@ aruthah:
Laut Spielregeln müssen der Anfangs- und der Endbuchstabe des
vorangegangenen Ortes nicht nur irgendwo im Namen des neuen
Ortes auftauchen, sondern im Namensinneren. Also z. B. so:
Ginsheim-Gustavsbur
g ->
Egge
(ein Ortsteil der 10.617 Einwohner großen Fleckengemeinde Aerzen
[
-> Wappen] im niedersächsischen Landkreis Hameln-Pyrmont,
unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gelegen;
Kfz-Kennzeichen: HM für den Kreisverwaltungssitz in Hameln)
Nach Günzburg kommt man dann z. B. über Bernbeuren:
Egg
e ->
Bernb
eur
en
[
-> Wappen]
(ist die am westlichsten gelegene Gemeinde im oberbayerischen
Landkreis Weilheim-Schongau, hat 2.399 Einwohner und bildet mit
der Gemeinde Burggen die Verwaltungsgemeinschaft Bernbeuren;
Kfz-Kennzeichen: WM für den Kreisverwaltungssitz Weilheim i.OB,
alternativ: SOG für Schongau)
Bernbeure
n ->
Gü
nz
bur
g
(Günzburg hat 19.676 Einwohner und ist eine Große Kreisstadt im
Landkreis Günzburg im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben;
Günzburg ist Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises, der
1972 aus der kreisfreien Stadt Günzburg sowie den Landkreisen
Günzburg und Krumbach gebildet wurde, sowie Gerichtssitz des
Amtsgerichts Günzburg;
Kfz-Kennzeichen: GZ für Günzburg, alternativ: KRU für Krumbach)