Spanky ham schrieb:
Im Grundgesetz gibt es einen Artikel, der besagt, das die Bundesrepublik Deutschland Streitkräfte besitzen muss um die Interessen und natürlich das Land zu verteidigen.
Welcher ist es denn? Inhaltlich passt diese These einfach nicht ins Grundgesetz. Jedenfalls war das politische Klima zu Zeiten der Entstehung des Grundgesetzes ein anderes als heute, man wollte nach dem verlorenen Krieg von Militär und Waffen nicht viel wissen. Selbst der nicht gerade für seine Sanftmütigkeit bekannte F.J. Strauß tönte damals
'Wer noch einmal ein Gewehr in die Hand nehmen will, dem soll die Hand abfallen'.
Entscheidend ist ebenso die Tatsache, daß die Besatzungsmächte den Wiederaufbau einer deutsche Armee unmittelbar nach dem Krieg mit Sicherheit nicht zugelassen hätten. Sie waren es, die hier bewaffnet herumliefen und nicht die vom Grundgesetz angeblich geforderten deutschen Streitkräfte, die es nicht gab.
Und wenn du schon mit dem Grundgesetz kommst, wie ist es dann mit dem folgenden Artikel:
Artikel 115a
4) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen...
Ich spare es mir, hier den kompletten Artikel zu zitieren, jeder der will, findet ihn ohnehin. Aber für mich ist klar, daß der Verteidigungsfall nur dann legitimiert ist, wenn das Bundesgebiet angegriffen wird, und Afghanistan gehört nun einmal auch bei weitestmöglicher Auslegung nicht dazu.
Ein Angriffskrieg ist laut Artikel 26 GG sowieso ausgeschlossen. Daß es eine Bundeswehr gibt widerspricht dem Grundgesetz nicht, aber ich sehe nirgendwo, daß es eine Bundewehr geben muß. Bis 1956 gab es sie ohnehin nicht, erst mit dem 'Amt Blank' fing alles an.
Aber selbst wenn es laut Grundgesetz so etwas wie eine Bundeswehr geben müsste, wo steht da explizit etwas von Landstreitkräften? Die Marine und die Luftwaffe könnte man dann ja getrost abschaffen, das Heer jedoch nicht? Logisch klingt das gerade nicht.
Als, 'meine' Jungs sind es sicher nicht, welche eine Mauer vor dem Terrorismus bilden, und von Bauernopfern halte ich nicht viel. Mobile Zielscheiben, vielleicht?
Spanky ham schrieb:
...die Schweinehunde von Terroristen zu finden und dann zu töten...
Die Bundeswehr hat also einen Tötungsauftrag? Na, das sind doch endlich mal klare Worte! Hinrichtungen im stattlichen Auftrag? Als Rechtsnorm jedenfalls mehr als bedenklich und mit dem von dir zitierten Grundgesetz keinesfalls vereinbar.
Nur Menschen, die nicht in der Lage sind, einen Fehler zuzugeben, müssen zwingend das beenden, was sie angefangen haben. Andere korrigieren ihn. Nach deiner These würden wir heute noch weiter hochrüsten müssen (oder schlimmeres), bis in jedem Vorgarten eine Pershing steht, weil man schließlich zu Zeiten des kalten Krieges damit angefangen hat. Und was man angefangen hat... Frieden ist nach dieser These nicht mehr möglich, da keiner den Krieg, den er angefangen hat, beenden kann. Ja, Krieg solange, bis keiner mehr da ist, der ihn führen kann.
Sorry, aber je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr raucht mir der Kopf. Bist du dir sicher, daß dein Beitrag außer einem enormen Unterhaltungswert ernstzunehmend ist? Gelinde gesagt zweifle ich mittlerweile daran.
Gruß Konradin