wirtschaftlichen schaden zufügst kann er das geld bei dir einklagen...

hat vieleicht jemand von euch noch die CT vom Mai rumliegen? da war alles noch genauer beschrieben und auch einfacher als ich das hier versuche rüberzubringen...
falls die keiner hat wäre ich auch bereit den atikel zu scannen und auf wunsch einen link zu dem gescannten bild per PN zu schicken.

---------------- EDIT --------------

Es ist nicht zu fassen wen von euch beiden habe ich beleidigt? naja auch egal ich werde den bericht noch einscannen euch den link posten und dann ist die sache für mich endlich gegessen, ich mach mir doch nicht die mühe und ersuch euch das nochmal zu erklären, ihr wollts anscheinend garnicht hören, aber nun gut.....
 
n0n4m3 schrieb:
ich denke nicht dsa ich den ball etwas flacher halten muss es ging mir die ganze zeit doch nur darum dass offene wlans immer benutzt werden dürfen, dürfen sie das etwa nicht?
dürfen sie eben nicht, siehe:
"2. Computerbetrug, § 263a StGB
In objektiver Hinsicht setzt der Computerbetrug voraus, dass das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt wird, dass das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs etwa durch unbefugte Verwendung von Daten oder allgemein durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf geschädigt wird.
...
Wegen Computerbetrugs strafbar ist die Verwendung dieser Daten jedoch nicht generell, sondern nur dann, wenn sie "unbefugt" erfolgt."
da stehts doch ganz eindeutig, du darfst in keinerlei weise auf die daten des wlans eines anderen einwirken, wenn du keine befugnis hast.
n0n4m3 schrieb:
das mit dem interenet ist wieder eine sache du darfst im ineternet surfen solange du willst und soviel traffiv verursachen wie du willst solange der typ ne flatrate hat, wenn er jedoch keine hat und du ihm "nicht geringfügigen" (5€ traffic zählt da nicht) wirtschaftlichen schaden zufügst kann er das geld bei dir einklagen...
auch das ist demnach absolut falsch.
lies halt wenigstens die artikel auf die du dich berufst. ich will dich ja nciht angreifen, nur die tatsachen richtig stellen. und es ist nach diesem artikel offenkundig, dass man also wardriven im sinne von feststellen, dass da ein wlan existiert, darf, das eindringen in ein solches jedoch nicht erlaubt ist.
ich bin aber auf den artikel gespannt.
 
aber weiter unten steht doch das man schon im wlan verweilen darf da nur die zuteilung einer IP adresse noch keinen strafbestand erfüllt, ich les mir die schon durch und dine kritik kann ich noch verstehen aber die von LKV absolut nicht....
ich scann auf jedenfall den artickel dann wissen wirs endlich;)
 
er sagt ja im prinzip das selbe wie ich.
schau, um eine ip zu bekommen musst du dich ins netz einwählen, was auch schon wieder einen datentransfer benötigt, ergo sind wir direkt schon beim computerbetrug.
du bist ein weiterer nutzer im netz, was unter umständen auch ein computerbetrug ist, da evtl andere user dadurch nicht ins netz kommen, wenn z.b. der router nur x user oder verbindungen auf einmal zulässt.
so einfach ist das.
 
@n0n4m3

Meine Kritik zielt dahin, das es unverantwortlich ist einem anderen einen Straftatbestand schmackhaft zu machen, und nichts anderes tust Du !

Es mag in der Zeitung stehen was will.... Wenn Du vorm Richter stehst dann zählt dort die juristische einzige Bibel und das ist das Gesetzbuch !
Eine Zeitung interessiert den unterm Strich null komma null.

Meine Kritik zielt auch dahin, dass Du hier andere beleidigst, ja förmlich sogar Wutausbrüche bekommst.......... Mein Gott das grenzt ja an Fanatismus.

Wir wollen doch alle mal die Kirche im Dorf lassen und wenn mann mit dem was man sagt nicht ganz richtig liegt dann muss man das doch auch ab einem bestimmten Punkt einsehen.

LKV1967
 
Es ist nur mal interresant, wie sich das Thema gewendet hat. Am Anfang haben wir darüber diskutiert ob WarDriven illegal ist. dann kommen wir zum "zufälligen" connecten. Dann wiederum öffentliche WLANs und nun wieder das eigentliche WARDRIVEN.

LKV1967:
Du hast völlig recht. Connecten ist legal aber man kann nix dort tun. Damit wär für mich das Thema eigentlich schon abgeschlossen.

Die Frage: Wardriven legal oder illegal? ist somit beantwortet. Der Akt des Wardrivings ist legal. der weitere Akt des hackens, crackens oder einfach nur schnüffelns des WLANs ist dann schon illegal. Es ist wie bei einem Portscan. Ports scannen ist erlaubt. Eindringen über offene Ports wiederum illegal.

Also... ich hab genug gelesen. cya
 
@LKV:
ja okay manchmal bekomme ich bei so sachen leichte wutausbrüche und wenn ich beleidigend geworden sein sollte war das sicher nicht mit absicht aber ich bin der festen überzeugung das es nunmal in der CT so stand und da waren auch urteile von gerichten dabei (zumindest in meiner erinnerung) deshalb bin ich da wahrscheinlich so hartnäckig. Also ich poste das auf jedenfall mal (wenn ichs gefunden hab)

@DerPatient:
ja ich meinte die lokale IP im Wlan schon klar für eine internet IP muss man schon ein paar datenpakete verschicken muss und dann wären wir wieder da wo wir lieber nichtmehr so arg hingehen sollten ;)
 
Genau das ist es! Die Grau Zone! Wenn es nicht gesichert -Passwort- ist dann kann jeder der will über den Hotspot ins Netz gehen!

Es können dann auch Daten von dem anderen gezogen werden - auch Downloads - da es nicht geschützt ist, ist er selber schuld!

In deinem Fall - würde ich sagen lasse es einfach. Du weißt es und damit gut! Wenn da jemals einer kommen sollte ist es dir NIE NIE aufgefallen! Also einfach gute Sache!

Viel Spaß beim Kostenlosen I-Net!
 
aber es gab da mal so ein Urteil, dass jemand, wenn er sein Wlan nicht sichert, es quasi öffentlich gemacht hat, und damit die Fremdnutzung erlaubt hat.

Andererseits gabs ein anderes, in der ein Nutzer, der durch Fremdsurfer hohe Onlinekosten hatte, da er keine Flatrate hatte, diese nicht zahlen musste.
 
ich habe mir jetzt nicht alle posts durchgelesen, sollte das jemand schon gesagt haben sorry...

die rechtslage sieht folgendermaßen aus:

darf ich mich in offene Netzwerke einklinken - JA
darf ich darin gesharede dateien verwenden bzw. ansehen - JA
darf ich darin gesharede dateien weitergeben - NEIN

ich bin etwas tiefer in der Materie und bin mir ziemlich sicher!
 
also ich finds echt voll geil ok mein rputer hatte auch WEP drinne hattes aber raus gemacht^^ weil die kleine antenne am router ehh nur 10 meter weit gehen kann und ich ganz nah am wald rand wohne wo niemand anderes ist....

aber ist wohl geil son anderes netzwerk... einfach bissl surfen und so vllt ist ja da sogar der inet schneller und so^^
 
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