Ebay Käufer verlangt Eigentumsnachweis?

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snakebite

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Was solln das bedeuten? Ich bin Eigentümer, weil ich den Rechner gekauft habe?
Kann das Probleme dür mich bedeuten?

Bitte schnell antworten, da der Rechner morgen abgeholt wird!

"Aber bekanntlich (nehmen Sie das bitte nicht persönlich) werden über ebay Artikel legal, aber auch illegal verkauft. Deshalb brauche ich, da Sie keine Originalrechnung haben, mindestens Ihre schriftliche Versicherung, daß der Rechner, so wie er bei ebay angeboten wurde, Ihr Eigentum ist. Bitte bestätigen Sie mir, bevor ich die Fahrt zur Abholung antrete, daß Sie bereit sind, ein solches Papier, das ich vorbereiten werde, zu unterzeichnen."
 
Manche wollen sich halt nochmal zusätzlich absichern. Wenn der Rechner von dir ist, dann kannste den Wisch ja bedenkenlos unterschreiben. Nur vorher durchlesen, damit du keine Waschmaschine kaufst :D
 
Hallo,

wenn der Rechner wirklich deiner ist, kannst du bedenkenlos so ein Schreiben unterschreiben. Wie „Atomius“ schon geschrieben hat genau durchlesen.

Ich an deiner Stelle würde noch ein paar Bilder von außen und innen machen und vor allem von der Grafikkarte wo die Seriennummer gut zu lesen ist. Sollte noch das Prog „Everest“ drauf sein, mit diesen auch verschieden Nummern auslesen und drucken.
Das würde ich den Käufer auch zeigen vielleicht auch unterschreiben lassen, damit er nicht auf dumme Gedanken kommt.


Mit freundlichen Grüßen
Koukin
 
Solcher Quark kann ja problemlos vor dem Kauf geklärt werden.
Wenn er Bedenken hat,dann hätte er nicht bieten sollen.Ich würde mich nicht kurz vor der Abholung so unter Druck setzen lassen,auch dann nicht,wenn ich ein reines Gewissen habe.
Und unterschreiben würde ich sowas gleich garnicht.Niemals.Kann ja jeder kommen.
Der Mensch muss ja Probleme haben.Wie schon gesagt,sowas muss vor Auktionsende abgeklärt werden.

Ist nur meine Meinung,mach was du willst.

Gruß,jarvis.
 
@Koukin

Was für dumme Gedanken?
 
..das der Käufer nicht selber einen Rechner klaut und behauptet, ihn von dir gekauft zu haben ;)

Ich sehe die Sache ähnlich wie jarvis, wenn einer nach dem Kauf mit sowas ankommt würde ich gar nichts unterschreiben...er hat geboten so wie der Rechner bei ebay stand, er hätte ja problemslos vorher fragen können ob du bereit bist, so etwas zu unterschreiben.
 
So sieht es aus und kaufen muss er ihn so oder so da er mit seinem Gebot einen Kaufvertrag eingegangen ist.
Ich würde garnichts unterschreiben.
 
So sieht es aus und kaufen muss er ihn so oder so da er mit seinem Gebot einen Kaufvertrag eingegangen ist.
Ich würde garnichts unterschreiben.

Würde ich nicht so sehen. An Hehlerware kann mein kein Eigentum erwerben

und im Ernstfall würde ihm die Polizei die Ware abnehmen ohne

Schadensersatz zu leisten.

Kommt vielleicht öfter vor als man denkt.

Dagegen versucht der sich zu schützen.

Ich gehe mal davon aus, das der Rechner legal in seinem Besitz ist und da

kann er es bedenkenlos unterschreiben.

Gruß
 
Hallo snakebite,

was ich damit meine „ damit er nicht auf..“. Vielleicht hat er einen so ähnlichen Rechner zu hause wie du verkaufst. Nur dort ist etwas kaputt. Da kommst du ihn gerade recht, der baut sich das Teil aus und behauptet dann das Teil sei defekt und will sein Geld wieder. Was hast du dann in der Hand, nichts. Am ende bist du der alles bezahlt.


Mir ist so etwas ähnliches mit einen Autostaubsauger passiert. Das Teil bei e… verkauft nach ein paar Tagen bekomme ich Post. An den Autostaubsauger soll irgendetwas vom Griff abgebrochen sein. Darauf hin habe ich ihn geantwortet ob er sich sicher sei, das das so ist wie er behauptet und gleich ein paar Fotos mitgeschickt. Auf einmal war schlagartig ruhe.
Danach habe ich mich mit ein paar Leuten darüber am Stammtisch unterhalten. Einer kam auf die Idee, vielleicht hatte der den gleichen Sauger gehabt und bei den war was am Griff abgebrochen. Nun überlege mal weiter…


Mit freundlichen Grüßen
Koukin
 
Wenn er als Privatverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, ändert

der Eigentumsnachweiß daran garnichts.

Wenn der den persönlich abholt, ist doch gut, führt er ihm den Rechner vor

und das war es dann.:)

Gruß
 
also wenn mir irgendwer so was schreibt würde ich ihm antworten das er sich die agb´s durchlesen soll. da steht meines wissens nix das man einen eigentumsnachweis bringen muss,sonst müsste es ja jeder selbst händler....

er hat das ding ersteigert also muss er es so wie beschrieben nehmen...

wenn aber jemand schon so anfängt würde ich mir zeichen an der ware machen (wenn möglich zb kleinen strich mit edding und fotografieren)damit er evtl die ware nicht tauschen kann wie hier schon im thread angedeutet.....

elwiss
 
Würde ich nicht so sehen. An Hehlerware kann mein kein Eigentum erwerben

und im Ernstfall würde ihm die Polizei die Ware abnehmen ohne

Schadensersatz zu leisten.

Kommt vielleicht öfter vor als man denkt.

Das stimmt so verallgemeinert nicht. Sachenrechtlich sieht die Sache so aus, dass man sehr wohl Eigentum vom Nichtberechtigten erwerben kann. Das ist dann der Fall, wenn der Kauf im guten Glauben getätigt worden ist. Der Verkäufer müsste mit dem eigentlich Berechtigten die Sache klären und der gutgläubige Käufer hat damit nichts zu tun. Natürlich muss der gutgläubige Erwerb glaubhaft sein. Wer ein Auto ohne Papiere kauft, erwirbt zwar Eigentum an der Sache, aber niemand würde ihm vermutlich den gutgläubigen Erwerb abnehmen.

Nachdem der Käufer schon an deinem Eigentum "gezweifelt" hat, wird er hier keinen gutgläubigen Erwerb mehr glaubhaft machen können. Trotzdem würde ich nichts unterschreiben. Es gibt keinen Grund dafür.

Im Falle einer gestohlenen Sache gilt dieses natürlich nicht, aber man kann ja auch fremdes Eigentum auf eigenen Namen verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
so einige hier sollten sich echt mal in rechtswissenschaft einlesen, und da fragt man sich immer wo die leute solche falschmeldungen auspacken

1.
wenn der Kauf im guten Glauben getätigt worden ist
lol auch auf treu und glauben kann man NICHT eigentum an geklautem zeug erwerben (das geht NUR über einen öffentlich bestellter und vereidigter versteigerer)

2.
Wenn er als Privatverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, ändert

der Eigentumsnachweiß daran garnichts.
genau richtig

3.
also wenn mir irgendwer so was schreibt würde ich ihm antworten das er sich die agb´s durchlesen soll ....
falsch, das kann heute jeder käufer verlangen (orginalrechnung reicht da ja)
wenn ich mir heute zb. einen gebrauchten motorradmotor bei ebay kaufe und der verkäufer mir den orginal fahrzeugbrief NICHT zeigen kann, und sich dann noch weigert einen eigentumsnachweis zu unterschreiben, was mach ich dann? geeeeenau ich ruf die feundlichen helfer zur hilfe :)

also immer vorsicht mit so halbseidenen aussagen ;)

mfg
 
so einige hier sollten sich echt mal in rechtswissenschaft einlesen, und da fragt man sich immer wo die leute solche falschmeldungen auspacken

Sorry, aber du sprichst mir trotz der rechtmäßigen Kritik an meiner Aussage, aus der Seele. Wie oft habe ich gepredigt, dass man sich doch einfach zurückhalten soll in Bezug auf juristische Fragestellungen. Ich fragte mich immer warum ich mir ein mehrjähriges Studium antun musste, wenn jeder durch ein bisschen Zeitschriftlesen jeden Fall gleichermaßen beurteilen kann. Ich werde den Post abändern. Trotzdem würde ich gerne im Folgenden dann noch etwas schreiben um die Begrifflichkeiten voneienander abzugrenzen.............

lol auch auf treu und glauben kann man NICHT eigentum an geklautem zeug erwerben (das geht NUR über einen öffentlich bestellter und vereidigter versteigerer)

Treu und Glauben hat nichts, jedenfalls nicht direkt etwas mit dem 3. Buch Sachenrecht des BGB zu tun. Der Gute Glauben wird oft in den Grundsatz Treu und Glauben interpretiert, was aber nur in Teilen richtig ist.

Treu und Glauben ist ein schuldrechtlicher Grundsatz, den das BGB kennt. Zivilrecht, 1. Semester.

Guter Glauben ist auch kein Grundsatz, sondern eine Norm, welche im BGB § 932 geregelt ist. Im Gegensatz zu Treu und Glauben kennt das BGB somit eine
Legaldefinition für den guten Glauben. Das Erlangen von Eigentum ist natürlich für gestohlene, oder ansonsten abhandengekommen Sachen durch das BGB ausgeschlossen. Andernfalls wäre ja Tür und Tor geöffnet um damit einen Geschäftszweig zu beginnen.

Ich gebe zu, dass mein vorheriger Post nach nochmaligem Durchlesen einen großen Spielraum für Fehlinterpretationen zulässt. Ich habe den Begriff Hehler einfach nicht beachtet und diesen nicht bei meiner Überlegung berücksichtigt. Unter dieser Tatsache verhält es sich aber trotzdem so, dass der PC vom Nichtberechtigten verkauft werden kann und der Erwerber auch Eigentum an der Sache erwirbt, es sei denn, dass der PC ist gestohlen worden.

Ich würde auch weiterhin nichts unterschreiben.............
 
Ich würde auch nichts unterschreiben.

Er hat einen bindenen Kaufvertrag abgeschlossen, den er eingehen muß.

Entweder er zahlt und nimmt den Rechner so mit, oder Ebay einschalten.
Je nach Versteigerungs-Preis den Vertrag per RA durchsetzen.
 
Ich würde auch nichts unterschreiben.

Er hat einen bindenen Kaufvertrag abgeschlossen, den er eingehen muß.

Entweder er zahlt und nimmt den Rechner so mit, oder Ebay einschalten.
Je nach Versteigerungs-Preis den Vertrag per RA durchsetzen.

Genauso sehe ich die Sache auch!
Du hast als privater Verkäufer einen Artikel verkauft - fertig. Ich würde ebenfalls nichts unterschreiben und sollte der Käufer daraufhin den Artikel nicht mehr nehmen wollen bzw. nicht bezahlen, sofort Ebay einschalten und je nachdem wie hoch der Kaufpreis ist, einen Anwalt.

Viel Glück und schreib doch mal wie die Sache ausgegangen ist, würde mich brennend interessieren ;)
 
Ich bin mir jetzt nicht sicher ob das ganze überhaupt noch aktuell ist.
Primär: man unterscheide zwischen Eigentum und Besitz !
Ich bin nachweisbar Eigentümer eines Firmenwagens jedoch nicht der Besitzer.
Dies ist auch dem Kaufvertrag zu entnehmen.
Ergo sum, was soll da ein Eigentumsnachweis den man an Eides statt erbringen kann ?
Ich würde das ganze mittels Kaufvertrag abwickeln und Ende. Gekauft wie gesehen, du kannst ihn ja zu deiner Sicherheit vorführen.
OT jedoch makaberes zum Thema Besitznachweis:
Mir wurde vor x Jahren ein gutes Fahrrad gestohlen. Als ich dies zur Anzeige brachte musste ich erst mal den Besitz dieses nachweisen :eek:

Gruß an die Gemeinde

Nachtrag: dies bedeutet wohl...Rechnungen aufheben bis zur Entsorgung des Gegenstandes ...???!!!...
 
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Ich bin nachweisbar Eigentümer eines Firmenwagens jedoch nicht der Besitzer.
Dies ist auch dem Kaufvertrag zu entnehmen.
darum geht es garnicht, aber dein beitrag ist soooo schwammig das auch er klärung bedarf

aus dem kaufvertrag geht zu 99% immer der eigentümer hervor
du gekauft, du eigentümer
deine tante fährt die kiste, sie ist der besitzer

also für den leihen :D
unter eigentum versteht man die rechtliche herrschaft über eine sache
unter besitz versteht man die tatsächliche gewalt über eine sache

@ jajetztja , jetzt wird dein beitrag schon runder, obwohl ich noch immer behaupten würde das dies nicht die herschende meinung ist ;)

mfg

ps. wer nix zu verbergen hat kann unterschreiben und wer keine grössere summe verlieren will und sich nicht sicher ist der läst unterschreiben
 
ist bei nem firmenwagen nicht die firma eigentümer und der jenige, dem der wagen zur verfügung gestellt wird, besitzer?

unser philosophie/deutsch-lehrer (und der hat sogar mal den werten herrn westerwelle unterrichtet, wenn auch mit maximal mäßigem erfolg) hat uns das mal sehr schön mit einem mäppchen klar gemacht: eigentümer ist der schüler, aber in dem moment, wo der lehrer das mäppchen in die hand nimmt, ist dieser besitzer. denn eigentümer bedeutet "es gehört dieser person" besitzer bedeutet "diese person kann frei über das objekt verfügen!" himmelweiter unterschied! :D
 
darum geht es garnicht, aber dein beitrag ist soooo schwammig das auch er klärung bedarf
@ jajetztja , jetzt wird dein beitrag schon runder, obwohl ich noch immer behaupten würde das dies nicht die herschende meinung ist ;)

Hallo
ich danke dir der Klärung. Eben viel mir der "Bull-Shit" den ich da geschrieben habe selbst ins Auge.
Ich habe Eigentum und Besitz verwechselt.
In meinem Fall bedeutet dies nun, ich bin tatsächlich gemäß Kaufvertrag der Eigentümer, obwohl ich aufgrund der Zulassung nicht der offizielle Halter bin. :eek:
Persönliche Einschätzung, bei einem Rechtsstreit würde es interessant werden. Ich bin im Besitz des Briefes und der Papiere, der Wagen ist jedoch nicht auf mich zugelassen. Ich könnte jederzeit den Wagen veräußern da ich ja den Brief mein Eigen nenne, könnte jedoch die diesbezügliche Versicherung für den Wagen nicht kündigen, da mir zwar dementsprechende Papiere für den Schadensfall vorliegen, ich jedoch in diesem Moment als Fahrer und nicht als Halter, nicht zeichnungsberechtigt bin.
"Paperle" zwecks Falsch-Parken usw.gehen an die Firma, die sich in diesem Moment wiederum an mich als Fahrer ...(Besitzer) wendet ....obwohl ich gemäß Kaufvertrag dann doch wieder der Eigentümer bin.
Wow.... diese Erkenntnis lässt bei mir die Synapsen "zwirbeln" bzw. sich verknoten.


Gruß
Nachtrag: Im wirklichen Leben ist dies nicht ganz so kompliziert, die Firma ist im Familienbesitz .....( Eigentum ) .....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ok auch wenn das ot wird aber zur klärung

obwohl ich aufgrund der Zulassung nicht der offizielle Halter bin
eigentümer, halter, führer so ist da der ablauf

Ich bin im Besitz des Briefes und der Papiere, der Wagen ist jedoch nicht auf mich zugelassen. Ich könnte jederzeit den Wagen veräußern da ich ja den Brief mein Eigen nenne, könnte jedoch die diesbezügliche Versicherung für den Wagen nicht kündigen, da mir zwar dementsprechende Papiere für den Schadensfall vorliegen, ich jedoch in diesem Moment als Fahrer und nicht als Halter, nicht zeichnungsberechtigt bin.
FALSCH, verkaufen kannst du die papiere des fahrzeugs weil die hast du ja
kauft ja keiner ne karre ohne sie zumindest mal gesehen zu haben :D
abmelden kannst du mit den papieren, sagst schilder verloren und somit ist die versicherung gekündigt ;)
in diesem fall liegt wohl der ganz vorne ´der den kaufvertrag mit seinem namen in den händen hat (dann ist es sogar egal wer die kiste bezahlt hat)

aber all das bringt dem snakebite nur wenig
ot-off

selbst e-bay verlangt teilweise von verkäufern solche bescheinigungen

mfg
 
@snakebite:
was ist nun drauss geworden ?
Oder haste jetzt keinen PC mehr :D .
 
@yuhu

Der Käufer war da, ein Rentner, der sich in der Astronomie, der Elektronik und allerlei auskennt und mir dies eine Stunde lang demonstrierte.

Am Ende nahm er den Rechner mit, ich unterschrieb einen Eigentumsnachweiß, warum auch nicht, der Rechner gehört mir, und er Zog ab.
 
Dann sollte das Thema ja durch sein ;)
Achte bitte in Zukunft darauf, dass du das Präfix umstellst!

mfg coschi
 
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