BADEN-WÜRTTEMBERG : Polizei fotografiert Corona-Gästelisten zur Dokumentation
Bei Kontrollen fotografierte die Reutlinger Polizeibehörde in mehreren Fällen Besucherdaten ab. Die Datenschutzbehörde hat dies unterbunden.
Der 24. Juli war ein lauer Sommerabend. Rund hundert Gäste lauschten einer Impro-Show im Kulturzentrum Franz.K in Reutlingen - unter Corona-Bedingungen. Daher fand die Veranstaltung Open Air statt, mit wenigen Gästen, Abstand und der vorgeschriebenen Corona-Gästeliste mit den persönlichen Daten aller Gäste.
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Die Einhaltung der Corona-Auflagen wurde von der örtlichen Polizeibehörde kontrolliert, die während der Veranstaltung die Gästeliste in Augenschein nehmen wollte. Doch die Beamten begnügten sich nicht mit der bloßen Kontrolle. Sie bestanden darauf, zwei "Stichproben" aus den Listen zu fotografieren, wie Golem.de erfuhr.
Eigentlich sollen die Corona-Gästelisten in Gaststätten und bei Veranstaltungen dem Infektionsschutz dienen, doch neben Gesundheitsämtern greift vor allem die Polizei zur Verfolgung von unterschiedlichen Straftaten auf die Datensammlungen zurück. In Baden-Württemberg hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) einen solchen Zugriff für unzulässig befunden. Der Landesdatenschutzbeauftragte sollte später auch die Fotos in Reutlingen bemängeln.
"Wir brauchen die Fotos für den Prüfbericht"
"Wir haben darauf aufmerksam gemacht, dass wir das nicht für rechtens halten, weil wir als Veranstalter dem Datenschutz unterliegen und die Listen alleine den Gesundheitsbehörden zur Nachverfolgung eventueller Infektionen zur Verfügung gestellt werden sollen", erklärte Andreas Roth, Geschäftsführer des Kulturzentrums, Golem.de.
Nach einigem Hin und Her erstellten die Behördenmitarbeiter trotz der Einwände die beiden Fotos mit einem Smartphone. Sie betonten, dass sie die Fotos für ihren Prüfbericht benötigten und dass derlei Fotos bei jeder Kontrolle erstellt und nach dem Ende der Veranstaltungsreihe gelöscht würden.
Ordnungsamt verweist auf die schlechte Qualität der Fotografien
Auf Nachfrage bestätigte Albert Keppler, der Leiter des Ordnungsamtes in Reutlingen, das Vorgehen. "Wer [im Franz.K] zu Gast war, interessiert uns nicht. Uns geht es darum, dass in Gastronomie, im Einzelhandel und bei Veranstaltungen die jeweils geltenden Regeln befolgt werden. Die Fotos auf den Diensthandys waren ohnehin so unscharf, dass ich keine Namen entziffern konnte - vermutlich wegen des schlechten Lichts bei der Aufnahme."
Der Veranstalter ist da skeptisch. "Gut, die Fotos sind unscharf, aber uns wurde am betreffenden Abend klar gesagt, dass Stichproben der von uns erhobenen Daten dokumentiert werden müssten. Und dass das Amt diese auch digitalisieren dürfe", sagte Roth. "Wenn Datenschutz selbst in einem solchen Fall, in dem es offenbar nur um einen behördlichen Kontrollbericht geht, immer nur eingeschränkt gilt, brauchen wir am Ende keinen Datenschutz mehr."
Die beiden Fotos, die Golem.de vorliegen, sind in der Tat sehr unscharf, entsprechend sind die personenbezogenen Daten nicht ohne Weiteres zu erkennen. Zumindest der jeweils letzte Datensatz dürfte sich jedoch mit etwas Bildbearbeitung rekonstruieren lassen. Allerdings wurden die Bilder bei einer Open-Air-Veranstaltung gegen 21:30 Uhr unter schlechten Lichtbedingungen erstellt - es ist davon auszugehen, dass die Fotos bei Kontrollen anderer Veranstaltungen mit dem gleichen Smartphone-Modell besser erkennbar wären. Wir haben beim Landesdatenschutzbeauftragten nachgehakt, ob das Fotografieren der Corona-Gästelisten rechtmäßig ist.
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Ordnungsamtsleiter Keppler sah zunächst keinen weiteren Klärungsbedarf. Das Erfassen der personenbezogenen Daten sei ohnehin über das Polizeigesetz gedeckt, welches ergänzend zur Corona-Verordnung gelte, erklärte er. Dem widerspricht Volker Broo, Leitender Beamter bei der Landesdatenschutzbehörde, auf Nachfrage von Golem.de: Das Polizeigesetz spiele hier keine Rolle. Zwar dürfe das Ordnungsamt personenbezogene Daten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie der Strafprozessordnung (StPO) verarbeiten, allerdings gelte auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit.
"Um festzustellen, ob ein Gastwirt seiner Verpflichtung nachkommt, die Daten der Gäste zu erheben und vorzuhalten, genügt die Inaugenscheinnahme, der Anfertigung von Fotos der Gästelisten bedarf es grundsätzlich nicht", betonte Broo. In einem Gespräch habe die Stadt Reutlingen dies auch eingeräumt, sagte der Datenschützer. Dieser hatte das Ordnungsamt kontaktiert, nachdem Golem.de die Datenschutzbehörde auf den Fall aufmerksam gemacht hatte. Die Stadt versprach, eine entsprechende Anweisung zu erlassen, dass die Dokumentation einer Kontrolle der Corona-Gästelisten nur schriftlich zu erfolgen habe und Lichtbilder nur erstellt werden dürften, wenn sichergestellt sei, dass keine geschützten Daten abgelichtet würden.
Reutlinger Ordnungsamt bleibt ausweichend
Golem.de fragte beim Ordnungsamt nach, aus welchem Grund und in wie vielen Fällen derlei Fotografien erstellt wurden. "Soweit im Einzelfall beim Gewerbetreibenden der Eindruck entstanden sein sollte, die Stadt Reutlingen verschaffe sich im Wege der Kontrollen unerlaubterweise Zugang zu geschützten Inhalten, bedauern wir dies. Tatsächlich ist dies nicht der Fall! Geprüft wird lediglich, ob bzw. wie die vorgeschriebene Dokumentation erfolgt", betonte Bernd Stöhr, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes.
"Erlauben Sie mir bitte in diesem Zusammenhang eine allgemeine Anmerkung: Das Foto eines ausgeschalteten PCs ist nicht allein schon deshalb datenschutzrechtlich bedenklich, weil auf dessen Festplatte geschützte Daten gespeichert sind. Die erhobenen Daten sind insofern nicht Gegenstand der Ablichtung." Die beiden Fotografien, die Golem.de vorliegen, zeigen jedoch eindeutig jeweils eine Seite der Corona-Gästeliste, mitsamt der Kontaktdaten der Betroffenen.
Insgesamt sollen laut Stöhr seit dem 1. Juli bei einer "Vielzahl von Gaststättenkontrollen in vier Fällen die Führung von Gästelisten per Foto dokumentiert" worden sein. Bei der Kontrolle im Kulturzentrum Franz.K hatten die Behördenmitarbeiter jedoch betont, dass derlei Fotos bei jeder Kontrolle erstellt würden. Die Frage, ob die Betroffenen informiert und die Fotografien mittlerweile gelöscht wurden, beantwortete Stöhr nicht.
"Für uns war das - offensichtlich im Gegensatz zum Ordnungsamt - keine Bagatelle", erklärte Franz.K-Geschäftsführer Roth. Bewusst habe das Kulturzentrum nicht auf digitale Corona-Gästelisten gesetzt, sondern auf die analoge Variante auf Papier. "Wir sahen und sehen uns in der Pflicht, verantwortlich mit den analog erhaltenen Daten umzugehen."
"Es wurde erheblicher Druck auf uns ausgeübt, dass diese Fotos gemacht werden konnten, und nun stellt sich heraus, dass wie von uns vermutet dafür keine rechtliche Grundlage bestand. Wenigstens ist es für die Zukunft und für ähnlich gelagerte Fälle geklärt", konstatierte Roth.
Kritik an Zugriffen auf die Corona-Gästelisten
Doch eigentlich hätte das schon vorher klar sein können. Denn erst kürzlich hatte Innenminister Strobl betont: "Die Daten von Gaststättenbesuchern werden nur zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen genutzt." Das ist aber offensichtlich nicht in allen baden-württembergischen Städten der Fall, wie der Fall in Reutlingen zeigt. "Bei allem Verständnis für innere Sicherheit, ich gehe davon aus, dass die Daten genauso verwendet werden, wie es auf den Formularen draufsteht", erklärte der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU). Der Gast müsse sich auf den Datenschutz verlassen können. Alles andere untergrabe auch die Glaubwürdigkeit von Politik und schaffe vor Ort bei Restaurants enorme Verunsicherung.
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann forderte ein Bundesgesetz, das den Zugriff auf die Corona-Gästelisten regelt und beschränkt. "Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht", betonte Kugelmann. "Dies könnte unverhältnismäßig sein." Zu Dokumentationszwecken - wie in Reutlingen geschehen - ist es das ohnehin. Offen bleibt, wie viele weitere Zugriffe auf die Listen, die eigentlich nur dem Infektionsschutz dienen sollen, es in anderen Städten und Gemeinden gibt.
Quelle:
Baden-Württemberg: Polizei fotografiert Corona-Gästelisten zur Dokumentation - Golem.de
Anmerkung: wie kann man nur so dreist und gesetzwidrig agieren? Kein Wunder das die Menschen das Vertrauen in den Datenschutz verlieren. Das Restaurantbesucher falsche Namen angeben finde unter diesen Umständen verständlich.