Wechsel auf Saisonkennzeichen Frage 

hotginger

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Okt. 2007
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Hab eine ganz kurze Frage, hab beim googlen nix aussagekräftiges gefunden.
Und zwar möchte mein Mann bei unserem Zweitwagen auf Saisonkennzeichen wechseln, im Winter soll der Wagen in die Garage. Wird dann beim Ummelden auf Saisonkennzeichen ein Halter mehr im Brief eingetragen oder bleibt das so wie es ist, da sich am Halter ja eigentlich nix ändert?

Hoffe das weiß jemand!
Vielen Dank!
 
da du ja sicherlich einem ewentuellen käufer später das ganz plausibel erklären kannst ist das doch egal.

In vielen Anzeigen steht oft

2 Halter 3 Briefeinträge.

Ein käufer wird das immer Akzeptieren

Audiquattro20
 
Hat sich das mit den Haltereinträgen in Zusammenhang mit den neuen Briefen nicht eh erledigt?

Also, bei uns in der Cabrio Gemeinde haben viele auf Saisonkennzeichen gewegselt. Da wurde nur der neue Zeitraum (z.B. 3-10) eingetragen.

Selbst das Kennzeichen blieb erhalten, nur die Nummernschilder und die Stempel mussten neu gemacht werden.
 
richtig nur neue schilder.
 
Überlegt mal, ob sich der wechsel auf saisonkennzeichen lohnt. denn ab diesem zeitpunkt bist du gebunden, kannst also z.b. nur vom 01.04. bis 31.10. fahren ( 04 / 10 ). was machst du aber, wenn es im märz schon schön ist?
das bisherige an- und abmelden ist doch so teuer nicht.

versicherungstechnisch musst du aufpassen, dass das kfz mindestens 6 monate angemeldet ist, sonst erfolgt in der nächsten saison kein runterstufen.

im kfz-brief wird kein neuer halter eingetragen.

gute fahrt!
jürgen
 
Und vor allem, wenn du noch nicht bei 40% Prämie angekommen bist dann erfolgt die herunterstufung auch langsamer ... also wirklich überlegen ob sich das alles lohnt.
 
also bei mir ist die herunterstufung gleich geblieben also genau so schnell wie bei meinem 1st wagen
 
die herunterstufung erfolgt glaube ich wenn der Wagen mindestens 6 Monate im Jahr zugelassen ist.

Schlagt mich wenn ich mich Irre
 
Laut meiner Frau (die arbeitet in der Zulassungstelle) bleibt alles wie es ist, ihr bekommt neue Kennzeichen und einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1).
 
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