Ich würde da überhaupt nichts unternehmen, er hat ein Problem, nicht du.
Ausserdem, wer sagt das die Kratzer nicht im nachhinein entstanden sind?
Genauso würde ich das auch handhaben.
die rechnung würde mich mal interessieren...
Da gibts mehrere Möglichkeiten
Beide Parteien anwaltlich vertreten /
Verfahren endet durch Urteil
Streitwert bis EUR 300,00
Gerichtskostenvorschuss: 75,00
Anwalt Kläger: 74,97
Anwalt Beklagter: 74,79
Prozesskostenrisiko 224,94
Beide Parteien anwaltlich vertreten /
Verfahren endet durch Vergleich
Streitwert bis EUR 300,00
Gerichtskostenvorschuss: 75,00
Anwalt Kläger 110,67
Anwalt Beklagter 110,67
Prozesskostenrisiko 296,34
Vertritt sich eine oder beide Parteien selbst entsprechend weniger und
Freude beim Richter....
der streitwert ist ausschlagend für die gebühren, wenn man von der auslagenpauschale absieht.
Die Auslagenpauschale richtet sich nach den einzelnen Gebühren und beträgt maximal
20,00 EUR.
selbst wenn noch ein ein vergleich geschlossen werden würde, wären die kosten immer noch niedriger als der streitwert.
Bei einem Vergleich trägt in der Regel jede Partei ihre eigenen Kosten, die angefallenen Gerichtskosten werden geteilt.
im übrigen trägt die kosten sowieso der verlierer...
Das kann man so pauschal nicht sagen, es gibt durchaus Verfahren da werden die Kosten gequotelt.
Bei einem Streitwert von EUR 300,00 kommt es in der Regel noch nicht einmal zu einer mündlichen Verhandlung. Die Frage der Beweisbarkeit wann, wo und wie welche Kratzer hinzugekommen oder schon da gewesen sind würde letzendlich in Sisyphusarbeit enden. Nach meiner Einschätzung würde da kein Richter ein Beweisbeschluss erlassen sondern durchaus einen Vergleich vorschlagen.