Also diese Meldung, die mir gerade weitergeleitet wurde, muß ich hier einfach mal weitergeben. Jedenfalls habe ich keinen Thread diesbezüglich hier gefunden.
Daß die Amis manchmal einen Vollschuß haben, das war mir ja schon klar (soll jetzt kein Amibashing werden ;)). Aber daß soetwas eingereicht, auch noch vor Gericht verhandelt, wohlmöglich in Revision geht und der Senator nicht umgehend eingewiesen wird, sowas ist mir bislang noch nicht untergekommen :D. Jedenfalls hat die Meldung meinen Tag wieder gerettet
Klage gegen Gott gescheitert
Ein Senator aus Nebraska hatte Strafanzeige gegen Gott wegen schwerer Terrordrohungen eingereicht, das Gericht wies die Klage zurück, weil der Angeklagte keine Adresse hat.
Im September letzten Jahres hat Ernie Chambers, seit 38 Jahren Senator im US-Bundesstaat Nebraska, eine Klage gegen Gott vor dem Bezirksgericht eingereicht. Das Gericht sollte Gott durch eine einstweilige Verfügung untersagen, schädliche Handlungen zu begehen und Terrordrohungen zu äußern. Erst einmal hat Gott gewonnen und das Gericht die Klage zurückgewiesen, weil es für Gott nicht zuständig sei.
Eingereicht hat Chambers die Klage beim Bezirksgericht Douglas, das für Gott – ebenso wie jedes andere Gericht – deswegen zuständig sei, weil Gott, der unter verschiedenen Namen auftritt, allgegenwärtig und daher auch im Douglas County "persönlich präsent" sei. Überdies werde Gott durch zahlreiche Agenten unterschiedlicher Religionen und Kirchen in Douglas County vertreten, die in seinem Namen handeln und sprechen. Manche würden auch behaupten, ihn ausschließlich zu vertreten. Der Angeklagte habe sich nie davon distanziert. Möglicherweise stehe Gott aber in keiner Beziehung zu den selbsternannten Agenten, trotzdem müsse er wegen seiner Allwissenheit die Klage kennen.
Das Gericht hat nun entschieden, doch lieber für Gott nicht zuständig zu sein, weil die Adresse des Beschuldigten nicht aufzufinden sei. Der Richter sagte, nach dem Recht müsse der Kläger Zugang zum Beklagten haben können, um eine Klage bearbeiten zu können. An diesen Angeklagten könne man aber niemals Gerichtsschreiben schicken, weswegen die Klage abgewiesen wird.
Der Religionskritiker Chambers geht allerdings davon aus, daß das Gericht die Existenz von Gott anerkannt hat. Dann aber sei darin auch die Allwissenheit von diesem begriffen. Seine schöne Schlußfolgerung: "Da Gott allwissend ist, muß er auch Kenntnis von dieser Klage haben." Ob er Berufung gegen das Urteil einlegen wird, weiß Chambers noch nicht. Allerdings ging es ihm bei der Klage darum, daß jeder klagen und jeder, auch Gott, beklagt werden kann.
Vorgeworfen hatte Chambers Gott, daß dieser zahlreiche terroristische Drohungen schwerster Art gegen unzählige Personen, den Kläger eingeschlossen, geäußert habe. Glaubhaft sei dies, weil er direkt Erbeben, Wirbelstürme, Flutkatastrophen, Dürren, Plagen, Hungersnöte und andere Katastrophen verursacht habe. Das habe zu vielen Toten und Millionen von unschuldigen, terrorisierten Menschen geführt, um Angst und Schrecken zu verbreiten und Unterwerfung zu erzielen. Das sei in schriftlicher Form niedergelegt und wurde und wird von seinen Agenten kommuniziert.
Source-o-lito
Fragt sich nur, ob der Senator auch noch vor den Supreme Court ziehen wird. Nur was ist, wenn er da gewinnt? Dann könnten zig hundert Millionen Amis Gott verklagen auf Schadensersatz in Trilliardenhöhe
Interessant wird's, wenn Gott das nächste Erdbeben zu Senator Chambers schickt. Was macht der Kläger dann? Darauf drängen, Gott wegen Mißachtung einer einstweiligen Verfügung einzusperren?
Doch wie sagte ein französischer Philosoph so schön? "ls sont fous, ces Romains!"
Bin Laden war gestern, der neue Feind heißt Gott
Einen wunderschönen Sonntag,
Linda