Ab wann besteht Unterhaltspflicht?


  • Sarcastic
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  • Wisst Ihr vielleicht, ab wann Unterhaltspflicht besteht?

    Also, um die Situation mal kurz zu beschreiben, mein bester Freund hat vor einiger Zeit ALG2 beantragt (ist mittlerweile auch bewilligt worden) und lebt dauerhaft getrennt von seiner Frau. Das ist so, weil er sich zu Hause um einige Angelegenheiten kümmern muss und der Arbeitsplatz seiner Frau in einer ca. 150 km entfernten Stadt liegt (also nichts mit Familienstreit oder so).

    Jedenfalls, hat das Arbeitsamt bzw. die ARGE seine Frau wegen Unterhaltspflicht angeschrieben.
    Jetzt hat er mich gefragt, ob ich vielleicht wüsste, ab wann Unterhaltspflicht besteht. Ich habe nun ein bisschen im Internet gesucht und bin bloss auf einen Paragraphendschungel gestossen.

    Wisst Ihr vielleicht was das Arbeitsamt als Ausgaben anerkennt, und wieviel man abzüglich allem noch über haben darf?
    (die beiden haben keine Kinder)
  • Du schmeisst da, glaub ich, einiges durcheinnder ;)
    'dauerhaft getrennt'
    würde auf Scheidung, grundsätzlich getrennte Haushalte etc. zutreffen.
    Wenn die Beiden verheiratet sind....wird bei Dir ja nicht deutlich ;)...
    sind sie gegenseitig immer unterhaltspflichtig.
    Dementsprechend werden die Einkommen und Ausgaben bei der ARGE gegeneinander aufgerechnet.
    Google mal nach doppelter Haushaltsführung bzgl.
    ALG2 + einem berufstätigen Partner.
    mfg