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Falves
Seit wann macht Ebay Gesetze?Es handelt sich um einen Erklärungsirrtum. Der Erklärungsirrtum - Der Erklärende wollte nicht das erklären, was er äußerlich betrachtet erklärt (§ 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB). Hier noch was passendes dazu:
Da gibt es aber einen Fehler in der Übertragung, der Typ hat einen Preis von 2650 verlangt, er selbst kann es ja nicht wissen.
Aber der Typ hat ja den Preis selbst eingegeben, und war zu doof.