Wurde schon mal jemand kontrolliert? Frage 

Gute Frage, wie geht das mit dem POIWarner Symbol? Das hätte ich auch gern unsichtbar!
 
Im Grund ein Frechheit: als wenn man verpflichtet wäre, ein-oder zwei mal pro Monat in eine Blitzerfalle zu fahren.
Ich werde mir jetzt auf ein Blatt Papier immer die Blitzer aufschreiben: ob sie mir das Blatt einfach wegnehmen werden ?
Wenn ich das Blatt behalten darf, dann speicher ich
die Blitzer in eine Poi-Datei....
 
Artikel 13 (Grundgesetz)

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Eine Gefahr im Verzuge gibt es nicht, da nicht nachgewiesen werden kann, dass ein Gesetz gebrochen wird!

sehr schöner Beitrag...

ich selber bin die letzten Jahre nur einmal kontrolliert worden, und das wegen eine Geschwindigkeitsübertretung. Da war kein Grund nach meinem Poiwarner zu suchen.. ich war ja trotzdem zu schnell..
 
Habe das Angebot von Pepti um das Symbol transparent zu machen erhalten. Transparent bekommt man es leider nicht, man kann es aber in alle möglichen Farben umwandeln. Vielleicht mache ich auch was falsch?
 
Nun mal langsam.
Einfach die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten, dann brauchst du auch keine Blitzer POI.

*kopfschüttel*

yuhu

He die Einnahmen sind schon verplant. Oder möchtest Du noch mehr Steuern bezahlen? Ohne Verkehrssünder wäre der Staat am Ende!!!:D
 
He die Einnahmen sind schon verplant. Oder möchtest Du noch mehr Steuern bezahlen? Ohne Verkehrssünder wäre der Staat am Ende!!!:D

Hallo hilde555,

Komplettzitate sind unerwünscht ;) . Aber das nur am Rande.

Die Verkehrsdelikte dürften kaum dem STAAT zu gute kommen, die gehen zugunsten der Kommunen. (Aber bitte darauf nicht rumreiten hier geht es um anderes, sonst muss ich noch wiedersprechend die Tabaksteuern anführen...).

Gruß
yuhu
 
Ich wurde erst vor zwei Wochen kontrolliert und da hat sich niemand für mein Navi interessiert. Da hab ich ja wohl Glück gehabt, hatte ehrlich gesagt gar keine Ahnung, dass man da aufpassen muss. Ich hätte den Polizisten wohl wie ein Idiot angeschaut, wenn der mein Navi hätte überprüfen wollen. ;)
 
Ich sehe das auch so. Die Nutzung einer Landkarte, wo die Blitzer eingezeichnet sind, ist schließlich auch nicht strafbar.



Da gebe ich doch mein Senf auch ganz gerne mal mit dazu, zumal mein Hobby auch Jura ist.

Die Auswertung statistischer Blitzerdaten kann in Deutschland nicht verboten sein, da es statistische Daten sind. Anders sieht es bei reinen Radarwarnern aus, welche das Radarsignal der Messanlagen auswerten und den Fahrer so vor einer realen Radarüberwachung warnen. Bei statistisch- mobilen Blitzern muss man hingegen erst "erfolglos" an zirka 150 theoretischen Blitzern vorbeifahren, bis dann mal real einer kommt. Außerdem warnt die Polizei durch ihre weißen Streifen auf der Fahrbahn einer Autobahn auch selbst noch auf ihre mobilen Messpunkte hin.

Auch gibt es indirekt hierüber schon Urteile. Anfangs klagte man gegen die Radarwarnungen der örtlichen Radiosender und verlor stehts. Hätte man erfolgreich gegen die bekanntmache von Überwachungsstellen im Radio gewonnen, so wären Blitzer-POI heute sicherlich auch nicht mehr legal.

Das private Navigationsgerät darf nicht ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden. Viele nutzen schließlich auch PDA, also kleine Taschen PCs zum navigieren auf denen private Unterlagen in welcher Form auch immer sind. So sind außer etwaigen Schriftstücken auch private Telefonnummern drauf, die mit Sicherheit nicht jedem x-beliebigen Beamten etwas angehen. Bei einem PNA, also einem reinem Navigationsgerät, können außer Blitzer-POI zudem auch andere Adressen (Favoriten und oder POI) von privaten Personen als auch Shops, wie Beate Use oder andere, abgespeichert sein. Auch hier könnte nicht einfach, wegen eines Verdachtes für was auch immer, das Recht auf Privatsphäre durch einen kleinen Beamten untergraben werden. Ausnahme ist der Zoll, der darf in das Gerät schauen, ob ein Schlingel dort vielleicht Drogen drin versteckt hat. Die persönlichen Daten auf dem Gerät gehen den aber auch nichts an. :D

Durchsucht ein x Beliebiger Beamte das Navigationsgerät, so handelt er selbst rechtswidrig. Wenn ein übereifriger Beamter meint, er müsse euer Navi durchsuchen, so ist er verpflichtet, zuvor die Gesetzesgrundlage für sein Vorgehen zu benennen. Da das Grundgesetz das höchste Rechtsgut ist, sei auf Artikel 13 des GG (2) verwiesen.

Artikel 13 (Grundgesetz)

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Eine Gefahr im Verzuge gibt es nicht, da nicht nachgewiesen werden kann, dass ein Gesetz gebrochen wird!
 
Anmerkung: ich denke, sonst müßten ja Radiosendungen, die Radarwarnungen aussprechen, auch illegal sein.
Außerdem wird hier immer bei stationären Blitzern von Radarstationen gesprochen. Starenkästen funktionieren NICHT mit Radar. Somit ist eine dahingehende Vorschrift auch recht zweifelhaft.
Netter Gedanke, aber falsch - es bleibt dabei, dass die Warnung im Navi auch bei Starenkästen illegal ist. Das Radio liefert generelle Infos und nicht in bezug auf den aktuellen Standort - das macht das Navi -
theoretisch dürfte man vor der Fahrt im Demo-Modus sich alles notieren - erlaubt ist nur nicht die direkte Warnung vor der "Gefahrenstelle".

Aber ein Trost: fahre seit über 20 Jahren Auto, wurde insgesamt nur 2-3 angehalten zu allgemeinen Kontrolle - und bei den Vielzahl der Navis kennt sich wohl auch nicht jeder damit aus - den Tipp mit Navi aus und Karte raus find ich gut - werde ich auf jeden Fall mal bei der nächsten Kontrolle machen.

PS: habe überlicherweise auch Papiere nur als Kopie mit - hat beim letzten Mal nicht mal ne Verwarnung gegeben - nur Hinweis ...
 
Bei mir vor der Tür stand vor nen paar Wochen nen Polizei-Wagen.
Nachdem die nette Dame ihre Arbeit erledigt hatte, hab ich Sie mal angesprochen, wie es bei der fahrt mit Navi und Blitzer-Warner aussieht.

Laut ihrer Aussage:
Es ist von Gesetz her in D verboten.
Einen Einblick in die Navi-Systeme ist der Polizei verboten, da die Geräte Persönliche Daten beinhalten können, und damit unter die Datenschutz-Regeln fallen.
Lediglich wenn das Navi während der Kontrolle die Warnhinweise abgibt, darf die Polizei an die Geräte dran, da es sich nicht mehr um einen reinen Verdachtsfall handelt.
In diesen Fällen wird aber mit der Löschung der Warner-Daten durch den Besitzer und anschliessender Knolle das Thema beendet. (Sie kannte in ihrem Bezirk keinen Fall wo das passiert ist).

Ihre PERSÖNLICHE Meinung war:
Die Fahrer(innen) sollen diese Lösungen nutzen.
Egal ob aktuell geblitzt wird oder nicht, die meisten fahren dann langsamer, und die dahinter auch.
Und das ist das, worum es geht: langsam und vorsichtig fahren und nicht sinnlos rasen.
 
solange es dazu keine Urteile höherer Instanzen gibt, bleibt die Rechtslage ungeklärt (....und Polizisten fragen ist ziemlich sinnlos....).

Gruß
welcome
 
rocco69 schrieb:
(....und Polizisten fragen ist ziemlich sinnlos....).

Stimmt bedingt.
Die Dame hat ja IHRE Dienstanweisung kund getan.

Diese deckt sich mit der meist verbreiteten öffentlichen Meinung.

Dich möchte ich allerdings sehen, wenn dir einer das Navi prüfen will und sich für den Datenschutz nicht interessiert. Da ist solche Info (Munition) sehr hilfreich.

yuhu
 
Das Radio liefert generelle Infos und nicht in bezug auf den aktuellen Standort - das macht das Navi - ...
......... meine Frau mit Ihrem Mobiltelefon.
Muss ich jetzt die beiden auch abgeben :confused::D

Alles theoretisch, denn ich wurde in den letzten 5-10 Jahren weder in einer allgemeinen noch in einer Fahrzeugkontrolle überprüft.
Ganz zu schweigen von meinem "elektonischen" NAVI ;)

Gruß Thomas
der auch eine Paniktaste an seiner "Gefahren-Stellen-Überwachung" hat
 
Nawigationsgeräte mit Radarwarnern in der Schweiz beschlagnahmt werden. Stimmt das? -"Navis oder Händys,die vor mobilen oder fest instalierten Geschwindigkeitsmesstellen,Blitzampeln oder Kontrollen warnen, sind in Schweiz-wie auch in Deutschland-verboten.Dabei muss das Navisistem nicht in Betrrieb sein,schon der Besitz genügt.Vorsicht:Meist sind Radarwarner in die POIs(Points of interest),interesante Punkte auf der Route,integriert.Die warnfunktion lässt sich nicht bei allen Geräten löschen,deaktivieren alleine genügt nicht."
ADACmotorwelt,Heft 2. Februar2009.
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Gruß !
Eduardos
 
Navigationsgeräte mit Radarwarnern in der Schweiz beschlagnahmt werden. Stimmt das?...............Dabei muss das Navisystem nicht in Betrieb sein,schon der Besitz genügt...........
ADACmotorwelt,Heft 2. Februar2009.
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Gruß !
Eduardos
So kann man auch die Urlauber vergraulen!!! :depp: Ich werde auf jeden Fall die Schweiz umfahren .


Meik :D
 
Also hier in Deutschland scheint es mit den Kontrollen kaum einer so genau zu nehmen, zumindest sind mir kaum Fälle bekannt, wo Polizei das Navimenü durchsucht. Ich meine aber gehört zu haben, das in Österreich das Ganze etwas strenger gehandhabt wird, da es als Transitland dort auch ziemlich viel geblitzt wird.
 
Navi ausschalten , ich möcht den Polizisten sehen der da ohne meine Erlaubnis ran geht.
Ohne begründeten Tatverdacht dürfen die nicht mal den Kofferraum öffnen.
Deshalb wird nach Warndreieck und Verbandskasten gefragt ,damit sie da mal reinblicken können
 
Hallo

Ist ja interessant, worüber hier gesprochen wird.

Also für alle: Dein Auto ( nebst Innenleben ) ist ohne Begründung für die Polizei erst mal Tabu, ein Richterbeschluß könnte da weiterhelfen, aber bis dahin.....
- Oder öffnest du etwa auch für die Polizei dein Handschuh Fach, da könnte ja ne Knarre
drin sein, auch ver -boten ?!?
Da, wie schon gesagt, ein Navi kein Radarwarner ist, ist die Radar Warnung im Navi aus 2 Gründen zulässig:
1. Es erfolgt meißtens die Meldung, Achtung, gefährliche Stelle o.ä. und
2. sind im Navi nur Stationäre Blitzer gespeichert, die sich problemlos im Netz als Liste auch downloaden läßt und auswendig lernen-wo wäre der Unterschied ??
Und auch wie das schon gesagt, sogar Radiosender bringen die Standorte von mobilen Blitzer, das ist schon etwas anderes, aber auch anscheinend das ist legal.
Wär jetzt noch zahlt, selbst Schuld, oder hat zuvielö Geld
( pers. Anmerkung: Angepaßter Gasfuß spart Geld und Sprit )

lg
Tuner67
 
Also so wie ich das sehe, werden Blitzgeräte eigentlich nur dort aufgestellt wo eine Gefahrenstelle ist. So hört man jedenfalls immer.Auf keinen Fall um Autofahrer abzuzocken.
Wenn man jetzt also auf seine Landkarte ob Hardware oder Software diese Punkte markiert kann das ja nicht falsch und damit Verboten sein. Das einzige Problem bei den digitalen Karten kann eine Warnung aktiviert werden. Allerdings kann as ja auch nur im Sinne einer Unfallfreien Verkehrssituation sein, wenn man vor Gefahrenstellen gewarnt wird. Man würde ja auch vor der Gefahrenstelle gewarnt wenn der Blitzer da gar nicht mehr steht.
Die Warnungen der Radiosender über Mobile Blitzer sind dabei Brisanter. Und da gab es schon Versuche genug das zu unterbinden.
 
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