eBay "nicht bezahlter Artikel" geschlossen 

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KingstonTown

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Moin moin,

sicherlich hatte der ein oder andere mal einen Fall, wo der Artikel nicht bezahlt wurde. Wie habt ihr gehandelt, geht ihr wegen "Kleinsummen" (- < 100€(?)) zum Anwalt?

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich mich selber drum kümmer?
Ich kann ihn doch genauso eine Rechnung (inkl. Mahn.-/Zinsen.- & Bearbeitungsgebühren) schicken, und ihn auffordern zu zahlen?!

Ich habe sowas mal mit einem Mahnbescheid gemacht, da dürfen dann so und soviel Zinsen draufgeschlagen werden usw. Weiß nur nicht mehr wie das da war.
Allerdings musste ich den Bescheid auch beantragen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin Kingston
Wenn du es durchziehen willst, nun erstmal den Käufer mit ner Frist von sagen wir mal 10 Tagen in Verzug setzen. (Per Einschreiben)
Auch wichtig: Unbezahlten Artikel melden bei Ebay.
Wichtig wegen einer evtl "Roten" die dir der K verbraten könnte.
Nach der Frist stehen dir alle Möglichkeiten offen auch die Abwicklung über einen Rechtsanwalt.
Sollte der K so schlau sein und einen Irrtum erklären und die Sache anfechten wirds aber langwierig.
Wenn nicht geht das dann alles seinen Gang Mahnbescheid Vollstreckungsbescheid usw.
Du muss ja aber immer in Vorkasse gehen, auch beim Mahnbescheid.
Sollte der K keine Kohle haben wegen zb. EV Abgabe läuft das aber ins leere.

Greetz SonyFan
 
Ich würde mir gut überlegen, ob sich ein zivilrechtliches Verfahren lohnen würde. Wie SonyFan bereits schrieb, könntest du Pech haben, wenn der Käufer/Ersteigerer kein Geld hat. Dann bliebest du auf den Kosten sitzen, selbst wenn du einen Rechtstitel (Verfahren, Mahnbescheid) erringen würdest.

Wäre es nicht sinnvoller, den Artikel neu einzustellen? Oder ein Angebot an den Bieter, der das nächst niedrigere Angebot abgegeben hätte?

Geht es dir um eine konkrete Summe oder nur um die allgemeine Frage?
 
Ganz so läuft das auch wieder nicht ...

1. Frist setzen (im allgemeinen mindestens 14 Tage) per Einschreiben mit Rückschein

ist die Frist abgelaufen

2. Frist setzen (im allgemeinen mindestens 14 Tage) per Einschreiben mit Rückschein

ist diese Frist wieder ohne Bezahlung/Rückmeldung abgelaufen

dann erst Mahnbescheid oder Klage auf Vertragserfüllung ...


aber aufpassen, widerspricht er dem Mahnbescheid wird dieser wirkungslos und du bleibst erstmal auf den Kosten dafür sitzen ... dann bleibt dir nur noch der Weg mit der Klage ... wobei bei einem Streitwert unter 100,- eur wahrscheinlich das Verfahren eingestellt wird und du wieder auf den Kosten sitzenbleibst
 
Ach,die Summe ist nicht der Rede Wert, (Vorallem keine Verfahren usw.

Mir geht es eher im allgmeinem da drum, was man "privat" für Möglichkeiten hat.

Wie gesagt, dass mit dem Mahnbescheid usw habe ich schon durch, bzw läuft es noch.
Da ging es aber auch um weitaus mehr Geld.

Gemeldet ist "dieser Fall" bei eBay, aber so richtig was zu tun scheinen die auch nicht. (Bisher kam zumindest nichts - Läuft schon ein paar Tage länger).
Natürlich habe ich zuerst den Käufer angeschrieben, von diesem kam aber keine Reaktion.

Neu einstellen wäre bzw ist definitiv die günstigste Variante, gar keine Frage,
nur hatte ich es nun schon öfter mal, dass Leute ersteigern und dann nicht zahlen bzw sich nicht mehr melden.
Ähnlich ist es bei eBay Kleinanzeigen. Die Leute sagen "zu" (bestätigen als den Kauf) und melden sich dann nie wieder, zahlen tun Sie dann natürlich auch nicht.

Und es geht ja nicht immer nur um kleine Summen, öfter ist es denn auch so,
dass man ewig viel Arbeit hatte, bzw es dauerte bis man einen Käufer gefunden hat.

Sowas ist sehr ärgerlich.

Dies hier ist auch viel mehr sowas wie, "was ihr halt in solch einem Fall tun würdet, und ab wann ihr euer Recht durchsetzt bzw es versucht?"!.

:)


------------ Beitragszusammenführung ------------


1. Frist setzen (im allgemeinen mindestens 14 Tage) per Einschreiben mit Rückschein

ist die Frist abgelaufen

2. Frist setzen (im allgemeinen mindestens 14 Tage) per Einschreiben mit Rückschein

ist diese Frist wieder ohne Bezahlung/Rückmeldung abgelaufen

dann erst Mahnbescheid oder Klage auf Vertragserfüllung ...

In einem damaligen Fall hat nicht mal einer nach gefragt, ob ich eine Frist gesetzt hatte. Die Mahnbescheid kannst du online beantragen und gut.

Des Weiteren ist es egal, ob du einen Rückschein beim Einschreiben bekommst,oder nicht ;) Der Käufer kann ja auch sagen, dass dort Butterkekse und ein paar Krümel drin waren und schon musst du wieder nachweisen,dass es nicht so war. Ist genau so bei Kündigungen ;)


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Mod-Edit: Langeweile? Doppelposts sind nicht gestattet, das sollte dir bekannt sein! :gelb:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gemeldet ist "dieser Fall" bei eBay, aber so richtig was zu tun scheinen die auch nicht. (Bisher kam zumindest nichts - Läuft schon ein paar Tage länger).
Natürlich habe ich zuerst den Käufer angeschrieben, von diesem kam aber keine Reaktion.

Das beste was dir bei Zockbay passieren kann auf deine Meldung ist doch,
das der K keine Reaktion bringt.
Somit ist ihm ja nach Ablauf der Frist die Möglichkeit genommen dir ne Rote zu verballern. Würde er nur z.b mit einem Wort reagieren kann er ja bewerten.
Bei dem Betrag wäre mir das wichtigste, das der Kasper kein Feedback geben kann.
 
Wie oben schon gesagt gibt es nur die möglichkeit ihn bei ebay zu melden die frist gut und schön aber ich hatte die beste erfahrung immer damit die person persöhnlich telefonisch einfach anzurufen und wenn es nicht hilft alle 2x tage hat immer geholfen.
 
Bei Ebay melden bringt gar nüscht. Hab das auch schon durch, sowohl als Käufer, wie auch als Verkäufer. Selbst die krassesten Typen erhalten von Ebay höchstens eine Verwarnung, mehr nicht. Lediglich die Angebotsgebühren und die Verkaufsprovision werden gut geschrieben. Meines Erachtens der Hauptvorteil einer Meldung.

Ansonsten: neu einstellen und fertig.
 
Ja soweit ich weiss bekommt der käufer zwar ne meldung wie oft er schon keine artikel bezahlt hat und kann soweit ich weiss auch komplett gelöscht werden.
 
Dann macht der Comiker halt einen neuen Ebay-Account.

Das Schlimme ist, dass ebay Accounts nicht sperrt und auch sonst nichts unternimmt, selbst wenn es nachweislich ein Betrüger ist. Alles schon erlebt.

Ebay ist im Allgemeinen nicht mehr so attraktiv, die vielen Händlerangebote sind nicht selten überteuert.
 
Ich hatte das bisher erst ein Mal und es ging um eine wirklich kleine Summe für ein Buch.

Ich habe den "Käufer" mehrfach angeschrieben und das Buch einfach nicht veschickt.

Ich glaube, mir wäre das mit Mahnbescheid und so viel zu beängstigend. Ich bin da irgendwie ein gutmütiges Schaf. :o
 
Diese ganze eBay sachen habe ich schon zu genüge durch!
Die härte dort war das ich vor Weihnachten ein Handy ersteigert hatte für 450€.
Der Verkäufer (Privat) bot nur Überweisung an leider(bin ein paypal freund)
ICh überwies das Geld. Alles noch gut.1,5 Wochen später bekam ich aber immer noch kein bescheid und kein Paket. Darauf hin schrieb ich dem netten Mann.Keine Antwort . Nach noch 3 Mails kam endlich eine Antwort:" Tut mir leid, das Telefon ist beim enpacken auf den Boden gefallen und kaputt. Werde das Geld zurücküberweisen.
Gut dachte ich gab die Kto nummer. wieder 1,5 Wochen nix kam. Dann meldete ich das bei ebay. Nach ein paar fristen Meldete er sich und sagte das die Kto.nr falsch sei. Nach drohen von Anwalt und Polizei Anzeige passierte nichts.
Ich ging zur Polizei meldete alles Hatte ja seinen Usernamen und seine Kontodaten.
Paar tage später meldete er sich mit der Ausrede Kotonummer wieder falsch. Gab ihn das 3 mal die nummer.
Er überwies dann 200€ und sagte das war ein Test und überwies dann noch den Restbetrag. Das alles hat sich knapp 2Monate hingezogen mit sehr viel ärger!!!

Also merkt euch ebay hilft nicht immer!
Aber meistens Reagieren die Personen unter androhung des Anwalts und der Polizei!!!
 
Nichtzahler melden,
wenn er nicht reagiert kann er/sie nicht mehr bewerten.
Das ist das Positive daran.
Ansonsten darfst wegen einer roten mit Ebay telefonieren. Je nach nachvollziehbarer Kommunikation von dir mti dem Käufer über die Ebay-Nachrichtenfunktion wird diese dann auch gelöscht - oder eben nicht, Entscheidungsfreiheit Ebay.

Wiedereinstellen ist der beste Weg, alles andere kostet unnütze Nerven.
Bitte nicht vergessen, Bietersperrliste aktualisieren und den Typen bei deinen Auktionen sperren, sonst passierts ggf. nochmal.
(Wenn er andere Acc. hat hilfts auch nix, aber wenigstens ein Versuch)

Was vorheriges überweisen von grösseren Beträgen betrifft.
(grössere Beträge kann jeder für sich selber definieren)
Kann ich nur zu PP raten, auch nicht der 100% pro Schutz aber immerhin effektiver als kostenpflichtige RA und weitere Verfahren.
Es wird Zeit, dass wir aus der Geiz- ist Geil-Mentalität rauskommen, gewisse Produkte kosten eben und wer hier dramatisch unter dem Marktpreis anbietet, da kann etwas nicht stimmen. Entweder es ist kein deutsches Produkt und im Kleingedruckten verbirgt sich irgendein ausländischer Artikel (Stichwort EU-Ware) oder die ganz großen machen die Preise so, dass sie die kleinen auf Dauer niederstrecken - was aber wiederum auf Kosten ihrer Angestellten und Arbeiter ausgetragen wird in dem sie denen einen unterdurchschnittlichen Lohn zahlen.
Muss jeder selber wissen inwieweit er die Welt etwas besser macht und mal hinter Firmen blickt und bei denen dann weiter einkauft.....
 
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