Wurde schon mal jemand kontrolliert? Frage 

Eichhorn

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Mich würde einfach mal interessieren, ob denn schon mal bei jemand bei einer Verkehrskontrolle das Navi auf Radarwarner kontrolliert wurde?
 
Hi,

wurde insgesamt bisher selten kontrolliert, eigentlich immer wg. Routinekontrolle bei Festen (Alkohol, zum Glück ok) oder mal mit 57 in 30 Zone (idiotisch, war kein Schild zu sehen, allerdings ziemlich abgefahren auf der Starsse gepinselt, musste zahlen).

Das Navi hat bisher niemand interessiert, also auch keine Radarwarner. Hoffe, das bestätigt sich auch bei allen anderen so, wär ja sonst blöd.

Habe auch keine gute Idee, wie man das evtl. gut unsichtbar machen könnte. Benutze Navigon, schätze die normalen Verkehrskontrollen haben besseres zu tun oder sind nicht auf Navi-Suche aus.

Grüße und noch viel Spaß
DeSoto
 
Das ist ja eben das schei... Problem. Offiziell darf man selbst den Radarwarner des Navigon in D während der Fahrt nicht nutzen. Die Hersteller reden sich wohl so raus,: Man darf ihn zur Routenplanung einsetzten. Einfach Schwachsinn. Ein Einsatz während der Fahrt kostet wohl 75€ und 4 Punkte. Ich wollte halt einfach nur mal wissen, in wieweit man hinter solchen Dingen schon bei uns in Deutschland her ist. Wenn jetzt 100 Leute schon eine Suche der Polizei danach bestätigt hätten, würde ich nachdenklich werden. --- aber so
 
Hallo,

ich wurde im vergangenen Jahr auf einer Bundesstraße anlässlich einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Papiere vorzeigen, Warndreieck, Warnweste.
Dann wurde mein NavGear Navi entdeckt, das in Betrieb war. Der freundliche Polizist überprüfte das Menü und stellte fest, dass die Radarwarnung aktiviert war.
Musste dann, da in Deutschland verboten etwas zahlen, ich glaube so um die 20,- Euro.
 
Ich wurde hingegen schon so oft kontrolliert (ca. 3 Mal pro Monat! :D - hat aber auch einen Grund ;) ), bislang hat aber niemand an meinem Navi gefummelt.

Ist es aber auch nicht so, dass man erst dann das Navi vorzeigen muss, wenn ein (dringender) Verdacht besteht?? Immerhin gibt es noch so was wie Datenschutz (hier Schutz eigener Daten vor Dritten) bzw. "Privatsphäre"!?!

Gruß

Cataract
 
Seit wann darf ein Polizist an einem Navi oder Radio mit Navi herumfummeln? Soweit kommts noch!
 
Auf Navigon.de steht:

Beachten Sie: Wegen rechtlicher Beschränkungen sind Anlagen zur Verkehrsüberwachung in der Schweiz nicht enthalten. Weiterhin gilt: Die Installation oder die Nutzung von NAVIGON Blitzer stellt in einigen europäischen Ländern eine Ordnungswidrigkeit dar. Die NAVIGON AG übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der Installation bzw. Nutzung von NAVIGON Blitzer. Ferner übernimmt die NAVIGON AG keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Anlagen zur Verkehrsüberwachung.

Mhmm, Wikipedia meint hingegen:

Navigationsgerätedaten

Die Nutzung der Informationen von Navigationsgeräten während der Autofahrt oder das betriebsbereite Mitführen eines entsprechend ausgestatteten Navigationsgerätes ist illegal. Hier enthält eine Zusatzkarte diverse stationäre und häufig benutze Punkte für mobile Messanlagen als sogenannte Points of Interest (POI). Nähert man sich einem solchen Punkt, kann das Navigationsgerät entsprechend warnen. Ob Geräte mit dieser Funktion ebenfalls eingezogen und vernichtet werden können, wurde von Gerichten bisher nicht geklärt.
 
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Da gebe ich doch mein Senf auch ganz gerne mal mit dazu, zumal mein Hobby auch Jura ist.

Die Auswertung statistischer Blitzerdaten kann in Deutschland nicht verboten sein, da es statistische Daten sind. Anders sieht es bei reinen Radarwarnern aus, welche das Radarsignal der Messanlagen auswerten und den Fahrer so vor einer realen Radarüberwachung warnen. Bei statistisch- mobilen Blitzern muss man hingegen erst "erfolglos" an zirka 150 theoretischen Blitzern vorbeifahren, bis dann mal real einer kommt. Außerdem warnt die Polizei durch ihre weißen Streifen auf der Fahrbahn einer Autobahn auch selbst noch auf ihre mobilen Messpunkte hin.

Auch gibt es indirekt hierüber schon Urteile. Anfangs klagte man gegen die Radarwarnungen der örtlichen Radiosender und verlor stehts. Hätte man erfolgreich gegen die bekanntmache von Überwachungsstellen im Radio gewonnen, so wären Blitzer-POI heute sicherlich auch nicht mehr legal.

Das private Navigationsgerät darf nicht ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden. Viele nutzen schließlich auch PDA, also kleine Taschen PCs zum navigieren auf denen private Unterlagen in welcher Form auch immer sind. So sind außer etwaigen Schriftstücken auch private Telefonnummern drauf, die mit Sicherheit nicht jedem x-beliebigen Beamten etwas angehen. Bei einem PNA, also einem reinem Navigationsgerät, können außer Blitzer-POI zudem auch andere Adressen (Favoriten und oder POI) von privaten Personen als auch Shops, wie Beate Use oder andere, abgespeichert sein. Auch hier könnte nicht einfach, wegen eines Verdachtes für was auch immer, das Recht auf Privatsphäre durch einen kleinen Beamten untergraben werden. Ausnahme ist der Zoll, der darf in das Gerät schauen, ob ein Schlingel dort vielleicht Drogen drin versteckt hat. Die persönlichen Daten auf dem Gerät gehen den aber auch nichts an. :D

Durchsucht ein x Beliebiger Beamte das Navigationsgerät, so handelt er selbst rechtswidrig. Wenn ein übereifriger Beamter meint, er müsse euer Navi durchsuchen, so ist er verpflichtet, zuvor die Gesetzesgrundlage für sein Vorgehen zu benennen. Da das Grundgesetz das höchste Rechtsgut ist, sei auf Artikel 13 des GG (2) verwiesen.

Artikel 13 (Grundgesetz)

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Eine Gefahr im Verzuge gibt es nicht, da nicht nachgewiesen werden kann, dass ein Gesetz gebrochen wird!
 
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Hatte mal vor ein paar Jahren von einem Prozess gelesen, wo ein Rechtsanwalt ein Bußgeld wegen Blitzer im Navi zahlen sollte.

Kurz und Bündig: Der Rechtsanwalt hatte gewonnen!!! Das Gesetz bezieht sich auf "Radarwarngeräte" und nicht auf Navigationsgeräte!

Aber man liest und hört von der Presse und dem ADAC immer wieder das Blitzer im Navi auch verboten sind. :mad: Na ja, vorsicht sollte man immer walten lassen.

Euer Meik :D
 
Also ich habe noch nie davon gehört, dass Polizisten sich durch das Navimenü tippen um zu sehen, ob der Radarwarner aktiviert ist. Da muss man schon an einen ganz peniblen geraten und wenn er es versuchen würde, würde ich es ihm auch nicht erlauben, da ihn der Inhalt meines PDA/PNA auch herzlich wenig angeht.

Und zur Not würde ich kurz vorher meine SD Karte schnell rausholen, dann kann man eh nichts feststellen.
 
Ich möchte mich hier in keine großen Diskussion oder Streitgespräche verwickeln. Also die Nutzung von Radarwarnern (ob einzelnd oder in Verbindung mit dem Navi) sind auch in Deutschland verboten. Wichtig für das Verbot ist ... die Geräte müssen in dieser Funktion wärend der Fahrt eingeschaltet sein.

Die Polizei vor Ort darf feststellen, ob dass Navi als Radarwarner benutzt wird. Sollte dies sein, darf das Gerät mit oder ohne Einverständnis des Eigentümers "eingezogen" werden.

Aber bisher habe ich das auch nicht erlebt, dass mich ein Polizist bei einer Kontrolle diesbezüglich befragt oder Feststellungen trifft!
 
Ich hab das grüne PW-Symbol unten in der rechten Ecke transparent gemacht. Bei Satfix ist es so nicht mehr zusehen.

mfG pepti
 
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Habe Navigon MN731 auf meinem PDA gelegentlich im Auto im Einsatz. MIt dabei waren POIs, die man an-oder abwählen kann.
Weiß jemand, ob diese bereits zu den Radarwarnern zählen und deswegen potentiell illegal sein könnten?
 
Die Polizei vor Ort darf feststellen, ob dass Navi als Radarwarner benutzt wird. Sollte dies sein, darf das Gerät mit oder ohne Einverständnis des Eigentümers "eingezogen" werden.

@ArneAE
Und welche Dienstanweisung soll das sein? Auf welcher Gesetzesgrundlage darf "die Polizei" mein Navi durchsuchen? Und seit wann sind in Navis Radarwarner integriert?

Wie schon einmal gesagt es handelt sich bei den vermeintlichen Radarwarnern in besagatem Fall nicht um Radarwarner, sondern vielmehr um Punkte von Interesse (POI)! Wo steht geschrieben, dass mich nicht interessieren darf, wo allgemein die Polizei sehr gerne blitzt? Und seit wann ist die Veröffentlichung von Informationen in Form von POI verboten? Und warum darf das Radio die realen Blitzer mitteilen und ich nicht einmal auf Werte in einer Datenbank zurückgreifen, wo zu 99% an dem mitgeteilten Blitzer-POI nicht einmal ein Blitzer stehen wird?

Man bei den Blitzer POI handelt es sich nur um statistische Daten und nicht um einen Radarwarner! Folglich kann sowas auch nicht verboten sein. Im Gegenteil sollte die Polizei sogar froh sein, dass Autofahrer so etwas nutzen, denn, wenn sie sowas tatsächlich zum Beispiel in Berlin nutzen, dann kann man aufgrund der vielen statistischen Blitzer, die das Navi fortlaufend meldet, sich gleich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit halten und so dem Sinn der Unfallreduzierung nachkommen. Genau das ist der Sinn des Blitzers! EIGENTLICH!

Nochmal -- ES IST NICHT VERBOTEN! Wenn es das wäre, dann gäbe es auch ein Gesetz! Das Gesetz verbietet Radarwarner und das was ihr auf den Navis nutzt ist im technischen Sinne kein Radarwarner, sondern allenfalls eine Datenbank!
 
Nochmal -- ES IST NICHT VERBOTEN! Wenn es das wäre, dann gäbe es auch ein Gesetz! Das Gesetz verbietet Radarwarner und das was ihr auf den Navis nutzt ist im technischen Sinne kein Radarwarner, sondern allenfalls eine Datenbank!

Es wäre an der Zeit, das ein Gericht sich mal mit diesem Fall beschäftigt. Ich sehe es auch so. Und wäre es verboten, dürfte es von den Naviherstellern erst gar nicht angeboten werden.
 
Es wäre an der Zeit, das ein Gericht sich mal mit diesem Fall beschäftigt. ..........
Wenn es wirklich verboten währe, hätten sich schon etliche Gerichte damit beschäftigt. Selbst in reinen Naviforen gibt es keinen einzigen Fall der von sowas berichtet hat.

Meik :D
 
Um mal ein bischen zum Thema beizutragen: Hier ein Ausschnitt aus einem Artikel bei Autorecht24:

... Das bedeutet, dass nicht nur die aktiven Radarwarngeräte, die auf das Radarsignal reagieren, im Betrieb untersagt sind, sondern nach § 23 Abs. 1 b StVO auch diejenigen Geräte, die aufgrund einer Datenbank im Navigationsgerät vor stationären Geschwindigkeitsmessgeräten warnen. Der Gesetzgeber hat dieses 2001 in der Gesetzesbegründung ausdrücklich klargestellt, so dass es in der Praxis hierzu keinerlei Auslegungsspielraum gibt.

Im Ergebnis bedeutet das, dass auch diejenigen Navigationssysteme, auf denen mittels einer Zusatzsoftware eine Blitzerdatenbank installiert ist, gemäß § 23 Abs. 1 b StVO im deutschen Straßenverkehrsbetrieb verboten sind. Entsprechendes gilt für Software, die auf Handys dazu installiert ist, wenn diese im Verkehr betrieben oder betriebsbereit mitgeführt werden.

Wird der Besitzer mit einem solchen Blitzwarngerät oder Blitzerdatenbank erwischt, kommt es neben einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro zusätzlich zu 4 Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.

Für Interessierte der Link auf den ganzen Artikel: Radarwarner-Navi

Gruß
Plempi65
 
So wie es Plempi65 schreibt, kenne ich das auch. Es reicht sogar nicht aus, die radarwarnung auszuschalten, sondern sie muss deinstalliert werden, deshalb kann man das in den Optionen von MN auswählen.

Gruß
HotPi
 
Wollte auch meinen Senf ablassen.
Also, vor einigen Wochen gab es in der Schweiz einen Prozeß wegen so eines Navis mit Poiwarner. Der Richter hat folgendes festgestellt: da neue Radarmeßstationen in der Presse angekündigt werden, ist es nur allzu verständlich, daß niemand einen "Heimvorteil " haben sollte und darf. Da die Einheimischen auf diese Weise einen Vorteil gegenüber Touristen hätten, ist es nur allzu verständlich, daß der Einsatz von Navis mit Poiwarner legal ist, da sie ja lediglich bekannte Messstationen archiviert. Außerdem hätten diese Geräte somit auch eine Verkehrserziehende Wirkung.
Anders sieht es mit reinen Radarwarnern aus. Diese sind generell nicht zugelassen.

Anmerkung: ich denke, sonst müßten ja Radiosendungen, die Radarwarnungen aussprechen, auch illegal sein.
Außerdem wird hier immer bei stationären Blitzern von Radarstationen gesprochen. Starenkästen funktionieren NICHT mit Radar. Somit ist eine dahingehende Vorschrift auch recht zweifelhaft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wollte auch meinen Senf ablassen.
Also, vor einigen Wochen gab es in der Schweiz einen Prozeß wegen so eines Navis mit Poiwarner. Der Richter hat folgendes festgestellt: da neue Radarmeßstationen in der Presse angekündigt werden, ist es nur allzu verständlich, daß niemand einen "Heimvorteil " haben sollte und darf. Da die Einheimischen auf diese Weise einen Vorteil gegenüber Touristen hätten, ist es nur allzu verständlich, daß der Einsatz von Navis mit Poiwarner legal ist, da sie ja lediglich bekannte Messstationen archiviert. Außerdem hätten diese Geräte somit auch eine Verkehrserziehende Wirkung.
Anders sieht es mit reinen Radarwarnern aus. Diese sind generell nicht zugelassen.

Anmerkung: ich denke, sonst müßten ja Radiosendungen, die Radarwarnungen aussprechen, auch illegal sein.
Außerdem wird hier immer bei stationären Blitzern von Radarstationen gesprochen. Starenkästen funktionieren NICHT mit Radar. Somit ist eine dahingehende Vorschrift auch recht zweifelhaft.

Jo stimmt schon bloß du musst auch bedenken, dass es in Deutschland auch mal durchaus strenger sein kann...
 
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