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ja richtig einfach das navi schnell aus machen dann haben die auch kein beweis das du dein radawarner benützt und somit dir nichts anhaben könnenWenn man angehalten wird einfach Speicherkarte raus Navi aus und fertig![]()
Im Grund ein Frechheit: als wenn man verpflichtet wäre, ein-oder zwei mal pro Monat in eine Blitzerfalle zu fahren.
Artikel 13 (Grundgesetz)
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Eine Gefahr im Verzuge gibt es nicht, da nicht nachgewiesen werden kann, dass ein Gesetz gebrochen wird!
Nun mal langsam.
Einfach die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten, dann brauchst du auch keine Blitzer POI.
*kopfschüttel*
yuhu

He die Einnahmen sind schon verplant. Oder möchtest Du noch mehr Steuern bezahlen? Ohne Verkehrssünder wäre der Staat am Ende!!!![]()
Da gebe ich doch mein Senf auch ganz gerne mal mit dazu, zumal mein Hobby auch Jura ist.
Die Auswertung statistischer Blitzerdaten kann in Deutschland nicht verboten sein, da es statistische Daten sind. Anders sieht es bei reinen Radarwarnern aus, welche das Radarsignal der Messanlagen auswerten und den Fahrer so vor einer realen Radarüberwachung warnen. Bei statistisch- mobilen Blitzern muss man hingegen erst "erfolglos" an zirka 150 theoretischen Blitzern vorbeifahren, bis dann mal real einer kommt. Außerdem warnt die Polizei durch ihre weißen Streifen auf der Fahrbahn einer Autobahn auch selbst noch auf ihre mobilen Messpunkte hin.
Auch gibt es indirekt hierüber schon Urteile. Anfangs klagte man gegen die Radarwarnungen der örtlichen Radiosender und verlor stehts. Hätte man erfolgreich gegen die bekanntmache von Überwachungsstellen im Radio gewonnen, so wären Blitzer-POI heute sicherlich auch nicht mehr legal.
Das private Navigationsgerät darf nicht ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden. Viele nutzen schließlich auch PDA, also kleine Taschen PCs zum navigieren auf denen private Unterlagen in welcher Form auch immer sind. So sind außer etwaigen Schriftstücken auch private Telefonnummern drauf, die mit Sicherheit nicht jedem x-beliebigen Beamten etwas angehen. Bei einem PNA, also einem reinem Navigationsgerät, können außer Blitzer-POI zudem auch andere Adressen (Favoriten und oder POI) von privaten Personen als auch Shops, wie Beate Use oder andere, abgespeichert sein. Auch hier könnte nicht einfach, wegen eines Verdachtes für was auch immer, das Recht auf Privatsphäre durch einen kleinen Beamten untergraben werden. Ausnahme ist der Zoll, der darf in das Gerät schauen, ob ein Schlingel dort vielleicht Drogen drin versteckt hat. Die persönlichen Daten auf dem Gerät gehen den aber auch nichts an.
Durchsucht ein x Beliebiger Beamte das Navigationsgerät, so handelt er selbst rechtswidrig. Wenn ein übereifriger Beamter meint, er müsse euer Navi durchsuchen, so ist er verpflichtet, zuvor die Gesetzesgrundlage für sein Vorgehen zu benennen. Da das Grundgesetz das höchste Rechtsgut ist, sei auf Artikel 13 des GG (2) verwiesen.
Artikel 13 (Grundgesetz)
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Eine Gefahr im Verzuge gibt es nicht, da nicht nachgewiesen werden kann, dass ein Gesetz gebrochen wird!
Netter Gedanke, aber falsch - es bleibt dabei, dass die Warnung im Navi auch bei Starenkästen illegal ist. Das Radio liefert generelle Infos und nicht in bezug auf den aktuellen Standort - das macht das Navi -Anmerkung: ich denke, sonst müßten ja Radiosendungen, die Radarwarnungen aussprechen, auch illegal sein.
Außerdem wird hier immer bei stationären Blitzern von Radarstationen gesprochen. Starenkästen funktionieren NICHT mit Radar. Somit ist eine dahingehende Vorschrift auch recht zweifelhaft.
rocco69 schrieb:(....und Polizisten fragen ist ziemlich sinnlos....).
......... meine Frau mit Ihrem Mobiltelefon.Das Radio liefert generelle Infos und nicht in bezug auf den aktuellen Standort - das macht das Navi - ...


So kann man auch die Urlauber vergraulen!!!Navigationsgeräte mit Radarwarnern in der Schweiz beschlagnahmt werden. Stimmt das?...............Dabei muss das Navisystem nicht in Betrieb sein,schon der Besitz genügt...........
ADACmotorwelt,Heft 2. Februar2009.
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Gruß !
Eduardos
Ich werde auf jeden Fall die Schweiz umfahren .