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Mich würde einfach mal interessieren, ob denn schon mal bei jemand bei einer Verkehrskontrolle das Navi auf Radarwarner kontrolliert wurde?
- hat aber auch einen Grund 

Die Polizei vor Ort darf feststellen, ob dass Navi als Radarwarner benutzt wird. Sollte dies sein, darf das Gerät mit oder ohne Einverständnis des Eigentümers "eingezogen" werden.
Nochmal -- ES IST NICHT VERBOTEN! Wenn es das wäre, dann gäbe es auch ein Gesetz! Das Gesetz verbietet Radarwarner und das was ihr auf den Navis nutzt ist im technischen Sinne kein Radarwarner, sondern allenfalls eine Datenbank!
Wenn es wirklich verboten währe, hätten sich schon etliche Gerichte damit beschäftigt. Selbst in reinen Naviforen gibt es keinen einzigen Fall der von sowas berichtet hat.Es wäre an der Zeit, das ein Gericht sich mal mit diesem Fall beschäftigt. ..........

... Das bedeutet, dass nicht nur die aktiven Radarwarngeräte, die auf das Radarsignal reagieren, im Betrieb untersagt sind, sondern nach § 23 Abs. 1 b StVO auch diejenigen Geräte, die aufgrund einer Datenbank im Navigationsgerät vor stationären Geschwindigkeitsmessgeräten warnen. Der Gesetzgeber hat dieses 2001 in der Gesetzesbegründung ausdrücklich klargestellt, so dass es in der Praxis hierzu keinerlei Auslegungsspielraum gibt.
Im Ergebnis bedeutet das, dass auch diejenigen Navigationssysteme, auf denen mittels einer Zusatzsoftware eine Blitzerdatenbank installiert ist, gemäß § 23 Abs. 1 b StVO im deutschen Straßenverkehrsbetrieb verboten sind. Entsprechendes gilt für Software, die auf Handys dazu installiert ist, wenn diese im Verkehr betrieben oder betriebsbereit mitgeführt werden.
Wird der Besitzer mit einem solchen Blitzwarngerät oder Blitzerdatenbank erwischt, kommt es neben einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro zusätzlich zu 4 Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.
Ich hab das grüne PW-Symbol unten in der rechten Ecke transparent gemacht. Bei Satfix ist es so nicht mehr zusehen.
mfG pepti
Wollte auch meinen Senf ablassen.
Also, vor einigen Wochen gab es in der Schweiz einen Prozeß wegen so eines Navis mit Poiwarner. Der Richter hat folgendes festgestellt: da neue Radarmeßstationen in der Presse angekündigt werden, ist es nur allzu verständlich, daß niemand einen "Heimvorteil " haben sollte und darf. Da die Einheimischen auf diese Weise einen Vorteil gegenüber Touristen hätten, ist es nur allzu verständlich, daß der Einsatz von Navis mit Poiwarner legal ist, da sie ja lediglich bekannte Messstationen archiviert. Außerdem hätten diese Geräte somit auch eine Verkehrserziehende Wirkung.
Anders sieht es mit reinen Radarwarnern aus. Diese sind generell nicht zugelassen.
Anmerkung: ich denke, sonst müßten ja Radiosendungen, die Radarwarnungen aussprechen, auch illegal sein.
Außerdem wird hier immer bei stationären Blitzern von Radarstationen gesprochen. Starenkästen funktionieren NICHT mit Radar. Somit ist eine dahingehende Vorschrift auch recht zweifelhaft.