Ebay Käufer will Geld zurück Diskussion 

J

Joo-

Hallo und Guten Abend

Ich habe vor kurzem meine PS3 verkauft. Es hatte ein paar Kratzer und war jedoch voll funktionstüchtig. Das habe ich auch in der Beschreibung betont.

Nun verlangt der Käufer sein Geld zurück da meine PS3 nicht der Beschreibung entspricht.

Muss ich das Geld nun zurück schicken?
 
Wenn du alle Angaben gemacht hast, dann nicht.

Nur wenn arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann, kann der Käufer sein Geld zurück fordern.
Welche Angaben entsprechen denn nicht deiner Beschreibung? Diese sollte er schon detailiert auflisten!
 
Hast du als Privatverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen und damit auch eine eventuelle Rücknahmeverpflichtung?

Was bemängelt der Käufer denn genau?
 
Er meint es hat mehr Kratzer als angenommen. Er droht mir sogar mit einem Anwalt und einer Anzeige bei der Polizei. Ich habe doch nichts verbotenes gemacht.

Ich habe sogar ein Bild in Ebay eingestellt....

Ich habe leider vergessen "Keine Rücknahme" zu schreiben.
 
Und soweit ich weiß ist es extrem wichtig diesen einfachen Satz als Privatverkäufer unter der Auktion zu schreiben.Denn wenn man dies nicht ausschließt, ist man dazu verpflichtet den Artikel zurück zu nehmen.

Falls ich mich Irre dann sagt mir das.Das ist aber die Info die ich habe.
 
Solange die Kratzer keinerlei Einschränkung der Funktionalität zur Folge haben, wird der Käufer es aber extrem schwer haben, einen Richter davon zu überzeugen, dass du den Artikel zurücknehmen musst.
 
Normalerweise ist dieser Satz garnicht notwending, denn es steht sowieso dabei (wenn man bei der Artikeleinstellung nicht Müll gemacht hat).

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Was das aber genau mit der Reklamation hier zu tun hat ist mir unbegreiflich. Hier handelt es sich doch definitiv um eine Reklamation, nicht um eine Rücknahme aus Jux. (was das Einzige ist, das man mit diesem Satz ausschließt)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt das steht bei mir auch da! vielen Dank undeath

Nun bin ich im Recht
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt undeath das habe ich vergessen.
Und wenn du die Mängel angegeben hast, dann kann der Käufer nicht viel machen.
Du hast ja nichts gemacht was man als Betrug ansehen könnte.
 
Wie hoch war denn der Verkaufspreis?
Mal ganz ehrlich - für bspw. 300 € wird sich kaum einer die Mühe machen ein Klage einzureichen - da sind die Kosten für Anwalt etc. höher als der Streitwert.
Da wird sich jeder Richter und vernünftige Anwalt stäuben überhaupt einen Kuli in die Hand zu nehmen.
Ich wäre da mal ganz entspannt.
Und wenn doch ein Brief von einem Anwalt kommt kannst du dir immer noch überlegen, ob du dir sagst, das dir das alles zu stressig wird und du das Teil halt zurück nimmst und nochmal bei ebay einstellst.

Mein Tipp: Cool bleiben und den Typ ne Mail schreiben, dass du alle Kratzer etc. beschrieben hast und dir keinerlei Schuld bewusst bist. Und wenn er zum Anwalt geht, würdest du dem gelassen entgegen sehen.

Gruß
Sossus
 
Gibts nicht bei eBay sogar ne Schiedsstelle oder sowas ?

Ein Freund hatte gerade ähnliches, wo der Käufer sogar die Überweisung nachträglich hat platzen lassen (PayPal). Da wurde iwie eBay eingeschaltet und er hat Recht bekommen (aber dennoch den Einwand des Käufers befriedigt ;) ) .
 
Der Weg, den Yuhu angemerkt hat, sollten man einschlagen und keinen Alleingang machen.

Artikel so genau wie möglich beschrieben, original Foto eingestellt und auf etwaige Mängel hingewiesen und dennoch hat der Käufer etwas zu munteren, was aber beschrieben wurde.

Da sollte man eBay kontaktieren und ein "Problem mit den Käufer" anwählen und sich dort melden.

Geht von "Mein Ebay" aus wo dein Artikel steht.

Und nicht die Nerven verlieren, oder sonstiges.
 
Hallo Joo- ,

in diesem Fall muss der Käufer sich an Ebay wenden und erklären dass er ein Problem hat da der Artikel seiner Meinung nicht mit der Artikelbeschreibung übereinstimmt. Dann haben Käufer und Verkäufer 10 Tage Zeit das Problem zu klären. Sollten die zwei das Problem nicht klären können dann wird der Fall an den Kundenservice abgegeben und die entscheiden dann was weiter passiert.
Da aber in Deinem Fall der Artikel genau beschrieben, musst Du Dir auch nichts vorwerfen lassen.
Gruß
kimbatiger
 
Ich würde da überhaupt nichts unternehmen, er hat ein Problem, nicht du.

Ausserdem, wer sagt das die Kratzer nicht im nachhinein entstanden sind?
 
für bspw. 300 € wird sich kaum einer die Mühe machen ein Klage einzureichen - da sind die Kosten für Anwalt etc. höher als der Streitwert.

die rechnung würde mich mal interessieren...

der streitwert ist ausschlagend für die gebühren, wenn man von der auslagenpauschale absieht.

selbst wenn noch ein ein vergleich geschlossen werden würde, wären die kosten immer noch niedriger als der streitwert.

im übrigen trägt die kosten sowieso der verlierer. warum sollte ich jemanden 300€ "schenken", die mir zustehen. und wenn er sie nicht freiwillig zahlt, muss ich es einklagen.

EDIT: ok, mal etwas gerechnet. solange der streitwert höer als 256€ ist, sind die gebühren niedriger als der streitwert(ohne vergleich). im übrigen gilt der letzte satz meines ursprungsposts.
 
@Zweistein
im übrigen trägt die kosten sowieso der verlierer.

Meine Erfahrung ist, dass Richter immer auf einen Vergleich aus sind um den Fall vom Tisch zu bekommen - vor allem bei so einem geringen Streitwert. Ergebnis ich muss meine Anwaltskosten selbst tragen und die sind schnell im 3 stelligen Bereich.

Wenn ich das alles jedoch durchziehe und tatsächlich gewinne hast du natürlich recht.

Im dem beschriebenen Fall hier würde ich erst mal abwarten ob der Typ tatsächlich aktiv wird...
 
1. das was yuhu sagt
2. ein vergleich ist freiwillig. dazu kann und wird dich kein richter zwingen
3. wenn er tatsächlich mal eins schreiben muss: wofür gibts referendare:D
 
Ich würde da überhaupt nichts unternehmen, er hat ein Problem, nicht du.

Ausserdem, wer sagt das die Kratzer nicht im nachhinein entstanden sind?

Genauso würde ich das auch handhaben.

die rechnung würde mich mal interessieren...

Da gibts mehrere Möglichkeiten ;)

Beide Parteien anwaltlich vertreten /
Verfahren endet durch Urteil

Streitwert bis EUR 300,00
Gerichtskostenvorschuss: 75,00
Anwalt Kläger: 74,97
Anwalt Beklagter: 74,79
Prozesskostenrisiko 224,94

Beide Parteien anwaltlich vertreten /
Verfahren endet durch Vergleich

Streitwert bis EUR 300,00
Gerichtskostenvorschuss: 75,00
Anwalt Kläger 110,67
Anwalt Beklagter 110,67
Prozesskostenrisiko 296,34

Vertritt sich eine oder beide Parteien selbst entsprechend weniger und
Freude beim Richter....:D

der streitwert ist ausschlagend für die gebühren, wenn man von der auslagenpauschale absieht.

Die Auslagenpauschale richtet sich nach den einzelnen Gebühren und beträgt maximal
20,00 EUR.

selbst wenn noch ein ein vergleich geschlossen werden würde, wären die kosten immer noch niedriger als der streitwert.

Bei einem Vergleich trägt in der Regel jede Partei ihre eigenen Kosten, die angefallenen Gerichtskosten werden geteilt.

im übrigen trägt die kosten sowieso der verlierer...

Das kann man so pauschal nicht sagen, es gibt durchaus Verfahren da werden die Kosten gequotelt.

Bei einem Streitwert von EUR 300,00 kommt es in der Regel noch nicht einmal zu einer mündlichen Verhandlung. Die Frage der Beweisbarkeit wann, wo und wie welche Kratzer hinzugekommen oder schon da gewesen sind würde letzendlich in Sisyphusarbeit enden. Nach meiner Einschätzung würde da kein Richter ein Beweisbeschluss erlassen sondern durchaus einen Vergleich vorschlagen.
 
Das kann man so pauschal nicht sagen, es gibt durchaus Verfahren da werden die Kosten gequotelt.

ich rede - ausgehend von der situation des threaderstellers - von einem zivilstreit(amtsgericht). wenn ein urteil entsprechend des klageantrags ergeht, trägt der verlierer die kosten. ebenso bei einer 100% klageabweisung.

Bei einem Streitwert von EUR 300,00 kommt es in der Regel noch nicht einmal zu einer mündlichen Verhandlung.

ich war schon bei sinnloseren verhandlungen:D

Die Frage der Beweisbarkeit wann, wo und wie welche Kratzer hinzugekommen oder schon da gewesen sind würde letzendlich in Sisyphusarbeit enden.

nein. derjenige, der ein anspruch geltend macht, muss die anspruchsbegründen tatsachen beweisen. wenn also jemand sisyphusarbeit zu leisten hat, dann der käufer.
 
schade ist es wenn Leutz hier ein Thema eröffnen und den User von Ergebnissen ausschließen...

von daher hätte ich aus Neugier gewusst wie es ausgegangen ist ?


Pueblo
 
Das wird doch erstmal über eBay geklärt, der Käufer muss dazu eBay informieren, ich hatte das auch mal mit einem Handy, ich hatte geschreiben, dass ich das Handy über eBay gekauft habe, und da es mir doch nicht zusagt, ich das wieder verkaufe, hab auch dazu geschrieben.

Mir wurde auch mit Anwalt gedroht und so, aber die Sache verlief im Sande, da ich als Privatverkäufer keine Rücknahmen akzeptieren muss.
 
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